Gewerbetreibende sollten auf einen ausreichenden Versicherungsschutz großen Wert legen. Die verschiedensten Ereignisse können Situationen nach sich ziehen, aus denen sich eine existenzielle Bedrohung ergibt. Unternehmer haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein ungleich höheres Risiko als Privatpersonen zu tragen. Indem sie ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten, setzten sie sich einem Haftungsrisiko aus. Hinzu kommt ein allgemeines Risiko durch das Betreiben ihrer Betriebsstätte. Schadenersatzforderungen, die mit der gewerblichen Tätigkeit in Verbindung stehen, sind die häufigsten finanziellen Forderungen, mit denen sich ein Unternehmer auseinandersetzen muss. Daher gilt die Betriebshaftpflichtversicherung als die wichtigste Gewerbeversicherung.
Der Deckungsumfang einer gewerblichen Haftpflicht erstreckt sich über Sach- und Personenschäden sowie sich in der Folge daraus ergebende Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden – das sind Schäden, die direkte Auswirkungen auf das Vermögen einer Person haben – sind nicht über die herkömmliche Gewerbehaftpflichtversicherung abgedeckt. Angehörige bestimmter Berufszweige sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, die auch bei Vermögensschäden greift. Alternativ dazu ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügbar. Die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unterliegen nur wenigen Vorgaben. Für Personenschäden wird aber mindestens eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro empfohlen.
Ohne Inventar ist das Nachgehen einer gewerblichen Tätigkeit kaum möglich. Computer, Maschinen, Anlagen, Mobiliar und viele weitere Dinge werden benötigt, um den Betrieb zu gewährleisten. Beschädigungen oder gar die Zerstörung von Inventar birgt das Risiko einer Betriebsunterbrechung. Tritt eine solche ein, muss nicht nur schnellstmöglich Ersatz für die beschädigten oder zerstörten Einrichtungsgegenstände beschafft werden, außerdem müssen die weiterlaufenden Kosten trotz fehlenden Umsatzes beglichen werden. Für die Absicherung dieser Risiken eignen sich mehrere Versicherungen:
Sie übernimmt die Zahlung der während der Betriebsunterbrechung weiter entstehenden Fixkosten wie Löhne, Kreditraten, Darlehenszinsen und Mietzahlungen.
Die Versicherung tritt bei Beschädigung oder Zerstörung von Inventar, Waren und Vorräten durch
ein. Übernommen werden die Kosten für eine Reparatur oder Wiederbeschaffung des Inventars. Auch im Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehende Kosten wie etwa Aufwendungen für das Löschen eines Feuers, für Abbruch- oder Aufräumarbeiten werden von der Inventar- beziehungsweise Inhaltsversicherung übernommen.
Bietet die Inventar- oder Inhaltsversicherung keinen ausreichenden Schutz für besonderes Inventar, sind spezielle Versicherungen abschließbar.
Das Paket der Gewerbeversicherung lässt sich durch viele weitere Versicherungen ergänzen. Welcher Versicherungsschutz vonnöten ist, bemisst sich an einer Vielzahl von Faktoren:
Die Klärung des tatsächlichen Bedarfs ist für einen optimalen Versicherungsschutz unerlässlich. Regelmäßig sollte er auf Veränderungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Vor allem bei neu gegründeten Unternehmen, die sich in der Wachstumsphase befinden, ist das wichtig. Mittlerweile werden von den Versicherungsgesellschaften außerdem Gewerbeversicherungen nach Branchen angeboten (Gastronomieversicherung, Veranstalterhaftpflichtversicherung, Praxisversicherung). Unternehmensgründer profitieren außerdem häufig von günstigeren Beiträgen in der Anfangszeit.
Vor allem viele kleine und mittelständische Betriebe sind oft nicht richtig abgesichert. Jedes Unternehmen hat individuellen Bedarf beim Thema Versicherung. Daher ist es ratsam nicht irgendein Standartprodukt von der Stange abzuschließen, sondern die Police gezielt zu wählen. Hier hilft besonders der Vergleich der Produkte. Zudem gelten Kombitarife als Spar-Tipp!.