Zur privaten Altersvorsorge zählt auch die Riester Rente. Sie wird von Versicherungsexperten als eine der besten Vorsorgemöglichkeiten bezeichnet. Die Zulagen, die der Staat gewährt, sind dabei der bekannteste Vorteil. Doch oftmals wird die Riester Rente aufgrund der hohen Verwaltungskosten kritisiert. Dabei gibt es durchaus einige Tarife, die Sinn machen.
Vorwiegend richtet sich die Riester Rente an Personen mit niedrigeren Einkommen. Sie profitieren von den vielfältigen Zulagen, die als Grundzulage für den Sparer selbst und als Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt werden. Selbst Geringverdiener können mit einem vergleichsweise niedrigen Mindesteigenbeitrag die hohen Zulagen erhalten. Für Besserverdienende macht die Riester Rente in erster Linie aus steuerlicher Sicht Sinn, können sie doch bis zu 2.100 Euro jährlich von der Steuer absetzen
Grundsätzlich gibt es in der Riester Rente zwei Varianten der Zulagen:
Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist und Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es noch einmal 185 Euro pro Jahr. Kinder, die später geboren wurden, erhalten sogar Zulagen von 300 Euro jährlich. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Zahlung der Zulagen oder eine Steuererstattung im Einzelfall günstiger ist.
Um in den Genuss der Zulagen in der Riester Rente zu gelangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
"..Viele Riester-Rentenversicherungen investieren in Fonds. Sparer können zwischen mehreren Fonds auswählen, wohin ein Teil ihres Gelds fließt. Die Wertentwicklung der einzelnen Fonds kann extrem unterschiedlich sein. Es ist deshalb wichtig, die richtige Auswahl zu treffen...." (15.11.2023)
Wer eine Riester Rente abschließen will, kann hierbei verschiedene Möglichkeiten nutzen. Die grundlegenden Varianten dabei sind:
Die klassische Rentenversicherung gehört dabei zu den teuersten Varianten. Gut 15 Prozent der Beiträge entfallen auf die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die Abschlussgebühren. Beim Banksparplan sind die Kosten dagegen deutlich niedriger. Sie werden meist über einen Zinsabschlag finanziert und auch beim Wechsel sind die Kosten sehr günstig. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten entfallen hier nahezu gänzlich.
Beim Fondssparplan bieten sich, eine entsprechende Laufzeit vorausgesetzt, höhere Renditen, allerdings sind auch die Kosten sehr hoch. Schon beim Kauf der Fondsanteile fällt oft ein Aufschlag bis zu fünf Prozent an, das Management der Fonds schlägt noch einmal mit im Schnitt 1,94 Prozent zu Buche.
Wer sich für den Bausparvertrag entscheidet, muss mit einer Abschlussgebühr von einem Prozent der vereinbarten Bausparsumme rechnen. Bis zu 30 Euro jährlich können für die Kontoführungsgebühr anfallen und sollte ein Darlehen in Anspruch genommen werden, werden dafür Zinsen und Darlehensgebühren fällig.
Beim Wohn-Riester bzw. dem Riester-Darlehen lassen sich die Kosten für die Finanzierung von Wohneigentum senken. Zinsen und Tilgung sind wie bei einem herkömmlichen Darlehen zu zahlen, die Zulagen hingegen tilgen das Darlehen zusätzlich.
Wie jede Medaille zwei Seiten hat, so kann natürlich auch die Riester Rente mit zahlreichen Vor- und Nachteilen aufwarten. Die wichtigsten haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Die wichtigsten Vorteile der Riester Rente lassen sich grob in die folgenden Bereiche gliedern:
Die steuerlichen Vorteile ergeben sich daraus, dass bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Die Zulagen sind darin bereits enthalten.
Sie besagt, dass mit dem Renteneintritt alle eingezahlten Beiträge sowie die geflossenen Zulagen zur Verfügung stehen. Es besteht also keine Gefahr eines Verlustes eingezahlter Gelder.
