Mopedversicherung

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Ein Moped zu versichern ist leicht und kostet wenig


In der schönen Jahreszeit steigen viele für alltägliche Wege auf die Nutzung von motorisierten Zweirädern um. Während es für Motorräder eigene Versicherungen gibt, sind weniger PS-starke Vertreter wie Mopeds, Mofas, Roller und E-Bikes über eine sogenannte Mopedversicherung versicherbar. Ohne ein entsprechendes Versicherungskennzeichen dürfen diese Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Der Versicherungsschutz ist nahezu analog zu einer Autoversicherung. Es gibt eine Haftpflichtversicherung, die für Dritten zugefügte Schäden aufkommt. Der Abschluss einer solchen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Des Weiteren steht eine Teilkaskoversicherung zur Verfügung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.

Kennzeichenvergabe erfolgt in jedem Jahr neu


Das Versicherungskennzeichen für ein Moped oder ein vergleichbares Fahrzeug wird jedes Jahr neu vergeben. Stichtag ist der 1. März des jeweiligen Jahres. Natürlich ist bei einer späteren Anschaffung oder einer späteren Inbetriebnahme gleichfalls die Beantragung eines Versicherungskennzeichens möglich. Üblicherweise läuft der Versicherungsvertrag bis zum letzten Tag des darauffolgenden Februars, sofern keine vorherige Kündigung oder Stilllegung des Fahrzeuges erfolgt.

Für den Abschluss einer Mopedversicherung wird die Betriebserlaubnis des Gefährts der ausgewählten Versicherungsgesellschaft vorgelegt. Der Versicherungsbeitrag wird zumeist sofort gezahlt. Der Versicherungsnehmer bekommt das Versicherungskennzeichen unmittelbar nach der Zahlung ausgehändigt. Alternativ zum persönlichen Abschluss der Mopedversicherung kann dieser online oder schriftlich vorgenommen werden. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird dann das Kennzeichen per Post oder Kurier zum Versicherungsnehmer auf den Weg gebracht. Das Anbringen des Kennzeichens am Fahrzeug ist Pflicht.

Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung


Die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung wurden vom Gesetzgeber festgelegt. Sie gelten ebenfalls in der Mopedversicherung. Für Personenschäden ist dementsprechend aktuell eine Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro erforderlich. Für Sachschäden sind es 1,12 Millionen Euro und für reine Vermögensschäden wurde eine Mindestdeckung von 50.000 Euro fixiert. Fast alle Anbieter einer Mopedversicherung gehen weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen hinaus. Pauschale Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind keine Seltenheit. Die Versicherer nehmen jedoch häufig eine Begrenzung der Entschädigungsleistung pro Person beziehungsweise pro Schadenereignis vor. Die Deckungssummen sind dennoch in jedem Falle so hoch, dass der gesetzliche Schadenersatzanspruch eines Dritten erfüllt werden kann. Einige Versicherungen gewähren ein Wahlrecht bezüglich der gewünschten Deckungssummen. Die gesetzliche Mindestdeckung wird aber auch hier keinesfalls unterschritten.

Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung


Wird ergänzend zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, dann verfügt das versicherte Zweirad über Versicherungsschutz bei Schäden durch:

  • Brand
  • Explosion
  • Hagel
  • Sturm
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Kurzschluss
  • Diebstahl
  • Kollisionen mit Tieren aller Art

Zu beachten ist, dass der Leistungsumfang in der Teilkaskoversicherung bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften variiert. Angesichts der großen Zahl der Mitbewerber erfolgt die Mitgliederwerbung vordergründig über den Beitrag und die ergänzend zum gesetzlich vorgeschriebenen Schutz gebotenen Versicherungsleistungen. Daher empfiehlt sich ein genauer Vergleich von Leistungen und Beitrag.

Über eine Mopedversicherung können folgende Fahrzeuge versichert werden:

  • Mopeds
  • Mofas/Leichtmofas
  • Mokicks
  • Roller (Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, maximaler Hubraum: 50 ccm)
  • Krankenfahrstühle (Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, maximaler Hubraum: 40 ccm)
  • Kleinkrafträder mit Betriebserlaubnis (Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h)
  • Leicht-Kfz (Mini-Autos, Quads etc.)

Zum versicherten Personenkreis zählen:

  • der Versicherungsnehmer
  • der Eigentümer des versicherten Fahrzeugs
  • der Halter des versicherten Fahrzeugs
  • der Fahrer des versicherten Fahrzeugs

Pflichten der versicherten Personen


Mit Abschluss der Mopedversicherung gehen der Versicherungsnehmer sowie die weiteren versicherten Personen gewisse Pflichten ein. Eine Missachtung derselben kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Das gilt vor allem bei vorsätzlichem Handeln. War beispielsweise bekannt, dass der Fahrer des versicherten Fahrzeuges aufgrund Alkohol- oder Drogengenusses nicht zum Führen des Fahrzeuges in der Lage war, wird Vorsatz unterstellt. Der Versicherungsschutz geht verloren. Auch die Teilnahme an sogenannten „Straßenrennen“, die nicht offiziell genehmigt wurden, zieht den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich. Grundsätzlich darf das Fahrzeug nur zu dem Zweck genutzt werden, welcher im Versicherungsschein angegeben ist. Weiterhin hat der Versicherungsnehmer sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur von berechtigen Fahrern mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis geführt wird.

Die Beitragsberechnung in der Mopedversicherung


Wie hoch der Beitrag in der Mopedversicherung ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zudem unterscheiden sich die Berechnungsmethoden bei den Versicherungsgesellschaften. Mit in die Berechnung einfließende Kriterien können sein:

  • der Versicherungsbeginn
  • die Versicherungsdauer
  • der Versicherungsumfang
  • die Fahrzeugart
  • das Alter der versicherten Personen

Manche Versicherungsgesellschaften gewähren einen ganzjährigen Versicherungsschutz, andere wiederum berechnen den Beitrag nach den Monaten oder Tagen, die das Fahrzeug tatsächlich versichert ist. Mit unserem Versicherungsrechner für Mopedversicherungen finden Sie bestimmt den richtigen Tarif.

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