Mit einer Pflegekostenversicherung lässt sich die Deckungslücke im Pflegefall schließen. Die Versicherer übernehmen in diesen Policen die anfallenden Pflegekosten direkt. Dadurch werden die tatsächlich anfallenden Pflegekosten zum Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung und zum anderen Teil von der Pflegekostenversicherung getragen.
Gesetzliche Pflegeleistungen werden um einen prozentualen Anteil aufgestockt.
Restkosten werden ganz oder teilweise, meist bis zum Erreichen einer Jahresobergrenze, aufgestockt.
Die tatsächlichen Pflegekosten müssen nachgewiesen werden um Leistungen aus der Pflegekostenversicherung zu erhalten. Das heißt, dass dem Versicherer alle anfallenden Rechnungen vorgelegt werden müssen.
Übernommen werden von der Pflegekostenversicherung verschiedene, anfallende Kosten. Dazu zählen unter anderem:
Mehr als doppelt so viele Menschen, in etwas mehr als 20 Jahren. Im Dezember 1999 gab es in Deutschland zirka 2,02 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im Dezember 2021 waren es schon 4,96 Millionen Betroffene laut dem staatistischen Bundesamt
Die Pflegekostenversicherung gehört zu den günstigen privaten Pflegeversicherungen. Die Leistungen werden nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern es erfolgt eine direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer (Pflegedienst, Pflegeheim). Hier kann der Patient nicht selbst über das Geld bestimmen wie etwa bei einer Pflegerentenversicherung.
Daher ist die Pflegekostenversicherung in erster Linie für diejenigen geeignet, die sich sicher sind, einmal professionelle Pflege in Anspruch zu nehmen und nicht die von Verwandten oder Familienangehörigen. Wer sich dagegen von Angehörigen pflegen lassen will, wird aus der Pflegekostenversicherung keine Leistungen erwarten dürfen. Er sollte sich bei den Alternativen, wie der Pflegerenten- oder Pflegetagegeldversicherung, umsehen.
Wie bereits erwähnt, haben sich bei der Pflegekostenversicherung in erster Linie zwei Varianten durchgesetzt. Die prozentuale Aufstockung und die Restkostenübernahme. Doch welche Variante ist besser? Bei der prozentualen Aufstockung werden die gesetzlichen Leistungen in der Regel um 90 bis 100 Prozent aufgestockt. Das reicht aber in vielen Fällen trotzdem nicht aus, um alle verbleibenden Kosten der Pflege zu decken. Bei der Restkostenübernahme wird allerdings auch nicht immer der komplette Restbetrag übernommen. Zeit also, die Vor- und Nachteile der beiden Varianten genauer unter die Lupe zu nehmen:
Vorteilhaft bei der prozentualen Aufstockung ist, dass diese an die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gekoppelt ist. Das heißt, sollten die gesetzlichen Leistungen erhöht werden, erhöhen sich auch die Leistungen aus der Pflegekostenversicherung. Da diese Erhöhung der gesetzlichen Leistungen in der Vergangenheit schon des Öfteren durchgeführt wurde, ist dieser Vorteil auch in der Praxis relevant.
Allerdings ist die tatsächliche Kostensteigerung oft deutlich höher, als die Erhöhung der gesetzlichen Leistungen. Dadurch wird die Pflegelücke zunehmend größer und die Pflegekostenversicherung kann diese Lücke nicht mehr schließen.
Auch die Variante der Restkostenübernahme kommt natürlich mit Vor-, aber genauso Nachteilen daher. Die Kostensteigerungen in der Pflege werden von der Pflegekostenversicherung mit Restkostenübernahme weitestgehend getragen. So kann die Pflegelücke nahezu vollständig geschlossen werden.
Als nachteilig gestalten sich jedoch die Vertragsbedingungen. Sie sehen die Restkostenübernahme nur bis zu einer vereinbarten Jahresobergrenze vor. Gerade im Bereich der stationären Pflege und wenn dann noch ein hoher Pflegegrad vorliegt, reichen die gesetzlichen und privaten Leistungen oft immer noch nicht aus, um alle Pflegekosten abzudecken.