Veranstalter von Events nehmen ein großes Risiko auf sich. Bis eine Veranstaltung perfekt ist, bedarf es zahlreicher Aktivitäten, bei denen nicht immer alles nach Plan läuft. Der Veranstalter ist stets haftende Person für Schäden, die im Rahmen seiner Veranstaltung entstehen. Deshalb ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar und in vielen Fällen auch als Schutzmaßnahme für die Existenzsicherung anzusehen.
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, hofft natürlich auf ein gutes Gelingen seiner Festivität. Die Menschen kommen und wollen Spaß haben, doch Freud und Leid liegen bei Events manchmal recht nah beieinander. Trotz aller Sorgfalt kann es zu Schäden kommen. Eine Eventversicherung leistet bei Schadenersatzansprüchen von Dritten, resultierend aus Personen- und Sachschäden.
Oft wird der Abschluss einer entsprechenden Veranstalterhaftpflichtversicherung sogar als Voraussetzung für die Anmietung einer Lokalität gefordert. Die Größe der Veranstaltung spielt für das Vorhandensein einer Eventversicherung keine Rolle. Besonders Personenschäden können schnell in ungeahnte Dimensionen ausarten, unabhängig davon, ob das auslösende Ereignis auf einem kleinen Dorffest oder einem großen Festival stattgefunden hat. Kein Veranstalter sollte daher auf eine entsprechende Haftpflichtversicherung verzichten.
Den Versicherungsschutz der Eventversicherung genießt nicht nur der Veranstalter allein, sondern auch dessen Helfer, die ihm bei der Durchführung und Überwachung der Veranstaltung zur Seite stehen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, prüft die Rechtmäßigkeit der gestellten Ansprüche und führt im Zweifelsfalle eine gerichtliche Auseinandersetzung gegen den Schadenersatzfordernden. Im Zuge dessen werden ebenfalls Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, sofern die vereinbarte Deckungssumme ausreichend ist. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt üblicherweise die Veranstaltung selbst sowie die erforderlichen Vor- und Nacharbeiten ab.
Die Deckungssummen der Eventversicherung können frei gewählt werden. Für Personenschäden wird jedoch eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro empfohlen. Welcher Beitrag fällig wird, hängt unter anderem von der Deckungssumme ab. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Beitragshöhe haben, sind:
Letztere gewährt finanzielle Sicherheit bei einem kompletten Ausfall der Veranstaltung, wobei der Veranstalter bei Krankheit, Tod oder Unfall abgesichert und vor den Kosten geschützt ist, die trotz des Ausfalls dennoch beglichen werden müssen.