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Pflegetagegeldversicherung kann helfen, die Vorsorge aufzustocken

Wenn es zum Thema der Altersvorsorge kommt, wissen die meisten Menschen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreichend, um alle Kosten vollständig abzudecken, wenn fremde Hilfe im Alltag benötigt wird. Pro Monat bleiben hier in der Regel finanzielle Lücken von rund 1.500 Euro. Eine Pflegetagegeldversicherung kann hier helfen, die Vorsorge aufzustocken.

So funktionieren die Pflegekostenversicherungen

Wenn eine Pflegekostenversicherungen abgeschlossen wird, erhält der Versicherte ein Monats- oder Tagegeld, wenn dieser im Alter pflegebedürftig wird. Abhängig von dem individuellen Gesundheitszustand und dem Alter wird die Höhe der monatlichen Beitragszahlungen festgelegt. Die Unterstützung wird dann ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem der jeweilige Pflegegrad offiziell anerkannt wird. Abhängig von dem jeweiligen Versicherungsvertrag und der Pflegestufe erhalten die Versicherten die Leistung in abgestufter Form. Auch ist es möglich, statische Verträge der Pflegegeldversicherung abzuschließen. Bei diesen staffeln sich die Zahlung dann nicht nach der jeweiligen Pflegestufe, wie bei den flexiblen Verträgen, sondern greifen zum Teil erst ab einer gewissen Höhe, wie beispielsweise der Pflegestufe III. Einige Pflegetagegeldversicherungen werden auch durch den Staat gefördert. Diese werden auch als Pflege-Bahr bezeichnet.

 

Gute Tarife der Pfleg etagegeld versicherung finden

Bei einem Test von mehr als 30 unterschiedlichen Tarifen der Pflegetagegeldversicherungen wurde festgestellt, dass die Tarife grundsätzlich alle empfehlenswert sind. Am besten abgeschnitten haben dabei die Tarife der HUK-Coburg, Hanse Merkur, DKV und DPK Versicherungen. Zugrunde gelegt wurde bei dem Test ein Modellkunde im Alter von 55 Jahren. Bei den 45-jährigen Modellkunden haben die Tarife der Hanse Merkur, PGS und PGA am besten abgeschnitten.

 

Wahl zwischen stationär und ambulant bei der Pflegetagegeldversicherung

Diejenigen, die sich über den Abschluss einer Pfleg­etagegeld­versicherung Gedanken machen, sollten sich diesbezüglich auch über die Form der gewünschten Pflege informieren. Wird es präferiert, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben oder in ein Pflegeheim einzuziehen, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt? Die Leistungen der einzelnen Tarife unterscheiden sich nämlich hinsichtlich der Versorgung und dem entsprechenden Pflegegrad. Ebenfalls sind Modelle möglich, bei denen der Versicherte genauso viel für eine Unterbringung im Heim wie für die häusliche Pflege zahlt. Hier besteht der große Vorteil, dass das Geld nicht zweckgebunden ist.

 

Pfleg­etagegeld­versicherung ist eine reine Risikoversicherung

Es handelt sich bei der Pfleg­etagegeld­versicherung um eine reine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass innerhalb der Vertragslaufzeit kein Geld angespart wird. Die Leistung wird nur über den Zeitraum erbracht, solange die Beiträge von dem Versicherten gezahlt werden. Die monatlichen Kosten für die Versicherung müssen von dem Betroffenen auch im Pflegefall weiter bezahlt werden. Wenn der Vertrag gekündigt wird, geht der Versicherungsschutz vollumfänglich verloren. Eine Restauszahlung erfolgt damit auch nicht im Todesfall des Versicherten.

 

Private Zusatzversicherung: Auf die Steigerung der Kosten achten

Die Zukunftsprognosen deuten darauf hin, dass die Kosten im Bereich der Pflege weiterhin steigen werden. Daher ist es wichtig, dass die Höhe des Pflegegeld im Versicherungsvertrages im Abstand von ein paar Jahren immer wieder flexibel angepasst werden kann. Natürlich steigen dann auch die monatlichen Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung. Hier sollte darauf geachtet werden, dass auch im fortgeschrittenen Alter die Beträge noch verlässlich aufgebracht werden können.

 

Das Thema Vorerkrankungen bei der Pflegetagegeldversicherung

Der Abschluss einer Private Zusatzversicherung ist für Menschen, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, schwerer. Zu diesen zählen beispielsweise Übergewicht, Bluthochdruck oder Arthrose. Wichtig zu beachtet ist es, dass die Fragen hinsichtlich des Gesundheitszustandes bei Abschluss der Versicherung umfassend und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Oft müssen Ärzte von den Betroffenen zu diesem Zweck auch von ihrer Schweigepflicht befreit werden. Wenn unvollständige oder falsche Angaben gemacht werden, kann es zu Problemen im Leistungsfall kommen und der Vertrag durch den jeweiligen Versicherer gekündigt werden.