Private Unfallversicherung

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Unfallversicherung - Unfallversicherung

Top Schutz bei Unfällen - weltweit

  • Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeitsunfällen
  • 70 Prozent der Unfälle passieren aber in der Freizeit
  • Viele Tarife die auch Invalidität & Baumaßnahmen absichern
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Unterstützung durch die Unfallversicherung: Hohe Kosten nach einem Unfall


Zu den wichtigen privaten Versicherungen wird ebenfalls die Unfallversicherung gezählt. Unterscheiden muss man hier zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auf der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Weitaus mehr Unfälle geschehen jedoch in der Freizeit und dann greift die private Unfallversicherung. Ein Unfall kann dabei schnell eine Invalidität oder ähnliches nach sich ziehen, die wiederum Umbaumaßnahmen am Haus oder andere massive Kosten mit sich bringt. In diesen Fällen kann die Unfallversicherung den Verunfallten deutlich entlasten.

Für wen ist die Unfallversicherung sinnvoll?


Die Unfallversicherung kann generell jedem empfohlen werden, da sie eine wichtige Versicherungslücke schließt. Erwachsene, Kinder und Jugendliche können gleichermaßen von den Leistungen profitieren – und das weltweit.

Besonders wichtig ist die Unfallversicherung zudem für Selbstständige und Freiberufler. Sie können sich mit ihr vor den finanziellen Folgen langwieriger Genesungsprozesse schützen. Denn grundsätzlich greift bei ihnen die gesetzliche Unfallversicherung überhaupt nicht.

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht bei weitem nicht aus


Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen, die auf dem Weg zur Arbeit oder Schule bzw. von der Arbeit oder Schule und bei der Arbeit oder in der Schule passieren. Sobald jedoch auf dem Heimweg noch ein Abstecher zum Supermarkt gemacht wird, um den Wocheneinkauf zu erledigen, ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz aufgehoben. Dadurch entsteht eine große Versicherungslücke.

Dies wird auch beim Blick auf die Statistiken deutlich, laut denen 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit geschehen. Außerdem ist zu beachten, dass für Kinder bis zu drei Jahren generell kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Dieser greift erst ab dem Zeitpunkt, wenn sie Kindergarten oder Schule besuchen. Das gilt ebenfalls für Schüler, Studenten und Auszubildende. Arbeitslose sind nur dann in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, wenn sie der Bundesagentur für Arbeit gegenüber meldepflichtig sind.

Ein weiteres Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur sehr geringe Rentenzahlungen nach einem Unfall an. Diese reichen in aller Regel nicht aus, um den Unterhalt bei Invalidität zu sichern, geschweige denn, Umbaumaßnahmen durchzuführen.

Welche Leistungen bietet eine private Unfallversicherung?


Die private Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall, aber auch bei einem unfallbedingten Tod. Sollte der Versicherungsfall eintreten, wird die vorher festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Alternativ bzw. zusätzlich kann eine Unfallrente gewährt werden. Darüber hinaus lassen sich folgende Leistungen mit in den Vertrag einschließen:

  • Krankenhaustagegeld,
  • Genesungsgeld,
  • Sofortzahlung bei schweren Verletzungen,
  • Reha-Maßnahmen,
  • Rentenzahlungen (lebenslang),
  • Bergungskosten,
  • Kosten für kosmetische Operationen.

Besonderheiten je nach Zielgruppe


Je nach abzusichernder Zielgruppe gelten zudem einige Besonderheiten. Die beiden wichtigsten Zielgruppen sind hierbei Kinder und Senioren.

Kinder in der Unfallversicherung

Besonders sinnvoll erscheint die private Unfallversicherung für den Nachwuchs. Kommt es im Kindesalter zu einem Unfall mit dauerhaften Schädigungen, wird das Kind womöglich sogar arbeitsunfähig, sind die Eltern zum lebenslangen Unterhalt verpflichtet. Ein eigenes Einkommen kann das Kind womöglich niemals erzielen, umso wichtiger ist hier die Absicherung einer Unfallrente, die lebenslang ausgezahlt wird.

Senioren in der Unfallversicherung

Ebenfalls wird die Unfallversicherung den Senioren sehr ans Herz gelegt. Sie sollten jedoch bei der Wahl des Tarifs Obacht geben. Gerade alleinlebende Senioren sollten auf Tarife achten, die ihnen Hilfe und Unterstützung unmittelbar nach dem Unfall gewähren. Sie können zum Beispiel Kostenübernahmen für Pflegeleistungen oder eine Haushaltshilfe vereinbaren, die eine deutliche finanzielle Entlastung mit sich bringen.

Wie hoch sollten die Leistungen ausfallen?


Die Leistungen sollten stets den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Man muss hierbei zwischen der Zahlung bei Invalidität und einer lebenslangen Rente unterscheiden.

