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Die AuPair Versicherung


Viele junge Menschen möchten gerne eine Zeit im Ausland verbringen, zum Beispiel als AuPair. Dass sie dabei die Krankenversicherung nicht außer Acht lassen sollten, versteht sich von selbst. Für AuPairs gibt es spezielle AuPair Versicherungen, die von verschiedenen Versicherern angeboten werden. Wir wollen darüber aufklären, was dabei zu beachten ist. Die grundlegenden und häufigsten Fragen zur AuPair Versicherung haben wir deshalb im Folgenden zusammengestellt.

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1. Wer kann sich in der AuPair Versicherung versichern?


In der AuPair Versicherung lassen sich alle AuPairs versichern, wobei man zwischen zwei grundlegenden Varianten unterscheidet:

  1. AuPairs mit ausländischem Wohnsitz und Staatsangehörigkeit, die in Deutschland oder Österreich als AuPair arbeiten wollen.
  2. AuPairs mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz (auch österreichische Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), die im Ausland als AuPair arbeiten wollen.

2. Wo gilt die AuPair Versicherung?


Die AuPair Versicherung gilt in der Regel weltweit. Einige Anbieter schließen aber den Versicherungsschutz in Ländern der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA aus. Zu diesen Ländern zählen

  • Kanada,
  • Mexiko und die
  • USA.

Auch Aufenthalte in anderen Ländern sind möglich. Diese dürfen aber eine Dauer von sechs Wochen pro Versicherungsjahr nicht überschreiten. Das gilt ebenfalls für das Heimatland der AuPairs, in dem sie sich während der Versicherungsdauer nur maximal sechs Wochen pro Jahr aufhalten dürfen. Bei längeren Aufenthalten greift die AuPair Versicherung nicht mehr.

3. Welche Laufzeiten gelten bei der AuPair Versicherung?


In der Regel wird die AuPair Versicherung für ein bis maximal fünf Jahre angeboten. Die Laufzeit kann aber an den geplanten Auslandsaufenthalt angepasst werden. Sie sollte spätestens 31 Tage vor der Abreise beantragt werden. Sollte die Versicherung erst später abgeschlossen werden, ist eine Wartezeit von 31 Tagen einzuhalten, bevor die ersten Leistungen in Anspruch genommen werden können. Ausnahmen gelten bei Unfällen oder wenn eine entsprechende Vorversicherung nachgewiesen werden kann.

Außerdem gilt der Versicherungsschutz für bis zu 14 Tage, wenn ein Wechsel der Gastfamilie ansteht und in diesem Zeitraum nicht als AuPair gearbeitet werden kann.

Kann die AuPair Versicherung verlängert werden?

Ja, eine Verlängerung der AuPair Versicherung ist möglich. Diese muss aber schriftlich, also via E-Mail, Fax oder Post beantragt werden, bevor die ursprüngliche Laufzeit abgelaufen ist. Zudem muss der Versicherer dem Verlängerungsantrag ausdrücklich zustimmen. Weiterhin gilt, dass der Versicherungsschutz aus der Verlängerung nur für neu eingetretene Risiken nach dem Verlängerungsantrag gilt.

ACHTUNG: Die Krankenversicherung für AuPairs weist eine maximale Laufzeit von einem bis fünf Jahren auf, je nach Anbieter und Tarif. Zudem muss sich jede Verlängerung lückenlos an die Vorversicherung anschließen.

4. Wie kann die AuPair Versicherung gekündigt werden?


Die AuPair Versicherung kann auch vorzeitig beendet werden. Hier sind drei grundlegende Möglichkeiten zu finden, die für eine vorzeitige Kündigung sprechen:

  1. AuPair Tätigkeit wird vorzeitig abgebrochen und die Rückkehr ins Heimatland erfolgt.
  2. AuPair wird im Gastland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  3. Die Voraussetzungen für den Versicherungsvertrag entfallen, etwa durch Aufgabe des AuPair Verhältnisses.

Die vorzeitige Kündigung wird dabei frühestens mit dem Eingang des Kündigungsschreibens wirksam.

ACHTUNG: Einige Versicherer verlangen eine Verwaltungsgebühr für die Erstattung zu viel entrichteter Prämien.

