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Ärzte sollen Gesundheits-Apps auf Rezept verschreiben

Für alles eine App – auch im Gesundheitsbereich.

Viele Patienten nutzen bereits eine digitale Anwendung für auf ihrem Handy oder Tablet, um sich bei medizinischen Fragen unterstützen zu lassen. Neu ist, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt. Damit wird es den Ärzten ermöglicht, solche Apps zu verschreiben. Die gesetzliche Krankenkasse soll dann die Kosten übernehmen. Eine private Krankenversicherung ist von der Neuregelung (noch nicht) betroffen. Bisher konnten nur die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und das sogenannte E-Rezept bereits elektronisch ausgestellt werden.

 

Gesundheits-Apps werden zunehmend beliebter

In der Kommunikation mit der Krankenkasse sind Apps schon seit langer Zeit bekannt. Allerdings konnte der Versicherte bisher nur organisatorische Anliegen online verwalten. Seit kurzem bietet sich nun dem Patienten die Möglichkeit, über eine App praktische Unterstützung bei der Behandlung auch digital zu erhalten. Die Dokumentation von Blutzuckerwerten bei Diabetes, die Kontrolle der Einnahme von Medikamenten, ein Schmerztagebuch, sogar die Diagnose einer Herzrhythmusstörung ist mit der entsprechenden App jeweils möglich. Oft entstehen aber Kosten bei der Nutzung, und das Bundesgesundheitsministerium teilt nun mit, dass in Zukunft die gesetzliche Versicherung für diese Apps aufkommen soll.

Neue gesetzliche Regelung

Das Bundeskabinett verabschiedete einen Entwurf für eine entsprechende gesetzliche Regelung. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde mittlerweile in der ersten Lesung im Bundestag beraten. Künftig kann ein Arzt seinen Patienten eine digitale Anwendung verschreiben, sofern die Nutzung aus medizinischen Gründen sinnvoll erscheint.

Solche „gesunden Apps“, wie der Bundesgesundheitsminister sie nennt, etwa ein digitales Tagebuch für einen Diabetiker, Migränepatienten oder bei Erkrankungen der Psyche, können Patienten und Patienten dann auf Rezept nutzen

Aufwendige Prüfung durch Bundesbehörden

Bei einer derartigen Nutzung ist allerdings eine Zertifizierung notwendige Voraussetzung. Zunächst prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die angebotenen Apps. Funktionalität, der Datenschutz und die Datensicherheit sollen hohen Anforderungen entsprechenden, damit bei der Verwendung durch die Patienten keine ungewollten Probleme entstehen können. Auch soll für Hersteller solcher Anwendungen der Zugang vereinfacht werden, damit die Versicherten möglichst schnell die Programme verwenden können. Für ein Jahr werden anschließend – zunächst also nur vorläufig – die Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Diese einjährige Frist ist allerdings nicht als eine Vorläufigkeit des gesamten Verfahrens zu verstehen. Vielmehr soll der Hersteller in dieser Zeit die Tauglichkeit der Anwendung nachweisen. Das BfArM stellt dann abschließend fest, ob die App zur medizinischen Versorgung des Patienten Sinnvolles beiträgt und die Heilbehandlung verbessert.

Weitere digitale Möglichkeiten

Aber nicht nur die Gesundheits-Apps, sondern auch andere elektronische Möglichkeiten sind Gegenstand der neuen gesetzlichen Regelung. Dazu gehört, dass Ärzte, die auch Online-Sprechstunden anbieten, leichter auffindbar sein sollen. Der Arzt kann in Zukunft auf seiner Internetseite seinen Patienten ein solches Angebot bekannt geben. Sogar die Information und Aufklärung über die Rahmenbedingungen der Videosprechstunde kann dem Patienten online erläutert werden. Bisher musste dies im Vorfeld im Gespräch während der Sprechstunde erfolgen, so die Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Vereinfachung durch Digitalisierung

Außerdem soll im Gesundheitswesen vermehrt auf digitale Methoden umgestellt werden. Zusätzlich zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem Rezept, das elektronisch ausgestellt wird (E-Rezept), gibt es nun die elektronisch ausgestellte Heil- oder Hilfsmittelverordnung. Auf diese Weise wird die Kommunikation zwischen dem Arzt auf der einen Seite und andererseits Anbietern wie Apotheken, Pflegediensten und Physiotherapeuten erheblich vereinfacht und beschleunigt. Ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung, der eine erhebliche Entlastung für das Gesundheitswesen bringen soll.

Hat ein Versicherter bisher eine private Krankenversicherung abgeschlossen und will einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten, ist das nach dem neuen Gesetz auch auf elektronische Weise möglich.