Jede unternehmerische Tätigkeit ist mit dem Risiko verbunden, einem Dritten einen Schaden zuzufügen. Für manche Berufszweige ist eine Versicherung zur Abdeckung solcher Schäden Pflicht; sie müssen für eine Berufsausübung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Nicht unter die Versicherungspflicht fallende Unternehmen sind mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt. Zur Ergänzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht kommt die Betriebshaftpflicht ebenfalls zum Einsatz. Während die Berufshaftpflicht lediglich bei Vermögensschäden eintritt, werden mit der Betriebshaftpflicht weiterhin Personen- und Sachschäden abgedeckt.
Die Betriebshaftpflicht stellt ein zentrales Element zur Absicherung jeglicher unternehmerischer Tätigkeit dar. Im Schadenfalle ist eine unbegrenzte Haftung des verursachenden Unternehmens vorgesehen. Schnell ergibt sich daraus eine existenzbedrohende Situation. Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das im Regelfalle das Aus. Aber auch größere Unternehmen sind in Gefahr. Mit einer Betriebshaftpflicht wird das Risiko von Schadenersatzforderungen erheblich gemindert. Abgesichert sind Schäden, die der Inhaber selbst sowie seine Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen verursachen.
In der Versicherungsbranche wird zwischen echten Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der direkt verursacht wird und sich nicht aus einem vorausgehenden Schaden ergibt.
Die Betriebshaftpflicht bietet Schutz bei Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Echte Vermögensschäden sind ebenso eingeschlossen wie Vermögensfolgeschäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Tätigkeiten des versicherten Unternehmens. Abgesichert sind somit sämtliche Aktivitäten des Inhabers und der Mitarbeiter
Weiterhin ist in einem Großteil der Betriebshaftpflichtversicherungen eine Produkthaftpflicht inkludiert. Sie tritt für Schäden ein, die ihre Ursache in einem fehlerhaften Produkt haben. Zudem ist der Einschluss von externen Firmen wie Reinigungsfirmen oder Subunternehmern möglich, sofern sie in einem Vertragsverhältnis mit dem versicherten Unternehmen stehen
Die Betriebshaftpflicht gilt im In- und Ausland. Schäden im Ausland werden jedoch oft nur begrenzt reguliert. So wird zumeist zwischen EU und Nicht-EU differenziert. Auch kann sich der Geltungsbereich lediglich auf das geographische Europa erstrecken. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf das außereuropäische Ausland ist denkbar, zum Beispiel wenn das versicherte Unternehmen in der Exportbranche tätig ist. Dabei werden die einzelnen Länder häufig unterschiedlich betrachtet.
Die Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht sollte die Absicherung im größten anzunehmenden Schadensfall gewährleisten, mindestens aber für Personen- und Sachschäden 3 Millionen Euro betragen. Über die zu entrichtenden Beiträge lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Neben der gewünschten Deckungssumme haben unter anderem die Anzahl der Mitarbeiter und der jährliche Umsatz Einfluss auf die Beitragsberechnung. Wir bieten Ihnen einen ausführlichen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung an. So können Sie schnell und bequem den Markt sondieren und die gewünschte Versicherung wählen. Ebenso finden Sie einen Betriebshaftpflicht Online Rechner mit dem Sie sich vorab über Preise und Leistungen informieren können.