5. Was wird in der AuPair Versicherung nicht abgedeckt?


Auch in der AuPair Versicherung gibt es Leistungsausschlüsse. Zu diesen nicht versicherten Risiken zählen unter anderem:

  • Krankheiten und Unfallfolgen, die alleine für die Auslandsreise verantwortlich sind, um sie dort behandeln zu lassen.
  • Kosten für Erkrankungen und Unfallfolgen, die bereits vor Abschluss des Vertrags bestanden haben. Folgen von Erkrankungen und Unfällen in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss.*
  • Behandlungskosten für Schwangerschaften, die vor Vertragsabschluss bestanden haben.
  • Kosten für Schwangerschaftsabbruch und –verhütung.
  • Behandlung durch den Psychotherapeuten oder Psychoanalytiker.
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.
  • Entziehungskuren.
  • Kosmetische Behandlungen, wie Narbenkorrekturen, Akne- und Warzenentfernungen, sofern diese nicht medizinisch notwendig sind.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus.
  • Zahnersatz.
  • Zahnsteinentfernung oder Parodontosebehandlungen.
  • Untersuchungen, die für die Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sind.
  • Kosten für Gutachten und Bescheinigungen.
  • Kosten für Hilfsmittel, die nicht unfallbedingt benötigt werden.

* Diese Kosten werden ausgeschlossen, wenn sie 30.000 Euro übersteigen, andernfalls ist pro Versicherungsjahr ein Eigenanteil in Höhe von 5.000 Euro zu bezahlen, je nach Tarif und Anbieter.

6. Was ist in der AuPair Versicherung abgedeckt?


Die AuPair Versicherung deckt grundlegend die Kosten für Krankheiten und Unfälle im Ausland ab. Dabei umfassen die Leistungen unter anderem:

  • Freie Krankenhaus- und Arztwahl,
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen,
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel, sofern sie ärztlich verordnet wurden,
  • Behandlungen (ambulant und stationär),
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächste Krankenhaus,
  • Rücktransport ins Heimatland, sofern dieser ärztlich verordnet wurde oder medizinisch notwendig ist.

7. Welche Daten werden für den Abschluss benötigt?


Die grundlegenden für den Abschluss der AuPair Versicherung benötigten Daten sind

  • An- und Abreisedatum,
  • Name,
  • Geburtsdatum,
  • Bankverbindung, alternativ Kreditkarte.

Je nach Versicherer können auch noch Gesundheitsfragen nötig werden.

8. Fällt eine Selbstbeteiligung an?


Je nach Tarif kann pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung anfallen. Diese ist in den einzelnen Tarifen unterschiedlich hoch. Es gibt Versicherungen, die bis zu 100 Euro pro Schadensfall verlangen. Dafür sind die Monatsbeiträge günstiger. Andere Anbieter verzichten komplett darauf.

9. Was ist im Schadensfall zu tun?


Im Schadensfall ist die AuPair Versicherung unverzüglich zu informieren. Sie kann das weitere Vorgehen absprechen, eine Kostenübernahmegarantie zum Beispiel dem Krankenhaus im Ausland gegenüber aussprechen, so dass die Versicherten nicht in Vorleistung treten müssen, oder die Angehörigen benachrichtigen.

10. Welche Anbieter gibt es?


Auf dem Markt befinden sich nur wenige Anbieter für die AuPair Versicherung. Die bekanntesten und größten Versicherer sind:

11. Welche Sicherheiten sind enthalten?


In der AuPair Versicherung sind verschiedene Bausteine enthalten. Die Krankenversicherung für das Ausland macht dabei den wichtigsten Bestandteil aus, die für Krankheiten und Unfälle während des Auslandsaufenthalts und deren Behandlung aufkommt.

Darüber hinaus kann eine Unfallversicherung in den Vertrag mit eingeschlossen werden und auch die Haftpflichtversicherung lässt sich mit inkludieren. Bei letzterer ist zu prüfen, ob diese nötig ist. Wer in Deutschland bereits eine private Haftpflichtversicherung aufweist, sollte prüfen, ob diese weltweit gilt und auch für längere Aufenthalte im Ausland.

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