Gewerbehaftpflichtversicherung

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Wie im privaten Leben ist ebenfalls im gewerblichen Bereich eine Haftpflichtversicherung unentbehrlich. Die Gewerbehaftpflichtversicherung leistet im Falle von Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschäden resultieren. Sie zählt damit zur Grundrisikoabsicherung eines jeden Unternehmens.

Verschiedenen Arten von Haftpflichtversicherungen für optimalen Schutz


Die Gewerbehaftpflichtversicherung an sich gibt es nicht. Allgemein wird dieser Begriff zwar gerne genutzt, im Detail aber verbergen sich dahinter verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. Sie sind häufig auf die Gegebenheiten in einer bestimmten Branche zugeschnitten.

Beispiele für verschiedene Gewerbehaftpflichtversicherungen

In manchen Berufen ist eine Gewerbehaftpflichtversicherung für die Ausübung der Tätigkeit vorgeschrieben. Man spricht dann von einer Berufshaftpflichtversicherung. Alle anderen Unternehmer sollten gleichfalls eine Haftpflichtversicherung für ihr Unternehmen abschließen.

Versicherungsumfang der Gewerbehaftpflichtversicherung


Generell sind der Geschäftsinhaber und seine Mitarbeiter in die Gewerbehaftpflichtversicherung eingeschlossen. Geleistet wird bei Personen-, Sach- und unechten Vermögensschäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen. Die Übernahme von echten Vermögensschäden wird differenziert behandelt. Das sind Schäden, die direkt in das Vermögen des Geschädigten gehen. In der Regel sind derartige Schäden nur in der Berufshaftpflicht enthalten. Die Berufshaftpflicht ist unter anderem vorgeschrieben für Angehörige beratender Berufe:

  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Ärzte
  • Steuerberater u. a.

Beratungsfehler können hier schnell die Existenz des Betroffenen gefährden. Oft geht es um hohe Summen. Da üblicherweise Geldforderungen zugrunde liegen, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden. Zur Absicherung dieser steht weiterhin die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Verfügung.

Die Vermögensschadenhaftpflicht: eine besondere Gewerbehaftpflicht


Da in einem Großteil der herkömmlichen Gewerbehaftpflichtversicherungen die Leistung bei echten Vermögensschäden ausgeschlossen ist, wurde die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geschaffen, die bei derartigen Schadensfällen eintritt. Sie empfiehlt sich für Personen, die

  • fremde Vermögensinteressen vertreten,
  • einer beratenden
  • oder einer verwaltenden Tätigkeit nachgehen.

Über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich Personengruppen absichern, die nicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. IT-Dienstleister sind ein typisches Beispiel für Unternehmer, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben sollten. Für die Inhaber einer Berufshaftpflichtversicherung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Ergänzung interessant. Bei Versicherungsmaklern gehört die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen. Die Mindestversicherungssumme muss dabei 1,13 Millionen Euro betragen.

Versicherungsaufgaben: Prüfung, Prozess, Abwehr und Zahlung


Die Aufgabe einer Gewerbehaftpflichtversicherung besteht nicht nur darin, die Schadenersatzforderungen von Dritten gegen den Versicherten zu begleichen. Vor einer Zahlung prüft sie erst einmal, ob der Anspruch zu Recht geltend gemacht wird. Sollte das nicht der Fall sein, übernimmt die Versicherung die Abwehr der Forderung, notfalls wird dafür auch ein gerichtlicher Prozess in die Wege geleitet. Die Prozesskosten übernimmt in dem Falle die Versicherung. So bietet die Gewerbehaftpflichtversicherung gleichfalls finanziellen Schutz bei Gerichtsverfahren, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung kann sie jedoch nicht ersetzen.

Branchenspezifische Risiken absichern


Wichtig beim Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung ist der Einschluss von branchenspezifischen Risiken. Zwar steht am Ende eines Haftpflichtfalles immer eine Schadenersatzforderung, die auf einem Personen- und/oder Sachschaden basiert, das auslösende Ereignis aber ist fast immer ein anderes. In der Gastronomie sind beispielsweise Schäden an der Kleidung von Gästen durch versehentlich verschüttete Getränke an der Tagesordnung. In der Baubranche kommt es dagegen oft zu Unfällen mit unbeteiligten Dritten, weil eine Gefahrenstelle nicht ausreichend gekennzeichnet wurde. Solche branchenspezifischen Risiken sollten in einer Gewerbehaftpflichtversicherung Berücksichtigung finden.

Versicherungssummen und Prämien der Gewerbehaftpflichtversicherung


Das Gebiet der Gewerbehaftpflichtversicherung ist derart umfassend, dass an dieser Stelle keine Aussagen zu Versicherungssummen und Prämien getroffen werden kann. Für die Abdeckung von Personenschäden empfehlen Experten eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Ansonsten variieren die verfügbaren Produkte stark. Daher lohnt der unabhängige Vergleich der gewerblichen Versicherungen.

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