Die D & O Versicherung steht als Kürzel für Directors & Officers Versicherung, zu Deutsch Organ- bzw. Manager-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich bei dieser Police um eine klassische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese schließen viele Unternehmen für ihre Organe bzw. leitenden Angestellten ab. Die Versicherung wird in den großen Bereich der Berufshaftpflichtversicherungen eingruppiert, bietet allerdings einen Schutz nicht für das Unternehmen selbst, sondern nur für die versicherten Organe bzw. Manager. Will sich das Unternehmen gegen Forderungen seitens Dritter aufgrund Pflichtverletzungen der eigenen Mitarbeiter schützen, kommt die Errors & Omissions (E & O) Versicherung in Betracht.
Die ersten Versuche, in Deutschland eine Versicherung für Unternehmensleiter einzuführen, gehen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Bereits 1895 wollte der Allgemeine Deutsche Versicherungsverein eine Versicherung dieser Art einführen. Dies scheiterte allerdings an den moralischen Bedenken. In den USA erkannte man die D & O Versicherung und deren Wert bereits in den 1930er Jahren. In den 1980er Jahren kam es in den USA zu massenhaften und sehr hohen Ansprüchen gegenüber Managern, so dass sich die D & O Versicherung dort langfristig auf einem breiten Markt durchsetzen konnte. Seither findet die D & O Versicherung auch weltweit zunehmend mehr Anerkennung.
Wofür leistet eine D & O Versicherung?
zählen. Auch leitende Angestellte, wie Prokuristen können abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass sie die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen haben“. Die D & O Versicherung leistet in Schadensfällen aufgrund einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ohne Vorsatz. Ebenfalls kann sie bei wissentlichen Pflichtverletzungen im Innen- und Außenverhältnis Leistungen erbringen. Die Leistungen ersetzen sämtliche Vermögensschäden, die im Rahmen der Versicherungslaufzeit entstanden sind und auch noch während dieser geltend gemacht werden. Vorher verursachte Vermögensschäden können mit der so genannten „Rückwärtsdeckung“ in den Versicherungsschutz integriert werden. Allerdings müssen die Ansprüche dann gestellt werden, wenn die D & O Versicherung bereits läuft. Außerdem darf die Pflichtverletzung weder den versicherten Personen noch dem antragstellenden Unternehmen vor Abschluss der D & O Versicherung bekannt gewesen sein.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen die D & O Versicherung nicht haftet. Zu diesen zählen etwa folgende Tatbestände:
Die D & O Versicherung kann zusätzlich ergänzt werden um ODL-Mandate. In diesen Fällen werden eigene Mitarbeiter in die Organe fremder Unternehmen entsandt. In strafrechtlicher Hinsicht kann die D & O Versicherung dagegen durch eine Strafrechtsschutzversicherung ergänzt werden. Auch eine Vertrauensschadenversicherung, etwa bei Kriminalität von Mitarbeitern, kann eine Ergänzung zur D & O Versicherung darstellen.