Rechtsstreitigkeiten gehören in der Gegenwart für Unternehmen fast schon zum Alltag. Wohl dem Unternehmer, der für solche Fälle einen ausreichenden Firmenrechtsschutz besitzt. Bei einem Rechtsstreit kann es schnell um existenzbedrohliche Summen gehen. Der Firmenrechtsschutz hilft nicht nur bei der Durchsetzung eigener Forderungen, er tritt auch bei unberechtigt gestellten Forderungen einer anderen Person gegen den Unternehmer ein. Durch die Übernahme der Anwalts- und Prozesskosten bietet der Firmenrechtsschutz finanzielle Sicherheit in vielen Rechtsfragen. Versichert sind der Firmeninhaber und seine Mitarbeiter, sofern der Rechtsstreit seinen Ursprung in der betrieblichen Tätigkeit hat.
Ein Rechtsstreit ist schnell entbrannt und kann genauso schnell existenzbedrohend werden. Deshalb ist ein Firmenrechtsschutz für alle Unternehmer eine Überlegung wert. Es gibt zahlreiche Situationen, aus denen sich ein Rechtsstreit entwickeln kann:
Der Firmenrechtsschutz ist eine Versicherung nach dem Baukastenprinzip. Er wird bedarfsgerecht und auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt zusammengesetzt. Weiterhin ist eine Ausdehnung auf den Privatbereich für den Geschäftsinhaber möglich. Zu den versicherbaren Rechtsgebieten zählen:
Grundsätzlich ausgeschlossen aus dem gewerblichen Rechtsschutz ist der Vertragsrechtsschutz. Kommt es zu Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten über eine vertragliche Vereinbarung, liegt ein Rechtsstreit aus dem Vertragsrechtsschutz vor. Der Firmenrechtsschutz greift nicht.
Unter der Voraussetzung, dass es sich um einen Rechtsstreit aus einem im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Rechtsgebiet handelt, übernimmt der Firmenrechtsschutz sämtliche, mit dem Rechtsstreit in Verbindung stehende Kosten. Das beginnt bei der juristischen Erstberatung, geht über die gerichtliche Auseinandersetzung bis hin zur Eintreibung von Forderungen etwa im Zuge einer Zwangsvollstreckung. Im Einzelnen werden übernommen:
Ob die Versicherung leistet, hängt außerdem von der Entstehung des Rechtsstreits ab. Fahrlässigkeit wurde mittlerweile von zahlreichen Versicherungsgesellschaften in den Leistungsumfang aufgenommen. Anders sieht es bei Vorsatz aus. Vorsätzliche Taten wie Betrug oder Diebstahl sind stets von der Versicherungsleistung ausgenommen.
Für Rechtsstreitigkeiten, die ihre Entstehung vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags hatten, besteht prinzipiell kein Versicherungsschutz. Auch nach dem Vertragsabschluss ist nicht in allen Situationen sofort Schutz gegeben. Damit soll vermieden werden, dass ein bereits langfristig geplanter Rechtsstreit zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung führt und der Versicherer dadurch benachteiligt wird. Ob eine Wartezeit einzuhalten ist, wird danach beurteilt, ob der Versicherungsnehmer das auslösende Ereignis beeinflussen kann oder nicht.
Beispiel:
Ein Stellenabbau im Unternehmen ist unvermeidlich, die betroffenen Arbeitnehmer wurden bereits darüber informiert und haben rechtliche Schritte angekündigt. Schließt der Firmeninhaber nun im Hinblick darauf einen Firmenrechtsschutz ab, gilt eine Wartezeit.
Neben dem Arbeitsrechtsschutz unterliegen Verwaltungsrechtsschutz und Datenrechtsschutz einer Wartezeit. Für Rechtschutzfälle, die unbeeinflussbar vom Versicherungsnehmer sind, gilt ab dem ersten Tag Versicherungsschutz.
Beispiel:
Der Unternehmer hat eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Einige Tage später wird sein Mitarbeiter mit dem Firmenfahrzeug im Zuge eines Materialeinkaufs in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Firmenrechtsschutz kann sofort in Anspruch genommen werden. Auf dieses Ereignis hatte der Versicherte keinen Einfluss.
Hat bereits vorher ein Versicherungsvertrag bestanden und liegt lediglich ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft vor, können die Wartezeiten entfallen.