Die Mietkautionsversicherung, die auch als Kautionsversicherung bekannt ist, dient in erster Linie dazu, sich die Mietkaution einzusparen. Statt die Kaution an den Vermieter zu bezahlen, wird die Versicherung abgeschlossen, die im Fall der Fälle zahlt. Die Mietkautionsversicherung stellt damit eine Alternative zu den bisher möglichen Varianten zur Hinterlegung der Mietkaution, wie
dar.
Die Mietkautionsversicherung bietet dabei einige Vorteile. Zu ihnen zählen unter anderem:
Der Anbieter einer Mietkautionsversicherung sichert die Höhe der Mietkaution gegenüber dem Vermieter ab, ebenso wie weitere Leistungen aus dem Mietverhältnis. Das können ausstehende Mieten oder fehlende Nebenkostennachzahlungen sein, die im Normalfall mit der hinterlegten Kaution verrechnet würden. Aber auch Kosten, die durch Sachschäden oder Renovierungsleistungen am Mietobjekt hervorgerufen wurden, können abgesichert sein. Im Fall des Falles kann sich der Vermieter so direkt an die Mietkautionsversicherung wenden. Der Mieter muss dafür natürlich die Kosten tragen. Anders als bei Hinterlegung einer Barkaution zahlt er aber zunächst nur einen Jahresbeitrag, der sich an der Höhe der vereinbarten Kaution bemisst. Beispiel: Vermieter Müller verlangt eine Kaution in Höhe von 1.000 Euro für die Mietwohnung. Mieter Meier kann den Betrag nicht aufbringen und schließt eine Mietkautionsversicherung ab. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf ca. 50 Euro.
Trotzdem man von der Mietkautionsversicherung spricht, handelt es sich nicht um eine klassische Versicherung im eigentlichen Sinne. Vielmehr gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die sich bei der Abwicklung eines Schadensfalles zeigen:
Der Mieter muss also bei entstandenen Schäden trotzdem für diese aufkommen. Sie sind nicht, wie bei vielen anderen Versicherungen tatsächlich über die Versicherung abgedeckt. Diese geht lediglich in Vorleistung.
Die Mietkautionsversicherung kann von privaten Mietern ebenso abgeschlossen werden, wie von gewerblichen Mietern. Allerdings gibt es bei Antragstellung und vertraglichen Vereinbarungen oft Unterschiede, je nach Anbieter. Zudem schließen einige Anbieter bestimmte Rechtsformen generell vom Versicherungsschutz aus, wie etwa Vereine oder eine Limited (Ltd.).
Die Antragstellung erfolgt meist problemlos mittels Telefon oder online. Nach Antragstellung behalten sich die Anbieter jedoch eine Bonitätsüberprüfung der Antragsteller über Auskunfteien, wie die Schufa, vor. Wird der Antrag angenommen, erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter überreichen kann. Allerdings sind Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietkautionsversicherung zu akzeptieren.