Bisher ist die Montageversicherung nur wenigen Menschen ein Begriff, weil es sich um eine sehr spezielle Versicherungsform handelt. Dabei blickt sie auf eine lange Geschichte zurück, ist in Deutschland bereits seit 1925 als eigenständige Versicherungsform bekannt. Sie gehört damit zu den ältesten technischen Versicherungen hierzulande. Sie kommt in erster Linie für unvorhergesehene Schäden durch die Montagevorgänge bspw. an Maschinen auf.
Die Montageversicherung bietet während der Montage technischer Anlagen und Maschinen einen umfassenden Schutz. Dabei greift dieser nicht nur für den Hauptunternehmer sondern auch für etwaige Subunternehmer, die mit beschäftigt werden. Abgesichert sind folgende Montagearbeiten:
Die Montageversicherung sichert Neu- und Gebrauchtgeräte ebenso ab, wie die Reserveteile und damit verbundene technische Anlagen. Geleistet wird, wenn es zu folgenden Vorkommnissen kommt:
Bei der Montageversicherung wird regelmäßig eine Selbstbeteiligung vereinbart. Das heißt, dass ein bestimmter Betrag im Schadensfall vom versicherten Unternehmen selbst zu tragen ist. Bei kleineren Vorhaben ist eine Selbstbeteiligung von 250 Euro üblich. Kleinere Schäden müssen so nicht erst an die Montageversicherung gemeldet werden. Außerdem lassen sich durch eine Selbstbeteiligung die Kosten der Montageversicherung senken. Kommt es zum Schadensfall muss man zwischen dem Totalschaden und der Teilbeschädigung unterscheiden:
Die Montageversicherung tritt zudem in verschiedenen Varianten auf, wie die folgende Tabelle zeigt:
Einzelvertrag | Generalversicherung | Umsatzpolice |
---|---|---|
Besonders weit verbreitet | Versichert automatisch jede Montagetätigkeit | Orientiert sich am Gesamt-Montagevolumen |
Eignet sich vorwiegend für kleinere Montagetätigkeiten | Eignet sich für Montagedienstleister | Eignet sich für Montagedienstleister |
Generalversicherung und Umsatzpolice sind in der Regel günstiger als die Einzelverträge. Sie lohnen sich aber trotzdem nur, wenn regelmäßig Montagearbeiten vorgenommen werden.
Während die meisten Versicherungen zum Beispiel zum 01.01.2017 zwölf Uhr mittags beginnen und bis 01.01.2018 zwölf Uhr mittags laufen, sieht es bei der Montageversicherung anders aus. Aufgrund der möglichen Verzögerungen können der Versicherungsbeginn und das Ende nicht genau bezeichnet werden. Generell geht man aber davon aus, dass die Versicherung mit dem Abladen der Teile am Montageort beginnt und mit der Übergabe und Abnahme durch den Auftraggeber beendet wird.