Bausparen

Staatliche
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Gebäude und Grund - Bausparen

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Bausparen – die beliebteste Sparform der Deutschen


Das Bausparen gilt als die beliebteste Sparform der Deutschen. Bausparen ist sicher, verspricht gute Renditen und günstige Darlehen, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Bausparen erfüllt dabei verschiedenste Aufgaben, wie die Bildung von (Wohn-)Eigentum, die persönliche Altersvorsorge und die Versorgung mit Wohnraum.

Interessante Zahlen rund um den Bausparvertrag


Der Bausparvertrag kann dabei auf stolze Zahlen blicken. Schon seit Ende des Zweiten Weltkriegs haben die Bausparkassen mehr als 1.000 Milliarden Euro (!) für die Finanzierung von Wohnraum gestellt. Entstanden sind damit mehr als 13 Millionen Wohnungen, neun Millionen davon im Neubau. Zahlreiche Finanzierungen wurden zudem mit dem Bausparvertrag ermöglicht, um

  • Modernisierungsvorhaben,
  • Renovierungsmaßnahmen,
  • Umbauten,
  • Ausbauten und den
  • Kauf von Bauland

damit zu realisieren. Obwohl sich in der Vergangenheit immer wieder Änderungen rund um den Bausparvertrag ergeben haben, blieb doch die Grundidee des Systems erhalten.

Grundideen beim Bausparen


Der Bausparvertrag folgt einer einfachen Grundidee, die sich bis heute erhalten hat: Dem kollektiven Sparvertrag. Alle Sparer zahlen in einen großen Topf ein. Sobald der Betrag erreicht ist, den der erste Sparer benötigt, um sein Vorhaben zu finanzieren, erhält er diesen als Darlehen. Die anderen Sparer zahlen weiter ein, der erste Sparer zahlt das Darlehen zurück. Dadurch kann bereits nach kurzer Zeit der nächste Sparer bedient werden und so weiter. Durch zahlreiche Zugänge von neuen Sparern lassen sich die Ziele der Erst-Sparer sogar schneller verwirklichen.

So funktioniert das Bausparen konkret

Abgeleitet von dieser Grundidee wird der Bausparvertrag aufgestellt. Dabei muss der Sparer zunächst einen Vertrag abschließen, in dem die gewünschte Bausparsumme vereinbart wird. Mit diesem Bausparvertrag verpflichtet er sich, regelmäßige Sparleistungen zu erbringen. Sie liegen zwischen drei und zehn Promille der Bausparsumme.

Beispiel: Bausparsumme = 10.000 € - Monatliche Zahlung = 6 Promille - Monatliche Zahlung in Euro= 60 Euro

Je nach Vertrag müssen 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden, bevor ein Darlehen ausgezahlt wird. Im Beispiel sind das also 4.000 bis 5.000 Euro. Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Bauspardarlehens ist in der Zeitspanne begründet, über die das Bausparguthaben angehäuft wurde. Das Bauspardarlehen beläuft sich dabei in seiner Höhe auf die Differenz zwischen Bausparsumme und –guthaben. In unserem Fall beträgt es also 5.000 bis 6.000 Euro. Das hat den Vorteil, dass dem Sparer die gesamte Bausparsumme zur Verfügung steht, um den eigenen Wohntraum zu realisieren.

Die Zuteilung und wie sie erfolgt

Da es sich beim Bausparen um einen kollektiven Sparvertrag handelt, muss die Zuteilung der Mittel aus dem gemeinsamen Topf gerecht erfolgen. Um die Reihenfolge der Zuteilung festzulegen, werden Bewertungszahlen ermittelt. Diese ergeben sich aus Spardauer und Sparsumme der einzelnen Sparer.

Als Faustregel gilt: Wer die höchste Bewertungszahl erreicht hat, bekommt als erster sein Darlehen ausgezahlt. In der Praxis erfolgt die Zuteilung meist kurz nach Erreichen der Mindestansparsumme. Allerdings kann es hier zu Verzögerungen kommen. Denn abhängig ist die Zuteilung immer von den aktuell vorhandenen Finanzierungsmitteln der Bausparkassen.

