Die Mietverlustversicherung hilft vor allem Vermietern und Eigentümern von Immobilien. Sie deckt die finanziellen Schäden durch Mietausfälle, durch beschädigte Mieträume, die nicht bewohnbar sind und vieles mehr. Wichtig ist die Mietverlustversicherung deshalb vor allem für Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie privat oder gewerblich vermieten und mit den Mieteinnahmen ihren Lebensunterhalt sichern oder die Immobilie abzahlen.
Die Mietverlustversicherung kommt für Miet- und Nutzungsausfälle auf. Zahlt der Mieter seine Miete nicht, übernimmt die Versicherung einerseits die Mietkosten, aber auch die Nebenkosten, wie Müllabfuhrgebühren oder Grundsteuern, die auf den Mieter umgelegt werden. Ebenfalls kann die Mietverlustversicherung für einen Nutzungsausfall aufkommen. Von diesem ist etwa auszugehen, wenn es zu Schäden an den Mieträumen kommt, diese deshalb nicht mehr vermietet werden können. Die dadurch ausgefallenen Mieteinnahmen kompensiert die Mietausfallversicherung. Alternativ dazu kann sie die Kosten für eine Ersatzwohnung übernehmen, in die die bisherigen Mieter dann umquartiert werden können, bis die eigentliche Wohnung wieder bewohnbar ist.
Generell leistet die Mietverlustversicherung in Schadensfällen, die durch
entstanden sind. Die Schäden müssen direkt am Gebäude entstanden sein, damit die Mietverlustversicherung die Kosten übernimmt.
Es gibt allerdings auch einige Fallstricke, die zu beachten sind. Generell muss im Vertrag für die Mietverlustversicherung das versicherte Gebäude detailliert bezeichnet sein. Meist wird die Mietverlustversicherung als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung angeboten. Das ist nicht immer die günstigste Lösung, weshalb sich hier ein Vergleich allemal lohnt.
Die Versicherungssumme sollte ebenfalls genau überprüft werden. Sie variiert, je nachdem, ob vermietete oder selbst genutzte Räume abgesichert werden sollen. So gilt etwa für vermietete Räume die Bruttojahresmiete als Berechnungsgrundlage für die Mietverlustversicherungsprämie. Bei selbst genutzten Räumlichkeiten wird der ortsübliche Mietzins als Berechnungsgrundlage angenommen.
In der Regel wird die Versicherung über ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch. Auch längere Vertragslaufzeiten sind möglich und können sich preisbeeinflussend auswirken. Wichtig ist zudem, für welchen Zeitraum die Mietverluste im Schadensfall vereinbart werden. Üblich sind zwölf Monate, es besteht jedoch, natürlich gegen Prämienaufschlag, die Möglichkeit, den Leistungszeitraum auf bis zu 24 Monate zu verlängern.
Beispiel: Eine Wohnung wird nach einem Feuer unbewohnbar. Die Sanierungsarbeiten dauern zwölf Monate an, der Mietverlust liegt bei 400 Euro monatlich. Die Mietverlustversicherung erstattet insgesamt 4.800 Euro. Dauern die Sanierungsarbeiten jedoch 16 Monate an, werden trotzdem nur die 4.800 Euro fällig, wenn nicht vorher eine entsprechende Leistungszeitraumverlängerung im Vertrag vereinbart war.