
Freiwillig, aber dennoch sinnvoll
Wer kennt nicht den Klassiker? Durch einen Bruch der Wasserleitung steht die gesamte Wohnung unter Wasser. Das komplette Mobiliar ist Schrott. Die Wohnung kann zeitweise nicht mehr genutzt werden. Hier liegt dann ein typischer Fall vor, in welchem die Hausratversicherung zuständig wäre, so steht es in allen gängigen Policen der Versicherer. Die Hausratversicherung schützt nämlich jegliches bewegtes Eigentum. Egal, ob der Schaden durch Sturm, Feuer, Hagel, Blitzschlag, Einbruch oder eben auch Leitungswasser wie in unserem Beispiel erfolgt ist, die Hausrat ist der Ansprechpartner bei der Regulierung.
Warum fordern Vermieter trotzt Rechtswidrigkeit den Abschluss einer Hausratversicherung?
Der Grund dafür ist recht einfach. Der Vermieter hat durch die zusätzliche Versicherung seines Mieters die Möglichkeit, einige Kosten auf dessen Versicherung zu übertragen. Seine Gebäudeversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, muss dann dafür nicht gerade stehen. So sind Vermieter bei einem Wasserrohrbruch beispielsweise rechtlich dazu verpflichtet, dass sie den Besitz der Mieter aus der Wohnung schaffen müssen und zudem auch noch für die Lagerkosten aufkommen müssen. Außerdem muss er für die Unterbringung seiner Mieter sorgen, wenn diese aufgrund der Sanierungsmaßnahmen unbewohnbar ist. Und ist der Mieter selber versichert, so übernimmt seine Hausrat diese Kosten.
Kaution genügt als Mietsicherheit
Wenn der Mieter trotz der Hausratversicherungsklausel doch keine Police abschließen, ist das auch im Schadensfall nicht schlimm. Sie können dann nicht vom Mieter belangt werden. Als Mieter muss man höchsten eine Kaution von drei Monatsmieten als Sicherheit hinterlegen. Das ist alles. Mehr kann der Vermieter von seinen Mietern nicht fordern. So regelt das zumindest das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland.
Hausratversicherung – Was beachten?
Wer sich als Mieter nun doch dazu entschließt, egal ob das der Vermieter fordert oder nicht, eine Versicherung für seinen Hausrat abzuschließen, sollte ein paar Dinge beachten. Ganz wichtig ist, dass man am Ende nicht unterversichert ist. Geben Sie also die exakte Quadratmeterzahl der Wohnung an. Denn nach dieser Zahl berechnet sich die Höhe der Prämie. Vergleichen Sie hier auf jeden Fall auch die Kosten und Leistungen bei verschiedenen Versicherern. Die können völlig unterschiedlich sein. Auch ist wichtig, wenn Sie in Ihrer Wohnung Gegenstände mit außerordentlichem Wert lagern. Das kann beispielsweise die wertvolle Sammlung an Uhren sein. Diese Wertgegenstände sollten Sie bei Versicherungsabschluss auf jeden Fall erwähnen. Sonst könnte es im Falle eines Einbruches passieren, dass Sie nicht alle Kosten für diese wertvolle Sammlung erstattet bekommen, weil sie unterversichert waren.
Fazit:
Der Vermieter kann Sie nicht zum Abschluss einer Versicherung für den Hausrat zwingen. Dennoch ist eine solche Versicherung aber für jeden Mieter sehr sinnvoll, weil er dann im Schadensfall sein Mobiliar und Wertgegenstände ersetzt bekommt.
Häufige Fragen zur Hausratversicherung
1. Was umfasst die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ab. Dazu gehören Möbel, elektronische Geräte, Kleidung, Wertgegenstände und sogar fest installierte Dinge wie Einbauküchen (wenn diese von Ihnen finanziert wurden). Versichert wird gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch. Der Ersatz erfolgt in der Regel zum Neuwert, also dem Betrag, der für die Neuanschaffung erforderlich wäre.
2. Wie funktioniert die Außenversicherung?
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch außerhalb der eigenen Wohnung, z. B. auf Reisen oder bei einem temporären Aufenthalt in einer Ferienwohnung. Dies gilt für maximal drei Monate und ist meist auf 10 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Wertsachen und Bargeld unterliegen hierbei speziellen Entschädigungsgrenzen. Wichtig ist, dass der Hausrat an einem sicheren Ort, wie in einem verschlossenen Raum, aufbewahrt wird.
3. Welche Gegenstände sind im Schadensfall ausgeschlossen?
Gegenstände, die in einer nicht abgeschlossenen Umgebung gelagert werden, sind oft nicht versichert. Auch gewerblich genutzte Sachen oder Gegenstände, die einem besonderen Diebstahlrisiko unterliegen (z. B. teure Fahrräder ohne speziellen Schutz), können ausgeschlossen sein oder müssen zusätzlich versichert werden. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um Unterversicherungen zu vermeiden.
4. Wie beeinflusst ein Umzug die Hausratversicherung?
Bei einem Umzug bleibt die Versicherung für eine Übergangszeit für beide Wohnungen gültig, sofern dies dem Versicherer rechtzeitig gemeldet wird. Die neue Wohnfläche und eventuell gestiegene Werte des Hausrats müssen berücksichtigt werden, da sonst eine Unterversicherung droht. Schäden während eines Umzugs sind nur versichert, wenn eine professionelle Spedition beauftragt wurde.
5. Kann ich meinen Hausrat in einer Zweitwohnung absichern?
Eine Zweitwohnung ist oft nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Sie kann entweder durch eine Erweiterung des bestehenden Vertrags oder durch den Abschluss einer separaten Versicherung geschützt werden. Die zweite Option ist meist teurer, bietet aber vollen Versicherungsschutz ohne Begrenzungen.
6. Was ist bei Wertsachen zu beachten?
Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Kunstwerke sind nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen versichert (z. B. 20 % der Versicherungssumme für alle Wertsachen). Einige Policen erlauben es, höhere Deckungssummen zu vereinbaren oder einen Safe als Aufbewahrungsort vorzuschreiben, um den Schutz zu erweitern.
7. Welche Meldepflichten bestehen im Schadensfall?
Im Schadensfall müssen Sie den Schaden unverzüglich bei der Versicherung melden. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, eine Liste aller beschädigten oder gestohlenen Gegenstände einzureichen. Einbruchdiebstahl muss zudem bei der Polizei angezeigt werden. Kommt es zu Verzögerungen oder fehlen erforderliche Unterlagen, kann die Schadensregulierung erschwert oder sogar abgelehnt werden.