Die Krankentagegeldversicherung ist ebenfalls eine der bekannten und beliebten Krankenzusatzversicherungen. Sie wird insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern empfohlen, da diese im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten. Aber auch Arbeitnehmer, die eine Lohnfortzahlung erhalten, bekommen bei längerer Krankheit nur noch Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer Krankentagegeldversicherung können sie die Differenz zwischen Krankengeld und normalem Einkommen ausgleichen. Lediglich für Personen ohne eigenes Einkommen ist eine Krankentagegeldversicherung nicht ratsam, da diese stets an das Einkommen gekoppelt ist.
Anhand der obigen Beispiele versteht man, dass sich für viele Personen die Krankentagegeldversicherung lohnt. Allerdings ist die Zahlung von Krankentagegeld auch an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Beim Abschluss der Krankentagegeldversicherung ist es zudem wichtig, darauf zu achten, dass der Tarif keine Klausel enthält, die besagt, dass der Versicherer im Leistungsfall ein einseitiges Kündigungsrecht erhält.
Das Krankentagegeld wird unbefristet bezahlt. Wann mit der Zahlung begonnen wird, kann der Versicherte selbst bestimmen. Bewährt haben sich Zahlungen ab dem siebten, dem 14. und 21. Tag der Erkrankung bei Selbstständigen. Arbeitnehmer vereinbaren idealerweise ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Erkrankung, da sie bis dahin noch von der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber profitieren. Je später mit der Zahlung begonnen wird, desto günstiger fällt im Übrigen der Beitrag aus.
Ebenfalls kann die Höhe des Krankentagegelds selbst festgelegt werden. Auch hier gilt: Je höher der vereinbarte Satz, umso höher ist auch der zu zahlende Beitrag. Allerdings darf die Summe aus Krankentagegeld und anderen Krankengeldern, wie etwa Übergangs- oder Verletztengeld, das reguläre Nettoeinkommen vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nicht überschreiten. Die Berechnung des regulären Nettoeinkommens wird anhand eines Durchschnittseinkommens aus den letzten zwölf Monaten berechnet. Änderungen des Einkommens sind daher der Versicherungsgesellschaft zwingend mitzuteilen.
Viele Gesellschaften bieten zudem alle drei Jahre die Möglichkeit, das Krankentagegeld an das veränderte, oft gestiegene, Einkommen anzupassen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn ohne erneute Gesundheitsprüfung ist eine Erhöhung des Krankentagegelds oft nicht möglich.
Leben minderjährige Kinder mit im Haushalt, so wird sich ein Elternteil in der Regel um das kranke Kind kümmern. Wer privat versichert ist, erhält dafür kein Krankentagegeld! Auch wer gesetzlich versichert ist, erhält das Krankentagegeld aus der Zusatzversicherung nicht, wenn er lediglich aufgrund der Erkrankung des Kindes zu Hause bleiben muss. Arbeitnehmer können in diesem Fall von der Lohnfortzahlung profitieren. Krankengeld für die Erkrankung des Kindes gibt es ebenfalls nur in der GKV. Dafür muss das Kind bei einem Elternteil in der GKV und einem Elternteil in der PKV dem Elternteil in der GKV zugeordnet sein. Dies ist aber nur möglich, wenn der Elternteil in der GKV den höheren Verdienst aufweist.