Risikolebensversicherung

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Lebensversicherung - Risikolebensversicherung

Risikoschutz rechnet sich - mit Sicherheit

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Absicherung für Familie oder auch Kredite


Die dritte Form der gebräuchlichen Lebensversicherungen ist die Risikolebensversicherung. Sie leistet ausschließlich im Todesfall der versicherten Person. Hinterbliebene können so von einer vergleichsweise hohen Einmalzahlung profitieren, wenn etwa der Hauptverdiener verstirbt. Die Risikolebensversicherung wird häufig zur Absicherung der eigenen Familie abgeschlossen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Geschäftspartner mit ihr abzusichern.

Wo liegen die Vorteile der Risikolebensversicherung?


Die Risikolebensversicherung bietet den Versicherten verschiedene Vorteile. Unter anderem zählen dazu;

  • niedrige Beiträge
  • hohe Todesfallleistung
  • steuerfreie Auszahlung
  • Versicherungsschutz besteht ab der Zahlung des ersten Beitrags in vollem Umfang

Die niedrigen Beiträge kommen in der Risikolebensversicherung dadurch zustande, dass in ihnen kein Sparanteil enthalten ist. Dadurch muss nur das reine Todesfallrisiko abgesichert werden, was die Kosten deutlich senkt.

Die Todesfallleistung ist trotz der günstigen Beiträge vergleichsweise hoch und kann so beispielsweise genutzt werden, um bestehende Darlehen auszugleichen oder die Existenz der Hinterbliebenen abzusichern. Der volle Betrag wird dabei komplett steuerfrei ausgezahlt.

Hinzu kommt, dass der Versicherungsschutz sehr zügig greift. Bereits nach Zahlung des allerersten Beitrags besteht der volle Versicherungsschutz. Wenn also die Versicherung beispielweise zum 01.08. eines Jahres abgeschlossen wird, die Beitragszahlung am 05.08. erfolgt und der Versicherte am 10.08 verstirbt, steht den Hinterbliebenen sofort die volle Todesfallsumme zu.

Welche Kosten entstehen bei der Risikolebensversicherung?


Wie bereits erwähnt, sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung als äußerst günstig zu bezeichnen, da in ihnen kein Sparanteil enthalten ist. Abhängig ist die Höhe der Beiträge von folgenden Faktoren:

  • Alter des Versicherungsnehmers,
  • Gesundheitszustand bzw. eventuell bestehende Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers,
  • Hobbys des Versicherungsnehmers, die sehr riskant sind
  • Todesfallsumme

So müssen beispielsweise Raucher mit einem erhöhten Beitrag rechnen, da ihr Sterberisiko aufgrund des Rauchens höher ausfällt. Zudem können Personen, die zum Beispiel in ihrer Freizeit dem Bungeejumping oder anderen zum Teil gefährlichen Extremsportarten frönen, mit entsprechend höheren Beiträgen belegt werden. Mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen steigt der Beitrag ebenso, wie mit einer erhöhten Todesfallsumme.

Für wen ist die Risikolebensversicherung sinnvoll?


Insbesondere jungen Familien wird die Risikolebensversicherung ans Herz gelegt. Zum einen sind die versicherten Personen selbst noch sehr jung und profitieren von niedrigen Beiträgen. Zum anderen muss die finanzielle Existenz der Kinder über viele Jahre hinweg abgesichert werden, insbesondere, wenn der Hauptverdiener stirbt. Außerdem wird die Risikolebensversicherung oft angeraten, wenn man den Hausbau oder –kauf plant, da das Darlehen mit der Todesfallsumme unter Umständen vollständig getilgt werden kann. Die Höhe der Leistung im Todesfall kann dabei individuell vereinbart werden und orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen. Auch Geschäftspartner können sich absichern, was gerade bei kleineren Unternehmen sinnvoll ist, die nach dem Tod eines Geschäftspartners schnell in finanzielle Bedrängnis geraten können. Im Grunde genommen gibt es also drei Anwendungsgebiete, in denen die Risikolebensversicherung sinnvoll erscheint:

  • Absicherung der Hinterbliebenen (Familie)
  • Absicherung der Geschäftspartner zur Fortführung der Geschäfte
  • Absicherung einer laufenden Finanzierung

Tipp der Redaktion

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredits oder einer Finanzierung suchen, sollten Sie einen Tarif mit fallender Versicherungssumme wählen. Gerade dann kann man sehr günstige Tarife erhalten.

Sonderfall verbundene Risikolebensversicherung

In diesem Zusammenhang sollte man auch einmal die verbundene Risikolebensversicherung näher in Augenschein nehmen. Sie stellt eine Sonderform dar und kann von Ehe- oder Geschäftspartnern abgeschlossen werden. Damit können sie sich gegenseitig absichern.

Die verbundene Risikolebensversicherung versichert gleich zwei Personen in einem Vertrag ab. Die vereinbarte Todesfallleistung wird an die jeweils andere Person ausgezahlt, wenn eine Person aus dem Vertrag stirbt. Vorteil einer verbundenen Risikolebensversicherung ist der Kostenfaktor, denn diese Police ist in der Regel deutlich günstiger als der Abschluss von zwei Einzelverträgen.

