Die Kreditversicherung gehört zu den klassischen Industrie- bzw. Betriebsversicherungen. Sie sichert vor allem Lieferantenkredite ab. Nicht eingeschlossen sind dagegen klassische Darlehen, wie die Immobilienfinanzierung oder der Bankkredit. Versicherungen, die diese Absicherung bieten, sind eher als Restschuld- bzw. Kreditausfallversicherung bekannt.
Man unterscheidet in verschiedene Varianten der Kreditversicherung. Die häufigsten sind:
In Deutschland ist die Warenkreditversicherung besonders weit verbreitet und stellt auch am ehesten eine klassische Kreditversicherung dar.
Geht man bei der Kreditversicherung von einer Warenversicherung aus, so leistet diese für Forderungsausfälle aus Lieferungen und Leistungen. Dabei werden grundsätzliche Dienstleistungen aus der Finanz- und Versicherungsbranche gebündelt angeboten. Wird eine Kreditversicherung abgeschlossen, sieht der Ablauf bei Auftragsannahme wie folgt aus:
Ebenfalls kann das Fabrikationsrisiko über die Kreditversicherung abgesichert werden. Bestellt ein Kunde Ware und befindet sich diese im Fertigungsprozess, während der Kunde zahlungsunfähig wird, zahlt die Kreditversicherung die bereits erbrachten Vorleistungen für den Auftrag. Allerdings hat der Warenkreditversicherer die Möglichkeit, das Limit für einzelne Kunden zu kürzen, zu streichen oder gar den gesamten Versicherungsschutz für bestimmte Kunden aufzuheben. Dann sinkt oder verschwindet der Versicherungsschutz.
Die Kosten der Kreditversicherung setzen sich aus Gebühren und Versicherungsprämie zusammen. Die Versicherungsprämie kann anhand des versicherten Umsatzes oder der offenen Posten ermittelt werden. Für die Ermittlung der Versicherungsprämie ziehen die Versicherer verschiedene Faktoren heran:
Im Schnitt müssen Unternehmen mit ein bis drei Promille der Umsätze für die Versicherungsprämie einrechnen. Die Gebühren für die Finanzdienstleistungen ergeben sich aus der Kreditprüfung im Einzelfall sowie den Inkassokosten, die anfallen.
Weitere Varianten der Kreditversicherung, allerdings nur im weitesten Sinne können die Konsumentenkreditversicherung, der Reisesicherungsschein oder die Kautionsversicherung sein. Diese haben allerdings bei weitem keine so große Bedeutung im Rahmen der Kreditversicherungen wie die Warenkreditversicherung.