Leider hat nicht Jeder eine solche Police abgeschlossen. Dabei ergibt sich ihre Bedeutung schon aus dem § 823 BGB, in dem es heißt, dass jeder für durch ihn verursachte Schäden haftbar gemacht werden kann. Schadenersatzansprüche können je nach Schadensfall immense Höhen erreichen und für den Einzelnen schnell die Existenz bedrohen. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Wie der Name bereits vermuten lässt, kommt die private Haftpflichtversicherung für Schadenersatzansprüche im privaten Bereich auf. Nicht abgesichert sind hingegen Schadenersatzansprüche, die aus
Tätigkeiten entstehen. Die folgenden Leistungen sollten aber in jedem guten Tarif enthalten sein:
Es gibt Fälle, in denen die private Haftpflichtversicherung nicht leisten muss. Grundsätzlich schützt diese Versicherung vor fahrlässig und auch grob fahrlässig herbeigeführten Schäden, allerdings nicht bei vorsätzlichen Schäden. Weiterhin sind Schadensfälle, die von einer anderen Versicherung abgedeckt sind, nicht in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert. Dazu zählen etwa Schäden, die mit dem Wagen verursacht wurden. Hier greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt ebenfalls, wenn es beim Be- und Entladen von Fahrzeugen zu Schäden kommt.
Weiterhin gelten Kinder unter sieben Jahren gesetzlich als schuldunfähig. Das heißt, dass der Kratzer am eigenen Wagen, der von einem kleinen Kind verursacht wurde, nicht von der privaten Haftpflicht der Eltern getragen werden muss, sofern diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Kann man aber nachweisen, dass die Eltern der Aufsichtspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind, muss die private Haftpflichtversicherung wiederum leisten.
Weiterhin können Ausschlüsse in folgenden Fällen greifen:
"...Wichtigster Punkt: Der Versicherer soll mindestens bis zu 10 Millionen Euro Entschädigung pauschal für Personen- und Sachschäden bieten. Hinzu kommen getestete Produktkategorien wie Allmählichkeitsschäden und Schutz im Ausland, die nach Ansicht der Finanztest-Experten für die Absicherung unerlässlich sind....” (23.08.2023)
Vielfach können bestimmte Deckungslücken durch speziell angebotene Zusatzpolicen und –bausteine in der privaten Haftpflichtversicherung doch noch mit eingeschlossen werden. Dazu zählen in erster Linie
Die Ausfalldeckung ist eine wichtige Zusatzabsicherung in der privaten Haftpflichtversicherung. Fügt ein Dritter einem selbst einen Schaden zu, verfügt aber über keine eigene private Haftpflichtversicherung und kann den Schaden auch aus den eigenen finanziellen Mitteln nicht begleichen, kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Dadurch bleibt man selbst nicht auf den Kosten sitzen.
Grundsätzlich gelten Kinder unter sieben Jahren als schuldunfähig, die private Haftpflichtversicherung muss also nicht leisten. Durch diese Zusatzabsicherung kann man auch für diesen Fall vorsorgen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Deckungssumme hier stark eingegrenzt ist.
Mit dieser Zusatzpolice lassen sich auch Haftpflichtschäden abdecken, die im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten stehen und normalerweise nicht in den Haftpflichtschutz mit integriert sind. Allerdings gelten hier ebenfalls nur begrenzte Deckungssummen.
Werden an der Mietwohnung Schäden durch den Versicherten oder dessen Angehörige verursacht, lassen sich diese mit dem Zusatz der Mietsachschäden abdecken. Jedoch ist diese Absicherung vom Betrag her begrenzt und sie greift nur bei einmalig entstandenen Schäden. Glasbruchschäden sind damit überdies nicht abgedeckt.
Bleiben noch die Gefälligkeitsschäden, die sich in der privaten Haftpflichtversicherung zusätzlich absichern lassen. Kommt es etwa zum Schaden an Möbeln, wenn man Bekannten unentgeltlich beim Umzug hilft, greift die Haftpflichtversicherung, wenn die Gefälligkeitsschäden mit eingeschlossen sind.
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, in der Regel aber auch seine Familie, wie den Ehepartner und Kinder, die noch mit im Haushalt leben. Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr oder während der ersten Ausbildung mit abgesichert.
Die private Haftpflichtversicherung bietet in der Regel einen weltweiten Schutz. Im EU-Ausland ist dieser aber meist zeitlich begrenzt – auf etwa drei Jahre. Außerhalb der EU greift oft eine Befristung auf ein Jahr.