Gastronomieversicherung

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Gewerbe Firmen - Gastronomieversicherung

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Versicherungen für Hotels, Gaststätten, Restaurants etc. müssen nicht teuer sein


Ein Gastronom ist während seiner Geschäftsausübung einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese bedürfen eines umfassenden Versicherungsschutzes, der sich in der Regel nicht nur durch eine herkömmliche Gewerbeversicherung herstellen lässt. Daher gibt es spezielle Gastronomieversicherungen, die sich aus verschiedenen Gewerbeversicherungen zusammensetzen.

3 Versicherungen in Einer - Die eine Basis bilden

  1. Betriebshaftpflichtversicherung
  2. Inhalts- beziehungsweise Inventarsicherung
  3. Firmenrechtsschutzversicherung.

In Ergänzung dazu können eine Betriebsunterbrechungsversicherung, eine Betriebsschließungsversicherung und eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Der optimale Versicherungsschutz orientiert sich an der Art des Unternehmens und dem gewünschten Leistungsumfang.

Individuelle Absicherung mit der Gastronomieversicherung


Das Gaststättengewerbe ist reich an Risiken, die die verschiedensten Schadenfälle nach sich ziehen können. Eine Betriebshaftpflicht, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichert, ist daher unentbehrlich. Je nach Betrieb sollte darauf geachtet werden, dass die Gastronomieversicherung tatsächlich alle Bereiche des Unternehmens und sämtliche mögliche Schäden abdeckt. Eine Gastronomieversicherung ist abschließbar für;

  • Hotels
  • Pensionen
  • Cafés
  • Restaurants
  • Gaststätten
  • Imbisse
  • Partyservices.

Zum Teil gleichen sich die Tätigkeitsbereiche der vorgenannten Einrichtungen, zum Teil weichen sie voneinander ab, was in der Gastronomieversicherung Berücksichtigung finden sollte. So könnte beispielsweise bei einem Hotel der Bedarf an einer Absicherung von Schäden an den Pkws der Gäste gegeben sein, während ein Partyservice vordergründig außerhalb seiner Betriebsstätte an unterschiedlichen Veranstaltungsorten tätig ist und hierfür Versicherungsschutz benötigt.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern


Die Basisabsicherung über die Betriebshaftpflicht beinhaltet Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Inhaber oder ein Mitarbeiter des Unternehmens bei der Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten zufügt. Typische Beispiele für die Inanspruchnahme der Betriebshaftpflicht sind:

  • Die Servicekraft verschüttet versehentlich ein Getränk über der Kleidung eines Gastes.
  • Aufgrund von verdorbenen Zutaten im Essen wird ein Gast nach dem Besuch des Restaurants mit einer Lebensmittelvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert.
  • Ein in der Tiefgarage des Hotels abgestellter Pkw eines Gastes wird aufgebrochen und es werden diverse Dinge daraus gestohlen.
  • Bei einem Catering entstehen durch die vom Caterer aufgestellten Warmhaltebehältnisse Schäden an den Tischen des Kunden.

Die Betriebshaftpflicht übernimmt weiterhin die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit und die Führung desselben. Allerdings macht das eine Firmenrechtsschutzversicherung nicht entbehrlich.

Der Firmenrechtsschutz als Bestandteil der Gastronomieversicherung


Während die Betriebshaftpflicht bei Schadenersatzansprüchen gegen den Gastronom diese prüft, eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung führt und die dafür anfallenden Kosten übernimmt, gehen die Leistungen einer Firmenrechtsschutzversicherung wesentlich weiter. Sie gewährt dem Inhaber und dessen Mitarbeitern nicht nur bei Schadenersatzansprüchen gegen das Unternehmen selbst finanziellen Schutz, auch eigene Schadenersatzforderungen können mithilfe eines Firmenrechtsschutzes durchgesetzt werden. Versicherbar Bereiche sind

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz in Steuersachen
  • Mietrechtsschutz
  • ausgewählte Bereiche des Strafrechtsschutzes
  • Immobilienrechtsschutz

Wie allgemein bei der Gastronomieversicherung üblich, ist ebenfalls die Firmenrechtsschutzversicherung individuell auf den gegebenen Bedarf anpassbar.

Die Inventarversicherung innerhalb der Gastronomieversicherung


Als dritter, unverzichtbarer Bestandteil der Gastronomieversicherung gilt die Inventarversicherung. Sie schützt die Einrichtung des Betriebs unter anderem vor Schäden durch

  • Blitzschlag,
  • Brand/Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm/Hagel,
  • Einbruchdiebstahl und
  • Vandalismus.

Getragen werden die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten oder zerstörten Einrichtungsgegenstände und anfallende Nebenkosten.

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