Wie flexibel kann eine Risikolebensversicherung gestaltet werden?


Immer mehr Versicherungsnehmer legen großen Wert auf die Flexibilität ihrer Versicherungspolicen. Bei der Risikolebensversicherung kann diese Flexibilität durch eine integrierte Dynamik erreicht werden. Mit ihr steigen die Todesfallsumme auf der einen Seite und die Beiträge auf der anderen Seite jährlich an. Sollte die finanzielle Schmerzgrenze erreicht sein, kann auch auf die weitere Dynamik verzichtet werden. Ebenso sind einzelne Aussetzungen der Dynamik möglich.

Die andere Variante einer flexiblen Risikolebensversicherung besteht darin, dass die Todesfallsumme im Laufe der Zeit sinkt. Dadurch verringern sich ebenso die Beiträge, die in die Police eingezahlt werden. Das ist sinnvoll, wenn die Risikolebensversicherung in erster Linie der Absicherung eines Darlehens dienen soll. So passt sich die Versicherungssumme regelmäßig der veränderten Darlehenssumme an. Dadurch kann das Darlehen jederzeit durch die Versicherungssumme getilgt werden und die Beiträge sinken ab und entlasten die Haushaltskasse.

Steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung


Die Beiträge zur Risikolebensversicherung werden steuerlich als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Einkommenssteuergesetz behandelt. Damit können die Kosten steuerlich abgesetzt werden, wobei jedoch bestimmte Höchstgrenzen einzuhalten sind.

Bei der Auszahlung der Todesfallsumme fällt generell keine Lohnsteuer an. Die Erbschaftssteuer fällt nur dann an, wenn die Freibeträge überschritten werden. Sie unterscheiden sich je nachdem, in welchem Verhältnis der Erbe zum Verstorbenen stand.

  • Partner, die nicht verheiratet waren, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro
  • Partner, die verheiratet waren, haben einen Freibetrag von 500.000 Euro
  • Kinder des Versicherten erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro

Nur darüber hinausgehende Leistungen aus der Risikolebensversicherung werden entsprechend mit der Erbschaftssteuer belegt.

Kündigung der Risikolebensversicherung


Die vorzeitige Kündigung einer Risikolebensversicherung ist problemlos möglich, sofern es sich nicht um eine Trägerversicherung handelt und sie auch nicht mit bestehenden Darlehen gekoppelt ist.

Diese Kündigungsfristen gelten

Grundsätzlich gilt eine sehr kurze Kündigungsfrist bei der Risikolebensversicherung. Sie beträgt einen Monat zum Jahresende, wenn die Beiträge jährlich eingezahlt werden. Bei einer monatlichen Beitragszahlung kann die Kündigung auch monatlich erfolgen. Außerdem endet die Risikolebensversicherung mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch.

Welche Auszahlung erfolgt?

Wird die Risikolebensversicherung vorzeitig gekündigt oder endet sie mit Ablauf der Laufzeit, erhalten Versicherte keine Auszahlung, wie in der Kapitallebensversicherung. Stattdessen wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser errechnet sich aus einem Teil der Versicherungssumme und wird um eine Stornogebühr reduziert.

Wie kündige ich die Risikolebensversicherung richtig?

Die Kündigung sollte stets fristgerecht und schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Im Kündigungsschreiben sollte eine Kündigungsbestätigung angefordert werden. Es sollte so früh abgeschickt werden, dass die Kündigung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eingeht.

Soll eine neue Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, empfiehlt es sich, zunächst einen Vergleich durchzuführen und die Vertragsannahme des neuen Anbieters abzuwarten, damit man nicht ohne Schutz da steht. Außerdem sollte die neue Versicherung direkt beginnen, wenn die alte ausläuft. So ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung erhalten bleibt.

Sonderfall gekoppelte Risikolebensversicherung

Ist die Risikolebensversicherung an einen Darlehensvertrag gekoppelt, kann diese meist nur dann gekündigt werden, wenn das Darlehen vollständig getilgt ist, etwa durch eine Sondertilgung. Die Kündigungsfristen können hier zudem abweichen.

Sonderfall Risikolebensversicherung als Trägerversicherung

Tritt die Risikolebensversicherung als Trägerversicherung etwa für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf, ist eine Kündigung ebenfalls problematisch. In diesem Fall geht nämlich auch der Versicherungsschutz aus den angegliederten Versicherungsbausteinen verloren.

FINANZtest-online sagt:

"...eine Risikolebensversicherung. Sie zahlt im eigenen Todesfall eine bestimmte Geldsumme und schützt Angehörige, die finanziell vom Verstorbenen abhängig waren. Die Risikolebensversicherung ist daher für jeden sinnvoll, von dem andere Menschen finanziell abhängig sind..." 17.01.2023

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