Fast jeder Haushalt kennt sie, doch längst noch nicht alle haben sie abgeschlossen: Die Hausratversicherung. Sie zählt zu den Sachversicherungen und zahlt Schäden, die am Hausrat des Versicherten entstehen. Vereinfacht dargestellt kann man sich die versicherten Objekte wie folgt darstellen: Man nehme ein Haus, entferne das Dach und stelle es auf den Kopf. Alles, was herausfällt, ist über die Hausratversicherung abgedeckt.
Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, sie kann also abgeschlossen werden, muss es aber nicht. Sie leistet für alle Schäden an Einrichtungs-, Ge- und Verbrauchsgegenständen, die im Haushalt vorhanden sind. Ob diese durch Leitungswasser oder Feuer, durch Diebstahl oder Vandalismus beschädigt wurden – in diesen Fällen leistet die Hausratversicherung. Allerdings gibt es auch hier einige Einschränkungen, die zu berücksichtigen sind.
Erstmals eingeführt wurde die Hausratversicherung in Deutschland um 1942. Sie zählt heute zu den beliebtesten Versicherungen der Deutschen, haben doch 76,5 Prozent der deutschen Haushalte eine solche Versicherung abgeschlossen.
Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung alle Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fernseher der Ehefrau oder dem Ehemann als versicherter Person gehört. Auch die Spielzeuge der Kinder oder das Fotoalbum der Großeltern sind mit versichert. Grundsätzlich lassen sich die Leistungen der Hausratversicherung auf die folgenden Gruppen der versicherten Gegenstände anwenden:
Zu den Einrichtungsgegenständen zählen alle Dinge, die sich zum Wohnen dauerhaft in der Wohnung befinden. Couch, Sessel, Tisch und Küche sind hier typische Beispiele für das Mobiliar. Ebenso können die Bodenbeläge, vom Laminat über Teppichböden bis hin zum PVC-Belag, mit abgesichert sein.
Unter den Gebrauchsgegenständen findet man all jene Dinge, die regelmäßig gebraucht werden. Zu ihnen zählen etwa die Unterhaltungselektronik (Fernseher, Radio, Stereoanlage), die Haushaltselektronik (Spülmaschine, Waschmaschine, Kühlschrank), Schuhe und Kleidung, Besteck und Geschirr oder Fahrräder und im Keller gelagerte Gegenstände.
Zu den Verbrauchsgegenständen zählen alle Produkte, die regelmäßig verbraucht und nachgekauft werden. Klassisches Beispiel sind hier Lebensmittel und Vorräte, die zwar länger lagern, weil sie länger haltbar sind, aber dennoch irgendwann verbraucht werden.
Bleiben als vierte und letzte große Gruppe noch die Wertsachen. Hier können die Versicherer eine spezielle Lagerung verlangen und die Erstattung im Schadensfall auch begrenzen, so dass detailliert auf die Angaben in der Police geachtet werden sollte. Zu den Wertsachen gehören Bargeldreserven, Schmuck, Aktien, Beteiligungen und Anleihen, Antiquitäten und Kunstgegenstände.
"...Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden. Sie zahlt bei Einbruch, Brand sowie bei Schäden durch Leitungswasser oder Hagel. Wer braucht diese Versicherung? Welche Preisunterschiede gibt es? Bei welchen Policen sind auch Fahrräder mitversichert? ...”(11.03.2020)
Anhand der Bezeichnung Hausratversicherung könnte man freilich davon ausgehen, dass die Hausratversicherung einzig für Schäden leistet, die in den eigenen vier Wänden entstehen. Das ist jedoch falsch. Es wird auch im Urlaub oder in Nebengebäuden geleistet, im Keller oder auf dem Balkon.
Im Mehrfamilienhaus wird oft ein Schuhschrank oder ein Fahrrad im Hausflur abgestellt. Diese werden aber auch zum Hausrat gezählt und damit wird bei Diebstahl oder Beschädigung geleistet.
Die Hausratversicherung zählt auch Nebenflächen in den Leistungsschutz, sofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Das können Terrassen oder der Garten sein, aber auch die Gartenlaube und andere Nebenhäuser.
In der Hausratversicherung muss jeder Umzug gemeldet werden, damit die Versicherung in der alten und der neuen Wohnung greift. Dieser Übergangsschutz besteht für drei Monate ab dem Start des Umzugs. Auch Transportschäden sind mit abgesichert. Allerdings greift der Versicherungsschutz nur bis zur deutschen Grenze, wenn man ins Ausland zieht. Für einen weitreichenderen Schutz muss die Außenversicherung mit eingeschlossen werden.
Garagen zählen zu den Nebenflächen, wenn sie sich auf demselben Grundstück befinden. Sollten sie an anderer Stelle sein, was bei Mietshäusern oft der Fall ist, muss eine regelmäßige Überwachung gegeben sein. Dies ist nur bei unmittelbarer Nähe zur Wohnung gegeben. Das heißt, dass die Garage von der Wohnung aus gesehen werden kann. Andernfalls fällt sie nicht mehr in die Hausratversicherung hinein.
Jein – in der ersten Ausbildung kann die Hausratversicherung noch leisten, sofern der Zusatz der Außenversicherung abgeschlossen wurde und das Kind vornehmlich mit dem Hausrat der Eltern lebt. Bei eigenem Hausrat ist auch eine eigene Versicherung anzuraten.
Die Hausratversicherung greift in verschiedenen Schadensfällen. Die wichtigsten sind
Bei den Kosten, die die Hausratversicherung übernimmt, ist ebenfalls zwischen verschiedenen Kostenarten zu unterscheiden. Dazu zählen etwa
Außerdem können in einigen Fällen die Kosten für eine Hotelunterbringung, Reisekosten und Kosten für Sachverständige übernommen werden. In diesen zusätzlichen Bereich fallen ebenfalls Kosten für die Wiederbeschaffung elektronischer Daten.
Es gibt ebenfalls Fälle, in denen die Hausratversicherung nicht leistet. Zu diesen Ausschlüssen gehören Schäden durch Krieg und Kernenergie, durch Trickdiebstahl, durch Überspannung (nur, sofern dies nicht eingeschlossen ist), einfachen Diebstahl (gestohlene Gegenstände wurden nicht ausreichend geschützt) oder die fahrlässige Herbeiführung von Schäden (nicht geschlossene Fenster bei Hagel und Starkregen).