In vielen Unternehmen bilden Maschinen die Grundlage des Erfolgs. Sie stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit und ohne sie käme der Betrieb teilweise oder ganz zum Erliegen. In Firmen, wo das der Fall ist, schützt eine Maschinenbruchversicherung vor den finanziellen Folgen bei Schäden an Maschinen oder Anlagen.
Abgesichert sind sogenannte unvorhersehbare Schäden. Sie treten unvermittelt auf und unterliegen nicht der direkten Einflussnahme des Versicherungsnehmers oder einem seiner Mitarbeiter. Dazu zählen unter anderem Schäden durch
Die Maschinenbruchversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet, es sind alle Schäden abgedeckt, sofern sie nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen wurden. Nicht versichert sind grundsätzlich Schäden durch
Bei der Maschinenbruchversicherung wird unterschieden zwischen
Der gebotene Versicherungsschutz für beide Maschinenarten gleicht sich, enthält jedoch auch einige spezielle Elemente, die nur für die jeweilige Art relevant sind. Die Maschinen beziehungsweise Anlagen sind stets zum Neuwert versichert. Im Schadensfalle übernimmt die Maschinenbruchversicherung die Kosten, die für eine Reparatur anfallen. Ist eine solche nicht mehr durchführbar, wird der Zeitwert der Maschine ersetzt.
Eine Maschinenbruchversicherung ist nicht für jedes Unternehmen interessant. Hauptsächlich sollte eine Maschinenbruchversicherung bestehen, wenn sich der Betrieb auf den Maschinen aufbaut und bei Ausfall oder Verlust derselben die Unternehmenstätigkeit beeinträchtigt ist oder komplett eingestellt werden muss. Ferner sind Unternehmen mit wertvollen Maschinen oder einem großen Fuhrpark mit dem Abschluss einer Maschinenbruchversicherung gut beraten. Zur Zielgruppe gehören
Kurzum: Steht die Existenz des Unternehmens bei Schäden an den Maschinen auf dem Spiel, ist die Maschinenbruchversicherung als Existenzsicherung unverzichtbar. Werden Maschinen oder Anlagen finanziert, verlangt der Kreditgeber häufig als Voraussetzung für eine Finanzierung die Absicherung derselben über eine Maschinenbruchversicherung.
Wie oben bereits erwähnt, werden die Maschinen zum Neuwert versichert. Wird für eine Maschine eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen, ist der Neuwert dieser zugleich die Deckungssumme. Bei mehreren Maschinen ergibt sich die Versicherungssumme (das ist der maximale Betrag, der im Schadensfalle ausgezahlt wird) aus der Summe aller Neuwerte. Die Prämie orientiert sich an der Versicherungssumme und dem gewünschten Leistungsumfang. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Schäden können eventuell über eine Inhaltsversicherung abgesichert werden. Beide Versicherungen ergänzen sich oftmals gut, vor einem Abschluss sollte aber der jeweils enthaltene Versicherungsschutz verglichen und - bei Bedarf an beiden Versicherungen – aufeinander abgestimmt werden.