Veranstalterhaftpflichtversicherung

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Gewerbe Firmen - Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Absicherung & Existenzsicherung für Veranstalter
  • Egal ob Halle, Freifläche oder sonstige Räumlichkeit
  • Ausfallversicherung kann ergänzend dazu kombiniert werden
  • Viele große deutsche Versicherer im Vergleich
  • Seit 2004 tausende zufriedene Gewerbe & Firmenkunden

Veranstalter von Events nehmen ein großes Risiko auf sich. Bis eine Veranstaltung perfekt ist, bedarf es zahlreicher Aktivitäten, bei denen nicht immer alles nach Plan läuft. Der Veranstalter ist stets haftende Person für Schäden, die im Rahmen seiner Veranstaltung entstehen. Deshalb ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar und in vielen Fällen auch als Schutzmaßnahme für die Existenzsicherung anzusehen.

Freud und Leid liegen bei Events nah beieinander


Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, hofft natürlich auf ein gutes Gelingen seiner Festivität. Die Menschen kommen und wollen Spaß haben, doch Freud und Leid liegen bei Events manchmal recht nah beieinander. Trotz aller Sorgfalt kann es zu Schäden kommen. Eine Eventversicherung leistet bei Schadenersatzansprüchen von Dritten, resultierend aus Personen- und Sachschäden.

Beispiele:

  • Ein Bühnenscheinwerfer kippt um und fällt in die Zuschauer vor der Bühne. Einige von ihnen werden verletzt.
  • Beim Aufbau der Bühne lässt ein Bühnentechniker sein Werkzeug fallen. Dieses fällt auf ein Musikinstrument der auftretenden Band und beschädigt es. Der Künstler verlangt die Kosten für die Reparatur vom Veranstalter zurück und muss zudem für den Auftritt ein Ersatzinstrument beschaffen. Die Kosten macht er ebenfalls beim Veranstalter geltend.
  • Nach der Veranstaltung und dem Abbau der Bühne werden in der gemieteten Halle diverse Schäden am Boden und an den Wänden sichtbar. Der Vermieter verlangt die Kosten für die Beseitigung der Schäden vom Veranstalter zurück.

Oft wird der Abschluss einer entsprechenden Veranstalterhaftpflichtversicherung sogar als Voraussetzung für die Anmietung einer Lokalität gefordert. Die Größe der Veranstaltung spielt für das Vorhandensein einer Eventversicherung keine Rolle. Besonders Personenschäden können schnell in ungeahnte Dimensionen ausarten, unabhängig davon, ob das auslösende Ereignis auf einem kleinen Dorffest oder einem großen Festival stattgefunden hat. Kein Veranstalter sollte daher auf eine entsprechende Haftpflichtversicherung verzichten.


Den Versicherungsschutz der Eventversicherung genießt nicht nur der Veranstalter allein, sondern auch dessen Helfer, die ihm bei der Durchführung und Überwachung der Veranstaltung zur Seite stehen. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, prüft die Rechtmäßigkeit der gestellten Ansprüche und führt im Zweifelsfalle eine gerichtliche Auseinandersetzung gegen den Schadenersatzfordernden. Im Zuge dessen werden ebenfalls Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, sofern die vereinbarte Deckungssumme ausreichend ist. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt üblicherweise die Veranstaltung selbst sowie die erforderlichen Vor- und Nacharbeiten ab.

Deckungssumme und Beitrag in der Veranstalterhaftpflichtversicherung


Die Deckungssummen der Eventversicherung können frei gewählt werden. Für Personenschäden wird jedoch eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro empfohlen. Welcher Beitrag fällig wird, hängt unter anderem von der Deckungssumme ab. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Beitragshöhe haben, sind:

  • die Veranstaltungsart
  • der Veranstaltungsort
  • die Größe der Veranstaltung, gemessen an der Besucherzahl
  • Besonderheiten, die das Risiko erhöhen (zum Beispiel Abbrennen eines Feuerwerks)
  • Einschluss weiterer Risiken wie etwa Umweltschäden
  • Kombination mit einer Veranstaltungsausfallversicherung

Letztere gewährt finanzielle Sicherheit bei einem kompletten Ausfall der Veranstaltung, wobei der Veranstalter bei Krankheit, Tod oder Unfall abgesichert und vor den Kosten geschützt ist, die trotz des Ausfalls dennoch beglichen werden müssen.

Beispiele:

  • In der Nacht vor einem Konzert kommt es zu heftigen Unwettern. Das Veranstaltungsgelände wird überschwemmt, das bereits aufgebaute Equipment zerstört, die Veranstaltung muss kurzfristig abgesagt werden. Schadenersatzforderungen werden von der Betriebsausfallversicherung getragen.
  • Der Veranstalter erleidet auf dem Weg zum Event einen Herzinfarkt und muss sofort ins Krankenhaus. Er ist der Einzige, der die Schlüssel zu den Räumlichkeiten hat. Die Helfer haben keine Kenntnis von dem Unglücksfall, können den Veranstalter telefonisch nicht erreichen und sagen deshalb kurz vorher die Veranstaltung ab. Kommt es zu Schadenersatzforderungen, zahlt die Ausfallversicherung.
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