Warenkreditversicherung

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Gewerbe Firmen - Warenkreditversicherung

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Was ist eine Warenkreditversicherung?


Die Warenkreditversicherung, kurz WKV, oder auch nur Kreditversicherung ist eine Versicherung, um beispielsweise Lieferantenkredite abzusichern. Alternativ werden häufig auch Begriffe, wie die Delkredereversicherung oder die Forderungsausfallversicherung verwendet. Allerdings umfasst die Warenkreditversicherung tatsächlich nur Lieferantenkredite, nicht jedoch Bankdarlehen oder Immobilienkredite.

Warenkreditversicherung tritt in drei Varianten auf


Die Warenkreditversicherung kann in insgesamt drei Varianten auftreten:

  1. Klassische Warenkreditversicherung
  2. Investitionsgüterkreditversicherung,
  3. Exportkreditgarantie

Die erstere Variante sichert klassische Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe ab. Eine Investitionsgüterkreditversicherung macht Sinn, wenn das Zahlungsziel mehr als sechs Monate beträgt. Die Exportkreditgarantie, die auch als Hermes-Bürgschaft bzw. Hermesdeckung bekannt ist, sichert politische Risiken ab und wird von der Bundesrepublik Deutschland vergeben.

Wie funktioniert die Warenkreditversicherung?


Bei einer Warenkreditversicherung werden Finanz- und Versicherungsdienstleistungen kombiniert. Der Ablauf sieht klassischerweise wie folgt aus:

  • Kunde bestellt bei Unternehmen Waren
  • Unternehmen erkundigt sich bei Warenkreditversicherer, ob der Kunde kreditwürdig ist
  • Versicherer überprüft Bonität des Kunden und setzt ein Kreditlimit fest
  • Bis zu diesem Kreditlimit kann der Kunde auf Rechnung mit entsprechendem Zahlungsziel beliefert werden
  • Bei höherwertigen Lieferungen werden Forderungsausfälle nicht mehr ersetzt
  • Im Rahmen des Kreditlimits kommt der Warenkreditversicherer allerdings für eventuelle Forderungsausfälle auf

Gerät ein Kunde also in Zahlungsverzug, muss das Unternehmen zunächst das hauseigene Mahnverfahren durchführen. Bringt dieses keinen Erfolg, überträgt er das Forderungsinkasso an den Warenkreditversicherer. Führt auch dieses Inkasso nicht zu einer Zahlung, zahlt der Versicherer an den Unternehmer. Gleiches gilt bei einer kompletten Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

Achtung

Die Auszahlung durch die Warenkreditversicherung beträgt im Schnitt jedoch nur 70 bis 90 Prozent der Nettoforderung.

Sonderleistungen der Warenkreditversicherung


Darüber hinaus bieten viele Warenkreditversicherer noch einige Sonderleistungen. So kann das „Fabrikationsrisiko“ mit eingeschlossen werden. Dieses tritt ein, wenn ein Produkt für einen Kunden extra angefertigt werden muss. Wird der Kunde noch während des Fertigungsprozesses zahlungsunfähig, so kann eine Entschädigung, die sich an der Höhe der bereits erbrachten Vorleistungen bemisst, gezahlt werden.

Worauf achten bei der Warenkreditversicherung?


Die meisten Versicherer für eine Warenkreditversicherung behalten sich das Recht vor, den Versicherungsschutz für bestimmte Kunden aufzuheben oder zu reduzieren. Der Unternehmer, der diesen Kunden dann weiterhin beliefert, verliert somit den Versicherungsschutz. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Kosten stark variieren können. Neben der klassischen Versicherungsprämie fallen auch Gebühren für die Finanzdienstleistungen an. Die Kosten errechnen sich aus dem versicherten Umsatz oder aus den versicherten offenen Posten des Unternehmens. Dabei fließen verschiedene Faktoren in die Berechnung mit ein, wie etwa

  • Branchenzugehörigkeit,
  • Anteil der Exporte,
  • Debitorenmanagement innerhalb des Unternehmens (Mahnrhythmus, Zeitraum bis zur Rechnungsstellung, Zahlungsziele),
  • durchschnittliche Dauer bis zum Zahlungseingang,
  • Forderungsverluste in der Vergangenheit.

Im Schnitt können Unternehmen von einer Versicherungsprämie zwischen einem und drei Promille des Umsatzes ausgehen. Die Gebühren für die Finanzdienstleistungen lassen sich in die

  • Kreditprüfung (Berechnung pro Abnehmer) und das
  • Inkasso (Berechnung einer Auftragsgebühr, diverser Pauschalen und Erfolgshonorare)

untergliedern.

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