In einem Büro lauern viele Risiken. Besonders der Ausfall der Elektronik ist ein arbeitstechnischer Super-GAU. Über die EDV läuft alles zusammen. Fällt diese aus, ist an ein effizientes Arbeiten praktisch kaum noch zu denken. Doch schnell ist es passiert: Auf dem Schreibtisch fällt eine Tasse Kaffee um und ergießt sich über die Tastatur oder ein falscher Tastendruck legt die gesamte Computeranlage lahm. Dann tritt die Elektronikversicherung ein und schützt vor finanziellen Einbußen.
Über eine Elektronikversicherung lassen sich Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Anlagen gegen eine Reihe von Risiken absichern. Kommt es zu plötzlich und unvorhergesehen Beschädigungen oder gar zur Zerstörung, fängt die Elektronikversicherung daraus resultierende Kosten auf. Versicherbare Risiken sind beispielsweise
Grundsätzlich sind alle Gefahren für die oben genannten Anlagen über eine solche Versicherung abgedeckt, da es sich bei einer Elektronikversicherung um eine Versicherung mit einer sogenannten Allgefahrendeckung handelt. Demzufolge sind jegliche Risiken versichert, sofern sie nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen wurden.
Die Elektronikversicherung bietet eine umfangreiche Risikoabsicherung, dennoch gibt es Gefahren, die prinzipiell nicht versicherbar sind. Darunter fallen etwa
Weiterhin ist die Elektronikversicherung nicht uneingeschränkt empfehlenswert. Sie kann zu den elementaren Versicherungen zählen, die das Überleben eines Unternehmens im Schadenfalle gewährleistet. Andererseits kann sie aber auch überflüssig sein oder in Ergänzung zu einer anderen Versicherung stehen. Unsere Experten helfen hier gerne kostenfrei weiter.
Wäre nach einem Schadenfall die Neuanschaffung von elektrischen oder elektronischen Geräten eine existenzielle Bedrohung, ist der Abschluss einer Elektronikversicherung eine geeignete Maßnahme, um diese Gefahr abzuwenden. Ferner sollte über eine Elektronikversicherung bei der Nutzung von
nachgedacht werden. Die versicherten Gegenstände dürfen dabei mobil und stationär im Einsatz sein.
Die Elektronikversicherung ist nicht zwangsläufig mit dem Eigentümer der zu versichernden Sachen verbunden. Auch als Leasingnehmer oder Mieter ist der Abschluss einer solchen Versicherung möglich. Stellenweise ist ein entsprechender Versicherungsschutz in den Miet- beziehungsweise Leasingverträgen sogar vorgeschrieben.
Grundlage für die Versicherungssumme bildet der Neuwert der versicherten Geräte. Im Versicherungsfall werden die Kosten ersetzt, die im Rahmen der Reparatur, der Wiederherstellung oder der Wiederbeschaffung anfallen. Bestehen die vorgenannten Möglichkeiten zur Regulierung des Schadens nicht, wird eine Entschädigung bis zur Höhe des Neuwerts gezahlt. Der Beitrag orientiert sich an der Versicherungssumme. Ab rund 100 Euro jährlich ist ein vollumfänglicher Versicherungsschutz erhältlich.
Die meisten Unternehmen haben ihre Einrichtung bereits über eine Inhaltsversicherung abgesichert. Leistungsmäßig überschneidet sich jene in einigen Bereichen mit der Elektronikversicherung:
Die Elektronikversicherung bietet darüber hinaus eine Absicherung zahlreicher weiterer Schäden, während die Inhaltsversicherung nicht nur die elektronischen Geräte und Anlagen, sondern die gesamte Ausstattung bei Zerstörung oder Beschädigung absichert. Die Elektronikversicherung kann daher die Geschäftsinhaltsversicherung nicht ersetzen, sie stellt aber eine sinnvolle Ergänzung derselben dar.