FINANZtest-online sagt:

..."Den günstigsten sehr guten Tarif gibt es für 105 Euro jährlich in der niedrigen Gefahrengruppe, in der hohen werden mindestens 179 Euro fällig. Guten Schutz für Erwachsene gibt es noch günstiger – ab 77 Euro im Jahr. Unfallversicherungen für Kinder mit sehr gutem Schutz gibt es ab 54 Euro jährlich....” (09.07.2021)

Leistungen bei Invalidität

Die Leistung bei Invalidität wird als Grundsumme bezeichnet. Diese sollte ausreichend hoch gewählt werden, denn sie wird in der Regel nur anteilig ausgezahlt, je nachdem, wie hoch der Grad der Invalidität ausfällt. Die optimale Höhe der Grundsumme ist das Zwei- bis Dreifache des Brutto-Jahreseinkommens.

Außerdem kann hier eine Progression vereinbart werden. Damit kann die Grundsumme bei Vollinvalidität deutlich erhöht werden. Wird beispielsweise eine Grundsumme von 100.000 Euro gewählt und eine Progression in Höhe von 250 Prozent vereinbart, kann bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent eine Auszahlung von 250.000 Euro erreicht werden. Damit können dann die oft massiven Verdienstausfälle und die Kosten für Umbaumaßnahmen und Co. weitreichend abgedeckt werden.

Lebenslange Rentenzahlungen

Viele private Unfallversicherungen leisten neben der Sofortzahlung nach einem Unfall auch eine lebenslange Rente. Diese wird in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent ausgezahlt. Sie macht Sinn, wenn aufgrund der Invalidität dauerhaft nur einer eingeschränkten Berufstätigkeit oder gar keiner mehr nachgegangen werden kann. Allerdings sollte trotzdem eine ausreichend hohe Grundsumme gewählt werden, da diese anteilig bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent gezahlt wird.

Dynamik nutzen

Zudem kann eine Dynamik vereinbart werden, und zwar sowohl für die Grundsumme als auch für die Rentenzahlungen. Damit erhöhen sich die Leistungen aus der Unfallversicherung jährlich. Allerdings werden auch die Beiträge entsprechend angepasst. Jedoch kann dadurch die Leistung aus der Unfallversicherung dem sich verändernden Lebensstandard angepasst werden.

Wo gilt der Versicherungsschutz?


Die private Unfallversicherung bietet den Versicherungsschutz in der Regel weltweit an. So sind die Versicherten auch im Urlaub oder gar bei längeren Auslandsaufenthalten geschützt. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Kranken-Rücktransport aus dem Ausland nötig wird, der mit extrem hohen Kosten verbunden ist.

Lohnt sich eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr?


Eine Sonderform der privaten Unfallversicherung stellt die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr dar. Diese geht einher mit deutlich höheren Beiträgen, da hier die reine Risikoabsicherung (Unfallversicherung) mit dem Kapitalaufbau (Lebensversicherung) verbunden wird. Oftmals wird die Variante für Kinder genutzt, um mit der Beitragsrückgewähr dann eine spätere Ausbildung des Nachwuchses zu finanzieren.

Im Todesfall bzw. bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit werden in dieser Police die eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Hinzu kommen die aufgelaufenen Überschussbeteiligungen.

Wie kann ich die private Unfallversicherung kündigen?


Die private Unfallversicherung verlängert sich in der Regel jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Um dies zu verhindern, muss sie mindestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung sollte dabei stets schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, ausgesprochen werden. Es gibt allerdings einige Tarife, die von vornherein eine mehrjährige Laufzeit vorsehen. Sie können frühestens zum Ende dieser festgelegten Laufzeit gekündigt werden. Laut Versicherungsvertragsgesetz ist die Kündigung mit dreimonatiger Frist erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich. Aber Achtung: Das Versicherungsjahr entspricht nicht zwingend dem Kalenderjahr, sondern ist oft abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Zudem haben Verbraucher das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, etwa nach einem Schadensfall. Dieses Recht wird dem Versicherer genauso eingeräumt. Ebenfalls greift das außerordentliche Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämien erhöht. In diesem Fall muss die Versicherung einen Monat nach Ankündigung der Beitragserhöhung die Kündigung vorliegen haben.

Wenn sich die persönlichen Voraussetzungen ändern


Das Leben verläuft nicht immer nach einem festgelegten Schema. Deshalb sind auch Veränderungen möglich. Sie müssen der Unfallversicherung mitgeteilt werden. Wer etwa in einem Kriegseinsatz dient, muss damit rechnen, dass die Unfallversicherung während dieser Zeit ruht und keine Leistungen übernimmt.

Auch ein Wechsel des Berufs muss der Versicherung angegeben werden, da jeder Beruf einer bestimmten Risikogruppe angehört. Durch den Wechsel des Berufs kann der Versicherte in eine andere Kategorie eingestuft werden, so dass die Beiträge oder der Versicherungsumfang angepasst werden müssen.

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