Zu den wichtigsten privaten Absicherungen gehört zweifelsohne die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, steigt zunehmend an. Mittlerweile ist ein Viertel aller Berufstätigen betroffen, so die Statistiken. Trotzdem haben unzählige Menschen keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie hoffen auf die Erwerbsunfähigkeitsrente vom Staat, die jedoch nur in geringer Höhe oder oft gar nicht gezahlt wird.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rentenzahlung. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte voraussichtlich für mindestens sechs Monate berufsunfähig sein wird. Wichtig ist dabei, dass der Versicherer kein „Recht auf abstrakte Verweisung“ erhält. Dieses würde besagen, dass er dem Versicherten einen anderen Beruf zuweisen darf.
Zudem sollte die Höhe der Rentenzahlungen ausreichend bemessen sein. Diese Rentenhöhe wird vom Versicherten bei Vertragsabschluss festgelegt und sollte ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern. Dabei sollten Aspekte, wie
mit berücksichtigt werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens bis zum Rentenalter läuft. Nur so kann gewährleistet werden, dass bis zum Eintritt in die Altersrente der eigene Lebensstandard abgesichert wird.
Wenn Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind, erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Diese macht maximal ca. 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttolohns aus. Und dies auch nur, wenn Ihnen 3 Stunden Arbeit täglich nicht mehr möglich sind. Eine günstige zusätzliche private Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher absolut empfehlenswert..
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt grundsätzlich in zwei Varianten daher:
Der Kombivertrag ist weit verbreitet und beinhaltet neben der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit auch eine Lebensversicherung. Die BU gilt dabei als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Sofern die Berufsunfähigkeit eintritt, wird die vereinbarte Rente ausgezahlt. Sollte der Versicherte dagegen sterben, erhalten die Angehörigen eine vorher festgelegte Todesfallsumme ausgezahlt. Ratsam sind diese Kombinationen immer dann, wenn im Todesfall Angehörige zu versorgen sind. Allerdings erfolgt die Beitragsberechnung hier etwas anders als bei der reinen BU-Versicherung. Daher ist der Vergleich von Kombiverträgen gesondert zum Vergleich der reinen BU-Police durchzuführen.
Die zweite Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr. Dabei werden die eingezahlten Beiträge inklusive eventuell angefallener Überschussbeteiligungen am Ende der Laufzeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Alternativ dazu können die Überschussbeteiligungen auch auf die Beiträge angerechnet werden, so dass diese sinken können. Es entsteht aber in beiden Varianten eine Kapitalauszahlung am Laufzeitende.
Die Kosten einer guten BU-Versicherung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen unter anderem
Je nach Gesellschaft werden die einzelnen Faktoren unterschiedlich stark gewichtet, so dass selbst bei gleichem Leistungsumfang sehr stark variierende Beiträge entstehen können. Ratsam ist es daher grundsätzlich, den BU-Schutz in jungen Jahren abzuschließen, wenn man sich noch bester Gesundheit erfreut.
"...Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von Ihrem Einkommen leben. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie in große finanzielle Probleme bringen...Die Bedingungen verschiedener Anbieter reichen von "sehr gut" bis "mangelhaft", es sind große Preisunterschiede möglich. Sorgfältige Vergleiche und unabhängige Beratung sind daher besonders wichtig..." (18.10.2023)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedem Berufstätigen zu empfehlen. Nur durch seine Arbeit kann er sich den Lebensunterhalt verdienen, geht die Arbeitskraft verloren, kann auch der eigene Lebensunterhalt nicht mehr finanziert werden. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf man ausübt. Der Dachdecker sollte den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso in Anspruch nehmen, wie der Bürokaufmann.
Aufgrund der modernen Gesellschaft sind es längst nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Auch seelische Überlastungen, Unfälle und Depressionen können zur Berufsunfähigkeit führen. Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten werden frühestens nach einer Wartezeit von fünf Jahren gewährt. Zudem muss der Betroffene dafür weniger als drei Stunden arbeiten können. Wichtig: Es spielt in der gesetzlichen Absicherung keine Rolle, ob der Dachdecker noch als Dachdecker arbeiten kann. Kann er beispielsweise als Schuhverkäufer arbeiten, erhält er gar nichts. Daher sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall abgeschlossen werden.
Zudem sind die Leistungen aus der gesetzlichen Absicherung sehr mager. Alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, erhalten die volle BU-Rente lediglich dann, wenn sie nicht einmal mehr drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können. Diese Rente macht dabei jedoch maximal 30 Prozent des zuletzt erzielten Bruttolohns aus. Generell spricht die Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Zielgruppen an.
Gerade für Studenten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung von besonderer Bedeutung. Sie sind einem enormen Lernpensum ausgesetzt und müssen sich voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren, um den Abschluss zu schaffen. Das kann zu massiven seelischen Belastungen führen, aus denen psychische Erkrankungen entstehen können. Und genau diese können schon vor dem Start in den eigentlichen Beruf die Karriere beenden. Da ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente vom Staat aufgrund der fehlenden Wartezeit meist noch nicht besteht, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das einzige Mittel, um das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern.
Beamte werden durch ihre Dienstherren in der Regel sehr gut abgesichert, dennoch droht auch ihnen die Berufsunfähigkeit. Allerdings sollten sich Beamte mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Dabei muss eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein. Die Konditionen sind für Beamte besonders günstig.
Ebenso sollten sich Ärzte möglichst frühzeitig vor der Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Sie durchlaufen nicht nur eine sehr lange und kostspielige Ausbildung, sondern sind auch in ihrem Beruf massiven körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Da bereits ein kleiner Unfall mit einer Verletzung der Hand oder der Finger beispielsweise für einen Chirurgen die Berufsunfähigkeit bedeuten kann, sollten sich Ärzte frühzeitig absichern.
Grundsätzlich sind Auszubildende über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, allerdings nur bei vollständiger Erwerbsminderung. Bei einer halben Erwerbsminderung oder wenn lediglich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erhalten sie nur geringe Leistungen. Daher sollten auch sie bereits frühzeitig die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, zumal sie dabei von sehr geringen Beiträgen aufgrund ihres jungen Alters profitieren können.
Lehrer unterliegen immer stärkeren psychischen Belastungen. Daher sollten sie in jedem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da die Zahl berufsunfähiger Lehrer immer stärker ansteigt. Beim Vertragsabschluss sollten sie jedoch darauf achten, ob sie angestellt oder verbeamtet sind. Je nach Beschäftigungsstatus kann es nämlich zu unterschiedlichen Anforderungen an die Vertragsdetails kommen.
Selbstständige und Freiberufler sollten unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zum einen lassen sich viele von ihnen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien und können dadurch den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente von Vater Staat gänzlich verlieren. Zum anderen dient die Berufsunfähigkeitsversicherung ihnen dann als einziges Mittel zur persönlichen Risikoabsicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzt stets eine umfassende Gesundheitsprüfung voraus. Diese sollte nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Ratsam kann es ebenfalls sein, sich nötige Unterlagen bei den bisherigen Ärzten zu besorgen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz auch noch nachträglich zunichtemachen.
Grundsätzlich kann eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden, wenn sie seit mindestens einem Jahr läuft. Vielfach ist aber die Anpassung des Vertrags ratsamer, da beim Neuabschluss einer BU-Versicherung deutlich höhere Beiträge aufgrund des höheren Einstiegsalters anfallen.