Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und ist auch als Krankenschein bekannt. Sie muss zwingend dem Arbeitgeber innerhalb einer meist im Arbeitsvertrag festgelegten Frist, andernfalls binnen drei Tagen, vorgelegt werden. Ein Duplikat der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen. Die Krankschreibung muss dabei Name und Geburtsdatum sowie Anschrift des Versicherten enthalten. Auch wird die Krankenkassenzugehörigkeit, der Beginn und das voraussichtliche Ende der Krankschreibung notiert sowie das Datum der Ausstellung. Wer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kann, erhält auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.