Mit einer Bootsversicherung ist man mit Schiff, Yacht und Boot auch auf dem Wasser sicher unterwegs. Doch wer braucht sie und was bietet die Versicherung?
Die Bootsversicherung ist in der Form der Boote Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben – sofern das Boot mit einem Motor betrieben wird. Sie gilt also, wie die KFZ Versicherung als Pflichtversicherung für jeden, der ein motorisiertes Boot führen will.
Ergänzt werden kann die Boote Haftpflichtversicherung durch einen Teil- und Vollkaskoschutz. Diese sind zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, können aber zusätzliche Sicherheit bieten.
Wer sich für ein Paddel-, Ruder- oder Tretboot entscheidet, welches nicht mit einem Motor ausgestattet ist, kann unter Umständen Schutz in seiner privaten Haftpflichtversicherung finden. Voraussetzung ist, dass kein Motor und kein Segel zum Antrieb des Bootes verwendet werden. Allerdings ist der Haftpflichtschutz nicht in jeder Police auch für solche Boote mit inkludiert, so dass die genauen Vertragsbedingungen studiert werden müssen.
Bei geliehenen und gemieteten Booten kann unter Umständen ebenfalls die private Haftpflicht einspringen. Sie muss dann aber sehr leistungsstark sein und man muss die genauen Vertragsbedingungen studieren.
Wer sich im Urlaub ein Boot leiht, sollte eine Skipper-Haftpflicht abschließen. Aber Achtung, obwohl die Skipper-Haftpflicht in einigen Bootsversicherungen enthalten ist, bieten nicht alle Gesellschaften diesen Schutz. Zudem ist die Skipper-Haftpflicht oft auf maximal sechs Wochen pro Jahr beschränkt.
Wichtig ist, dass sie keine Einschränkungen bezüglich der Größe des Bootes vorsieht. Zu berücksichtigen ist, dass eine Bootsversicherung in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht nur in Deutschland. Sollte es zum Unfall kommen und es liegt keine Bootsversicherung vor, kann das fatale Folgen für den Bootsführer oder –eigentümer haben.
Die Beiträge für die Bootsversicherung ermitteln sich aus vielen verschiedenen Faktoren. Wichtig sind zum Beispiel das
Außerdem dürfen Angaben zu einer eventuellen Vermietung des Bootes nicht fehlen, da auch diese den Preis beeinflussen können. Ebenso entscheidet die Teilnahme oder Nichtteilnahme an Segelregatten darüber, wie hoch der Preis für die Bootsversicherung ausfällt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob persönliche Effekten mit versichert werden sollen.
Aufgrund der großen Investition, die ein Boot mit sich bringt, sollte man auch überlegen, ob der Kaskoschutz mit abgeschlossen wird. Freilich erhöht er die Gesamtkosten für die Bootsversicherung, bietet aber auch Schutz in zusätzlichen Schadensfällen.
Die Bootsversicherung ist in die einzelnen Versicherungssparten zu untergliedern, um ihre Leistungen aufzuschlüsseln.
Die Haftpflichtversicherung für Boote leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro betragen. Darüber hinaus können Deckungssummen von fünf, sechs, zehn oder gar 15 Millionen Euro abgeschlossen werden. Hier empfiehlt es sich, eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren, da gerade Personenschäden sehr hohe Folgekosten nach sich ziehen können.
Beim Kaskoschutz in der Bootsversicherung werden andere Risiken abgedeckt. Zu ihnen gehören etwa
Weiterhin kann eine Allgefahrendeckung mit eingeschlossen werden, die aber nicht jede Bootsversicherung bietet. Auch nicht versicherungspflichtige Trailer sollten in einer guten Bootsversicherung mit eingeschlossen sein.
Beim Kaskoschutz wird häufig der Wiederbeschaffungswert oder der Zeitwert des Bootes erstattet. Abgezogen werden davon eventuell vereinbarte Selbstbeteiligungen, die die Beiträge zwar senken, im Schadensfall aber auch aufgebracht werden müssen.
Zusätzlich können persönliche Effekten mit abgesichert werden, wie die eigene Kleidung, das Fernglas oder der Sextant. Außerdem kann eine Absicherung für Schäden im Lager oder beim Transport des Bootes mit vereinbart werden. Die Übernahme von Schäden, die beim Ziehen von Wasserskiläufern entstehen, sollten je nach Bedarf ebenfalls eingeschlossen werden.
Rund um die Bootsversicherung ergeben sich viele Fragen. So sollten Verbraucher auf eine Allgefahren-Deckung achten, die meist in der Vollkaskoversicherung angeboten wird. Damit ist das Boot wirklich gegen nahezu alle Gefahren, die auftreten können, abgesichert, unabhängig davon, ob es vor Anker liegt, gerade auf hoher See unterwegs, eingelagert ist oder transportiert wird. Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind in der Allgefahren-Deckung mit abgesichert.
Die Versicherungssumme zur festen Taxe kann für fünf Jahre vereinbart werden. Sind diese abgelaufen, wird überprüft, ob die Taxe noch korrekt ist. Sollte das der Fall sein, kann sie für weitere fünf Jahre festgeschrieben werden.
Außerdem sollte man in der Boote Versicherung darauf achten, welche Kosten für die Bergung eines Wracks erstattet werden. Die Hebung des Wracks, dessen Entsorgung und Co. sollten von einer guten Bootsversicherung ebenfalls mit übernommen werden.
Wichtig ist auch, dass keine Abzüge bei neu für alt erfolgen. Wurde ein Boot beschädigt und wieder instandgesetzt, so werden dafür meist neue Teile, statt der gebrauchten Teile verwendet. Dadurch steigert sich der Wert des Bootes. Eine gute Bootsversicherung unternimmt hier keine Abzüge neu für alt.
Wer mit seinem Boot in Italien unterwegs ist, muss berücksichtigen, dass motorbetriebene Wassersportfahrzeuge, aber auch Segelboote mit Hilfsaußenborder versicherungspflichtig sind. Die Bootsversicherung muss in Italien eine Mindestdeckungssumme von fünf Millionen Euro für Personen- und einer Million Euro für Sachschäden betragen. Mit einer Deckungssumme von pauschal sechs Millionen Euro für Personen- und Sachschäden ist man also auf der sicheren Seite. Ein Auslandszertifikat gilt dabei als Nachweis für die bestehende Versicherung.