Die Warenkreditversicherung, kurz WKV, oder auch nur Kreditversicherung ist eine Versicherung, um beispielsweise Lieferantenkredite abzusichern. Alternativ werden häufig auch Begriffe, wie die Delkredereversicherung oder die Forderungsausfallversicherung verwendet. Allerdings umfasst die Warenkreditversicherung tatsächlich nur Lieferantenkredite, nicht jedoch Bankdarlehen oder Immobilienkredite.
Die Warenkreditversicherung kann in insgesamt drei Varianten auftreten:
Die erstere Variante sichert klassische Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe ab. Eine Investitionsgüterkreditversicherung macht Sinn, wenn das Zahlungsziel mehr als sechs Monate beträgt. Die Exportkreditgarantie, die auch als Hermes-Bürgschaft bzw. Hermesdeckung bekannt ist, sichert politische Risiken ab und wird von der Bundesrepublik Deutschland vergeben.
Bei einer Warenkreditversicherung werden Finanz- und Versicherungsdienstleistungen kombiniert. Der Ablauf sieht klassischerweise wie folgt aus:
Gerät ein Kunde also in Zahlungsverzug, muss das Unternehmen zunächst das hauseigene Mahnverfahren durchführen. Bringt dieses keinen Erfolg, überträgt er das Forderungsinkasso an den Warenkreditversicherer. Führt auch dieses Inkasso nicht zu einer Zahlung, zahlt der Versicherer an den Unternehmer. Gleiches gilt bei einer kompletten Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
Die Auszahlung durch die Warenkreditversicherung beträgt im Schnitt jedoch nur 70 bis 90 Prozent der Nettoforderung.
Darüber hinaus bieten viele Warenkreditversicherer noch einige Sonderleistungen. So kann das „Fabrikationsrisiko“ mit eingeschlossen werden. Dieses tritt ein, wenn ein Produkt für einen Kunden extra angefertigt werden muss. Wird der Kunde noch während des Fertigungsprozesses zahlungsunfähig, so kann eine Entschädigung, die sich an der Höhe der bereits erbrachten Vorleistungen bemisst, gezahlt werden.
Die meisten Versicherer für eine Warenkreditversicherung behalten sich das Recht vor, den Versicherungsschutz für bestimmte Kunden aufzuheben oder zu reduzieren. Der Unternehmer, der diesen Kunden dann weiterhin beliefert, verliert somit den Versicherungsschutz. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Kosten stark variieren können. Neben der klassischen Versicherungsprämie fallen auch Gebühren für die Finanzdienstleistungen an. Die Kosten errechnen sich aus dem versicherten Umsatz oder aus den versicherten offenen Posten des Unternehmens. Dabei fließen verschiedene Faktoren in die Berechnung mit ein, wie etwa
Im Schnitt können Unternehmen von einer Versicherungsprämie zwischen einem und drei Promille des Umsatzes ausgehen. Die Gebühren für die Finanzdienstleistungen lassen sich in die
untergliedern.