Einige Berufe bergen ein größeres Haftungsrisiko als andere. Vor allem in Berufszweigen mit dem Risiko hoher Vermögensschäden sind die Angehörigen der entsprechenden Branche verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es handelt sich hierbei um eine Berufshaftpflichtversicherung, kurz Berufshaftpflicht genannt. Der Geltungsbereich einer solchen Versicherung umfasst in der Regel ausschließlich den Schutz bei Vermögensschäden. Kombinationen mit anderen Haftpflichtversicherungen sind möglich.
Selbstständige und Freiberufler verschiedener Berufsfelder sind per Gesetz verpflichtet, für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Berufshaftpflicht vorzuweisen. Dazu zählen:
Sie sind einem überdurchschnittlich hohem Haftungsrisiko ausgesetzt. Aber auch Angehörige anderer Berufszweige sollten über den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachdenken. Grundsätzlich kann es in jedem Beruf zu Schäden kommen, für die unter Umständen auf das persönliche Vermögen des Verursachers zugegriffen wird. Bei einer solchen Versicherung spricht man allerdings von einer Betriebshaftpflicht. Ist die Ausübung der Tätigkeit eng an das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung geknüpft, kann auf eine Berufshaftpflicht nicht verzichtet werden.
Jede Person in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, durch sie verursachte Schäden gegenüber Dritten zu ersetzen. Das trifft sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Bereich zu. Berater und Dienstleister sind bei ihrer Berufsausübung ständig der Gefahr von schwerwiegenden Fehlern ausgesetzt. Demzufolge kommt es bei ihnen wesentlich häufiger zu Haftungsschäden, die durchaus in die Millionenhöhe gehen können. Der Gesetzgeber hat hier vorgesorgt und mit der Vorschrift einer Berufshaftpflicht finanzielle Sicherheit für Berater beziehungsweise Dienstleister und deren Kunden geschaffen.
Für eine Leistung der Berufshaftpflicht ist es ausschlaggebend, ob ein echter Vermögensschaden vorliegt oder ein Vermögensfolgeschaden. Ein echter Vermögensschaden basiert nicht auf einem Personen- oder Sachschaden. Ist das der Fall, ist von einem Vermögensfolgeschaden die Rede. Der Schaden ist im Zuge eines vorangegangenen Ereignisses entstanden. Die Regulierung desselben ist Angelegenheit der Betriebshaftpflicht.
Bei Fliesenarbeiten stolpert die Inhaberin und einzige Verkäuferin des Geschäfts über eine nicht gekennzeichnete Kante. Sie verletzt sich, muss sich einer Operation unterziehen und fällt mehrere Wochen aus. Während dieser Zeit kann der Laden nicht geöffnet werden, es kommt zu hohen Umsatzverlusten. Es ist ein Personen- und daraus folgend ein Vermögensschaden entstanden. Vom ausführenden Handwerksunternehmen fordert die Unternehmerin Schadensersatz. Die Betriebshaftpflicht leistet.
Kommt es dagegen durch eine falsche Beratung direkt zu einem finanziellen Schaden, ist die Berufshaftpflicht gefordert. Es handelt sich um eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die nicht für Schäden infolge eines Personen- oder Sachschadens aufkommt.
Ein Rechtsanwalt rät einem Mandanten zu einem Prozess und stellt dessen Gewinn in Aussicht. Vor dem Gericht kommt es aber anders. Es bewertet den Sachverhalt zu Ungunsten des Mandanten. Dieser muss nun nicht nur auf die streitige Forderung verzichten, sondern außerdem seine eigenen Gerichts- und Anwaltskosten sowie die des Prozessgegners tragen. Er fordert vom Anwalt den Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Der Rechtsanwalt hat falsch beraten, die Berufshaftpflicht tritt ein.
Bei einer Haftpflichtversicherung spielen die Deckungssummen eine große Rolle. In der Berufshaftpflicht werden diese an keinen bestimmten Beträgen festgemacht. Vielmehr sind individuelle Deckungssummen für eine maximale Absicherung vereinbar. Sie orientieren sich an den jeweils abzusichernden Unternehmensrisiken und steigen analog zum Risiko an. Als Grundlage dienen die größtmöglichen Schadensfälle, die eintreten können.
Die Beitragshöhe ergibt sich ebenfalls individuell. Verschiedene Faktoren haben darauf Einfluss:
Wichtig beim Abschluss ist, dass es sich wirklich um eine Berufshaftpflicht handelt. Die Grenzen zur Betriebshaftpflicht vollziehen sich in der Praxis oft fließend. Daher unbedingt prüfen, ob die richtige Versicherung vorliegt. Unsere Experten beraten Sie hierzu kostenfrei & unverbindlich.