Über eine Inventarversicherung sind Schäden verschiedenster Ursachen am Inventar eines Unternehmens abgedeckt. Darunter fallen etwa
Ausschlaggebend ist, dass sich die beschädigten Gegenstände innerhalb des Unternehmens befinden. Die Inventarversicherung lässt sich mit der Hausratversicherung im privaten Bereich vergleichen. Sie gehört zum Grundversicherungsschutz eines jeden Unternehmers, schützt sie doch die Ausstattung des Betriebs und somit vor hohen finanziellen Verlusten.
Die Inventarversicherung deckt eine große Anzahl von Risiken ab, die unter Umständen sogar existenzbedrohend werden können. Somit ist der Bedarf an einer Inventarversicherung im Grunde genommen bei jedem Unternehmen gegeben. Da nicht jeder Betrieb den gleichen Versicherungsbedarf hat, ist die Inventarversicherung nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Dementsprechend ist der Aufbau eines maßgeschneiderten Versicherungsschutzes möglich. Es werden die Risiken in den Versicherungsvertrag aufgenommen, die unbedingt abgesichert sein sollen, demgegenüber können andere Risiken ausgeschlossen werden. Zudem sind im Bedarfsfalle Risiken mit höheren Deckungssummen versicherbar.
Die Inventarversicherung kommt für den direkten Schaden sowie für Kosten, die für die Beseitigung des Schadens entstehen, auf. Ferner sind Schäden durch Löschwasser versichert. In welcher Höhe die Kostenübernahme erfolgt, ist abhängig von der vereinbarten Deckung.
Wird bei einem Einbruch etwas gestohlen und/oder zerstört, fällt die Regulierung des entstandenen Schadens in den Zuständigkeitsbereich der Inventarversicherung.
Kommt es infolge eines Rohrbruchs zu Schäden am Inventar durch austretendes Leitungswasser, ist die Inventarversicherung der richtige Ansprechpartner für eine Schadenregulierung. Das gilt sowohl für Schäden, die direkt durch das Leitungswasser verursacht wurden, als auch für die entstehenden Kosten zur Beseitigung der Schäden. Der Rohrbruch darf ebenfalls infolge von Frost aufgetreten sein.
Verursacht ein Sturm Schäden am Inventar oder ist gar eine komplette Zerstörung des Inventars die Folge, übernimmt die Inventarversicherung den Ersatz des Schadens sowie die mit der Beseitigung des Schadens einhergehenden Kosten.
Achtung! Da Sturmschäden am Inventar in der Regel eine Beschädigung des Gebäudes vorausgeht, ist es wichtig zu wissen, dass Gebäudeschäden nicht von der Inventarversicherung getragen werden. Sie fallen in die Zuständigkeit der Betriebsgebäudeversicherung. Im Schadenfalle sollte man als Versicherter also daran denken, beide Versicherungen zu informieren.
Zusätzlich zu den vorgenannten Risiken ist der Einschluss weiterer Risiken durchführbar:
Die Prämien zur Inhaltsversicherung sind genauso individuell wie der Versicherungsschutz. Einfluss auf die Prämienberechnung haben beispielsweise
Der Versicherungsbeitrag ist zudem durch den Versicherungsnehmer beeinflussbar. So lassen sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung und durch Schutzmaßnahmen (Installation von Brandmeldern, Einbruchmeldeanlagen u. ä.) Rabatte erzielen. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme anpassbar ist. Vor allem bei Unternehmen im Aufbau ist das von Bedeutung. Mit steigendem Erfolg erhöht sich zumeist auch der Wert des Inventars. Das sollte in der Inventarversicherung Berücksichtigung finden.