Ist eine Hausratversicherung für den Mieter Pflicht?

 

Es gibt Fälle, in welchen der Vermieter von seinem Mieter den Abschluss einer Hausratversicherung fordert.
Doch muss der Mieter dem dann auch Folge leisten? Sind derartige Klauseln im Mietvertrag überhaupt rechtens?
Nein, natürlich nicht! Es steht dem Mieter völlig frei, ob er solch eine Versicherung abschließen möchte.
Dennoch bieten sich dem Versicherungsnehmer im Falle eines Abschlusses auch einige Vorteile, die er bedenken sollte.

Freiwillig, aber dennoch sinnvoll

Wer kennt nicht den Klassiker? Durch einen Bruch der Wasserleitung steht die gesamte Wohnung unter Wasser. Das komplette Mobiliar ist Schrott. Die Wohnung kann zeitweise nicht mehr genutzt werden. Hier liegt dann ein typischer Fall vor, in welchem die Hausratversicherung zuständig wäre, so steht es in allen gängigen Policen der Versicherer. Die Hausratversicherung schützt nämlich jegliches bewegtes Eigentum. Egal, ob der Schaden durch Sturm, Feuer, Hagel, Blitzschlag, Einbruch oder eben auch Leitungswasser wie in unserem Beispiel erfolgt ist, die Hausrat ist der Ansprechpartner bei der Regulierung.

 

Warum fordern Vermieter trotzt Rechtswidrigkeit den Abschluss einer Hausratversicherung?

Der Grund dafür ist recht einfach. Der Vermieter hat durch die zusätzliche Versicherung seines Mieters die Möglichkeit, einige Kosten auf dessen Versicherung zu übertragen. Seine Gebäudeversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, muss dann dafür nicht gerade stehen. So sind Vermieter bei einem Wasserrohrbruch beispielsweise rechtlich dazu verpflichtet, dass sie den Besitz der Mieter aus der Wohnung schaffen müssen und zudem auch noch für die Lagerkosten aufkommen müssen. Außerdem muss er für die Unterbringung seiner Mieter sorgen, wenn diese aufgrund der Sanierungsmaßnahmen unbewohnbar ist. Und ist der Mieter selber versichert, so übernimmt seine Hausrat diese Kosten.

 

Kaution genügt als Mietsicherheit

Wenn der Mieter trotz der Hausratversicherungsklausel doch keine Police abschließen, ist das auch im Schadensfall nicht schlimm. Sie können dann nicht vom Mieter belangt werden. Als Mieter muss man höchsten eine Kaution von drei Monatsmieten als Sicherheit hinterlegen. Das ist alles. Mehr kann der Vermieter von seinen Mietern nicht fordern. So regelt das zumindest das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland.

 

Hausratversicherung – Was beachten?

Wer sich als Mieter nun doch dazu entschließt, egal ob das der Vermieter fordert oder nicht, eine Versicherung für seinen Hausrat abzuschließen, sollte ein paar Dinge beachten. Ganz wichtig ist, dass man am Ende nicht unterversichert ist. Geben Sie also die exakte Quadratmeterzahl der Wohnung an. Denn nach dieser Zahl berechnet sich die Höhe der Gebühren. Vergleichen Sie hier auf jeden Fall auch die Kosten und Leistungen bei verschiedenen Versicherern. Die können völlig unterschiedlich sein. Auch ist wichtig, wenn Sie in Ihrer Wohnung Gegenstände mit außerordentlichem Wert lagern. Das kann beispielsweise die wertvolle Sammlung an Uhren sein. Diese Wertgegenstände sollten Sie bei Versicherungsabschluss auf jeden Fall erwähnen. Sonst könnte es im Falle eines Einbruches passieren, dass Sie nicht alle Kosten für diese wertvolle Sammlung erstattet bekommen, weil sie unterversichert waren.

 

Fazit:

Der Vermieter kann Sie nicht zum Abschluss einer Versicherung für den Hausrat zwingen. Dennoch ist eine solche Versicherung aber für jeden Mieter sehr sinnvoll, weil er dann im Schadensfall sein Mobiliar und Wertgegenstände ersetzt bekommt.