Geschäftsversicherung

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Gewerbe Firmen - Geschäftsversicherung

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Eine Versicherung ist wichtig für jede Art von Betrieb


Wer ein Geschäft betreibt, für den ist eine finanzielle Absicherung durch geeignete Versicherungen unentbehrlich. Zahlreiche Risiken können schnell zu einer existenzbedrohenden Situation führen. Ebenso zahlreich stehen Versicherungen zur Verfügung, die mögliche finanzielle Schäden abfangen können.

Die wichtigste Geschäftsversicherung: die gewerbliche Haftpflichtversicherung


Eine Haftpflichtversicherung sollte für jeden Unternehmer zur Grundabsicherung gehören. Gerade im gewerblichen Bereich drohen Schadenersatzforderungen, sei es durch ein fehlerhaftes Produkt, sei es durch eine ungesicherte Unfallquelle auf dem Firmengelände oder sei es durch eine Falschberatung. Die Gründe, warum Schadenersatz verlangt wird, sind vielfältig. Wichtig ist nur, dass eine Versicherung die daraus resultierenden Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüft und unter Umständen die Abwehr unberechtigter Forderungen vornimmt. Die Betriebshaftpflichtversicherung tut genau dieses. Damit branchenspezifische Anforderungen erfüllt werden, stehen verschiedene Varianten der Gewerbehaftpflichtversicherung zur Verfügung:

Welche Haftpflichtversicherung die richtige ist, entscheidet sich nach der Art des zu versichernden Unternehmens und die dort vorhandenen Risiken.

Wenn nichts mehr geht: Absicherung gegen Betriebsunterbrechung


Ein Unternehmen ist auf das Erzielen von Umsätzen ausgelegt. Verschiedene Ereignisse können dazu führen, dass der Betrieb kurzfristig oder dauerhaft unterbrochen wird. Umsatzverluste sind die Folge, während die Kosten weiterlaufen. Auch für diesen Fall ist eine passende Absicherung im Rahmen der Geschäftsversicherung vorhanden. Welche Versicherungen abgeschlossen werden, ist wiederum abhängig von der Art des Unternehmens. Eine Inventarversicherung schützt beispielsweise bei Schäden an oder dem Verlust von Einrichtungsgegenständen. Sie ist vergleichbar mit der Hausratversicherung im privaten Bereich. Gezahlt werden die Kosten, die für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur des Inventars anfallen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt dagegen die trotz der Unterbrechung des laufenden Geschäftsbetriebs weiter auflaufenden Fixkosten wie Miete, Löhne oder Kreditraten. Ergänzend zu den beiden vorgenannten Versicherungen stehen weitere Absicherungsmöglichkeiten zur Auswahl:

Risikofaktor Mensch


Auch der Mensch ist ein Risikofaktor. Ein Bedienungsfehler an einer Produktionsanlage kann dazu führen, dass die gesamte Produktion zum Stillstand kommt. Einbrecher können nicht nur wertvolles Inventar stehlen, sondern zugleich große Verwüstungen anrichten.

Durch einen Unfall oder Krankheit des Betriebsinhabers kann der Betrieb für Wochen und Monate unterbrochen werden. Ebenso wie unvorhersehbare Schäden aufgrund von natürlichen oder betrieblichen Gegebenheiten versichert werden können, ist das mit dem Risikofaktor Mensch durchführbar. Versicherungen, die das Sachvermögen eines Unternehmens schützen, schließen häufig bereits „menschliche Auslöser“ ein:

  • Bedienfehler
  • Konstruktionsfehler
  • Fahrlässigkeit
  • Unachtsamkeit
  • Vandalismus
  • Einbruchdiebstahl

Hier sind Menschen der ausschlaggebende Faktor für die entstandenen Schäden, die dennoch über eine Versicherung abgesichert sind.

Ausfall der menschlichen Arbeitskraft


Die menschliche Arbeitskraft ist trotz der Automatisierung in vielen Unternehmen unverzichtbar. Besonders aber sollte sie in Ein-Mann-Betrieben geschützt werden. Eine Betriebsausfallversicherung mit Einschluss von Betriebsunterbrechungen aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod des Geschäftsinhabers ist in dem Falle mindestens ebenso essentiell wie die gewerbliche Haftpflichtversicherung. Zum Schutz vor Einkommensverlust empfiehlt sich eine Krankentagegeldversicherung. Eine private Krankenversicherung sichert die medizinische Versorgung im Krankheitsfalle.

Rechtsfragen: auch bei der Geschäftsversicherung ein Thema


Eine weitere Säule der Basisabsicherung stellt die Firmenrechtsschutzversicherung dar. Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland oft eine Frage des Geldes. Mangelt es an den finanziellen Mitteln, können eigene Forderungen oder der Abwehr von Forderungen nicht durchgesetzt werden. Generell sind Streitigkeiten aus dem Bereich des Vertragsrechts ausgeschlossen. Dafür können aber Rechtsgebiete wie

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz in Steuersachen
  • Mietrechtsschutz
  • ausgewählte Bereiche des Strafrechtsschutzes
  • Immobilienrechtsschutz

in die gewerbliche Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung auf den privaten Bereich möglich.

Tipp der Redaktion

Vor allem viele kleine und mittelständische Betriebe sind oft nicht richtig abgesichert. Jedes Unternehmen hat individuellen Bedarf beim Thema Versicherung. Daher ist es ratsam nicht irgendein Standartprodukt von der Stange abzuschließen, sondern die Police gezielt zu wählen. Hier hilft besonders der Vergleich der Produkte. Zudem gelten Kombitarife als Spar-Tipp!.

Vergleich Gewerbe-Tarife
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