Die bereits genannten Zulagen sind ein klarer Vorteil der Riester Rente. Eine Mutter mit zwei Kindern, wovon eines vor und eines nach 2008 geboren wurde, erhält eine Zulage in Höhe von stolzen 639 Euro pro Jahr – geschenkt.
Draus ergibt sich eine sehr hohe Förderungsquote, die je nach Einkommen, Anzahl der Kinder und Familienstand der Versicherten zwischen 25 und 90 Prozent betragen kann.
Ebenfalls ist jederzeit eine Ruhestellung des Vertrags möglich. In dieser Zeit müssen keine Beiträge gezahlt werden. Allerdings gibt es dann auch keine Zulagen mehr. Dafür spart man sich hohe Einbußen, die durch die vorzeitige Kündigung entstehen würden.
Sollte es zu einer Pfändung, Insolvenz oder Arbeitslosigkeit kommen, kann das Vermögen aus der Riester Rente nicht genutzt werden. Es gehört zum geschützten Vermögen und darf auch bei Hartz IV Bezug nicht angerechnet werden.
Die Riester Rente ist zwar als Rentenversicherung angedacht, aber es besteht die Möglichkeit, eine Einmalzahlung mit dem Renteneintritt zu vereinbaren. Diese kann maximal 20 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals betragen, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde. Bei neueren Verträgen sind es sogar bis zu 30 Prozent.
Die Riester Rente steht lebenslang zur Verfügung und darf grundsätzlich nicht gesenkt werden.
Zudem wird der Hinterbliebenenschutz durch entsprechende Vereinbarungen integriert. Während der Auszahlphase erhalten Angehörige auch nach dem Ableben des Versicherten weiterhin Zahlungen, sofern die Rentengarantiezeit noch nicht abgelaufen ist. Während der Ansparphase erhalten Angehörige dagegen das Vorsorgekapital, das bis dato aufgebaut wurde, wenn der Versicherte stirbt auf den eigenen Vertrag übertragen oder ausgezahlt. In letzterem Fall müssen Zulagen und Steuervorteile jedoch zurückgezahlt werden.
Für Personen unter 25 Jahren, die nach dem 31.12.1982 geboren sind, gibt es seit 2008 den Berufseinsteiger Bonus. Dieser sieht eine einmalig um 200 Euro erhöhte Grundzulage vor.
Trotz der Vielzahl der Vorteile gibt es auch jede Menge Nachteile bei der Riester Rente. Zu ihnen zählen unter anderem:
Mit der geförderten Riester Rente machen im Endeffekt alle die Anspruch auf Förderung und Kinderzulage haben, ein gutes Geschäft. Gerade für Sparer mit kleinen monatlichen Beiträgen ist es dank der staatlichen Zulagen möglich, eine vernünftige private Zusatzrente aufzubauen.
Soll eine Riester Rente gekündigt werden, ist dies grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings sollte diese Entscheidung wohl überlegt sein. Zum einen werden bei der kompletten Kündigung ohne Abschluss eines Neuvertrags alle staatlichen Zulagen zurückgefordert. Zum anderen müssen die hohen Abschluss- und Verwaltungsgebühren gezahlt werden. Sie werden von den Versicherern nicht erstattet.
Ähnlich sieht es bei einem Anbieterwechsel aus, wobei hier auf die Rückforderung der bereits gewährten Förderung verzichtet wird. Allerdings fallen die meisten Kosten gerade in den ersten Jahren an und so ist auch der Wechsel mit massiven Verlusten verbunden.
Die bessere Alternative ist in beiden Fällen, den Vertrag ruhend zu stellen. Dann werden zwar keine Einzahlungen mehr geleistet, aber die bereits gezahlten Abschluss- und Verwaltungskosten gehen nicht verloren. Auch müssen die bereits gewährten Zulagen nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus kann jederzeit bei einem anderen Anbieter ein neuer Riester Vertrag abgeschlossen werden.