Woraus setzen sich die Finanzierungsmittel der Bausparkassen zusammen?

Diese Finanzierungsmittel setzen sich dabei aus verschiedenen Geldern zusammen. Zu ihnen zählen:

  • Sparbeiträge der Bausparer,
  • Tilgungsleistungen aus den bereits gewährten Darlehen,
  • Guthabenzinsen und
  • Wohnungsbauprämien.

Individuelle Tarife sind Pflicht

Wer sich für das Bausparen interessiert, trifft auf dem Markt auf eine Vielzahl von Tarifen. Diese lassen sich zudem an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen anpassen, so dass der Weg zum Wohneigentum ebenso individuell ausfallen kann, wie das Wohneigentum selbst. Wir vergleichen derzeit etwa 40 Anbieter.

FINANZtest-online sagt:

"...Sie planen den Bau oder Kauf einer Immobilie erst in einigen Jahren? Dann kann ein Bausparvertrag eine gute Möglichkeit sein, Eigenkapital anzusparen und sich niedrige Darlehenszinsen für einen Teil der künftigen Finanzierung zu sichern. ...”(23.08.2023)

Staatliche Förderungen fürs Bausparen


Für das Bausparen werden die Sparer mit Hilfen vom Staat belohnt. Dies ist nicht ganz uneigennützig, gilt die selbst genutzte Immobilie doch als ideale Altersvorsorge, da die Menschen im Alter mietfrei leben können. In Frage kommen folgende Fördermöglichkeiten:

  • Wohnungsbauprämie,
  • Arbeitnehmersparzulage,
  • Sparerfreibetrag und
  • Eigenheimrente.

Die Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie wird direkt auf den Bausparvertrag gezahlt und erhöht somit das Bausparguthaben. Sie steht allen Personen zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist, dass deren zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • 25.600 Euro bei Ledigen und
  • 51.200 Euro bei Verheirateten.

Zudem werden maximal 512 bzw. 1.024 Euro der Sparbeiträge gefördert. Die Wohnungsbauprämie beträgt jeweils 8,8 Prozent der Sparbeiträge:

Beispiel: Ist der Sparbeitrag im Jahr 480,00 € ergibt das eine Wohnungsbauprämie (8,8 %) von 42,24 €.

Die Arbeitnehmersparzulage

Auch bei der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen. Sie belaufen sich auf

  • 17.900 Euro bei Ledigen und
  • 35.800 Euro bei Verheirateten.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nur für Anlagen gewährt, die mittels vermögenswirksamer Leistungen (VWL) bespart werden. Sie beträgt neun Prozent von maximal 470 Euro Sparbeiträgen.

Beispiel: Ist der Sparbeitrag im Jahr 480,00 € ergibt das eine Arbeitnehmersparzulage (9 %) von 42,30 €

Für diejenigen, die über die Einkommensgrenzen hinaus gelangen, bietet sich demnach die Wohnungsbauprämie als Alternative an.

Der Sparerfreibetrag

Zusätzlich profitieren Bausparer steuerlich gesehen vom Sparerfreibetrag. Dieser liegt aktuell bei 801 Euro für Ledige und bei 1.602 Euro für Verheiratete. Zinsen und sonstige Einnahmen aus Kapitalanlagen, zu denen auch der Bausparvertrag gehört, können bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Besteuerung ausgenommen werden.

Die Eigenheimrente

Die Eigenheimrente gilt seit 2008 unverändert. Sie besagt, dass auch der Bausparvertrag, der bis dato nicht durch Riester gefördert werden konnte, nun vollständig in die Riester-Förderung mit einbezogen werden kann. Aus bestehenden Riester-Verträgen können Gelder zur Finanzierung von Wohneigentum entnommen werden und bei einem Bausparvertrag kann die Förderung gleich mit auf diesen angerechnet werden.

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