Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Sonderform der Kapitallebensversicherung. Die Leistungen sind identisch und umfassen
Allerdings gilt bei der fondsgebundenen Lebensversicherung keine Garantieverzinsung in Höhe von 1,75 Prozent. Stattdessen werden überhaupt keine Garantien gegeben. Durch die Investition in Fonds besteht aber hier die Möglichkeit, sehr viel höhere Renditen als etwa bei der Kapitallebensversicherung zu erhalten.
Typisch für die fondsgebundene Lebensversicherung ist die Anlage der Beiträge in Investmentfonds. Dadurch können Versicherte die Wertentwicklungen von europäischen und internationalen Kapitalmärkten für sich ausnutzen. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann man Einfluss darauf nehmen, in welche Fonds investiert wird, so dass die persönliche Risikobereitschaft mit berücksichtigt werden kann. Es gibt dabei drei Varianten der Fonds:
Aktienfonds sind für Anleger interessant, die bereit sind, ein sehr hohes Risiko einzugehen. Wer nur geringe Risikobereitschaft an den Tag legt, ist mit Rentenfonds gut beraten und für alle, die irgendwo dazwischen liegen, bieten sich die Mischfonds an. Bei der klassischen Kapitallebensversicherung wird genau festgelegt, welcher prozentuale Anteil der Beiträge in risikoreiche Anlagen investiert werden kann. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann dieser Anteil frei gewählt werden, wodurch die Ertragschancen sich drastisch steigern lassen.
Fondsgebundene Lebensversicherungen eignen sich in erster Linie für Personen, die finanziell auf sicheren Beinen stehen. Wird in diese Form der Lebensversicherung investiert, so besteht stets das Risiko eines Verlustes. Das heißt, dass die Auszahlung geringer ausfallen kann, als die Summe der eingezahlten Beiträge. Nur, wer nicht zwingend auf die positive Gewinnentwicklung der Fonds angewiesen ist, sollte dieses Risiko eingehen. Dafür sind allerdings auch die Ertragschancen wesentlich höher, als bei sehr sicheren Anlagen. In der Vergangenheit wurden bei solchen fondsgebundenen Policen stets um die 5% Nettorendite erwirtschaftet.
Die steuerliche Behandlung der fondsgebundenen Lebensversicherung unterscheidet sich deutlich von der der Kapitallebensversicherung. Bei dieser lassen sich die Beiträge einkommenssteuermindernd als Sonderausgaben absetzen. Das ist bei der fondsgebundenen Lebensversicherung generell nicht möglich. Allerdings gilt, dass Erträge, die in der Ansparphase, wenn also die Beiträge eingezahlt werden, erwirtschaftet werden, generell von der Abgeltungssteuer befreit sind. So können die Versicherten vom bekannten Zinseszinseffekt profitieren.
Darüber hinaus müssen die Ertragsanteile aus der fondsgebundenen Lebensversicherung nur zu 50 Prozent versteuert werden, wenn
Zusätzlich ist ein steuerfreier Wechsel zwischen einzelnen Fonds möglich, was sich steuerlich ebenfalls positiv auswirkt.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird auf Gesundheitsfragen grundsätzlich nicht verzichtet. Anhand der bestehenden Vorerkrankungen bzw. des allgemeinen Gesundheitszustandes wird das Sterberisiko für jeden Versicherten individuell ermittelt. Dieses wird zur Kalkulation des Beitrags zwingend benötigt.
Wichtig ist auch hier, wie bei allen Versicherungen mit Gesundheitsfragen, dass diese lückenlos und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Stellt die Versicherung im Schadensfall fest, dass eine Erkrankung verschwiegen wurde oder dass falsche Angaben gemacht wurden, kann sie vom Vertrag zurücktreten und muss nicht zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhaften Angaben nicht vorsätzlich gemacht wurden, sondern lediglich eine Erkrankung nicht mehr im Gedächtnis war. Daher sollten im Zweifel die behandelnden Ärzte befragt werden.
Die fondsgebundene Lebensversicherung wird häufig in Kombination mit einer Zusatzversicherung angeboten. Das kann zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Mit dieser Kombination erhalten Versicherte, die berufsunfähig werden, eine Rentenzahlung. Deren Höhe wurde zuvor vereinbart. Außerdem trägt die Zusatzversicherung die weiteren Beiträge für die fondsgebundene Lebensversicherung, so dass die Altersvorsorge nicht verloren geht.
Eine andere Form der Kombination ist die fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Unfalltod-Versicherung. Wird diese abgeschlossen, kann sich die Todesfallleistung um das Zwei- bis Dreifache erhöhen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Tod durch einen Unfall eingetreten ist.
Beispiel
Diese Variante macht vor allem dann Sinn, wenn die Angehörigen aufgrund des plötzlich eintretenden Unfalltodes des Hauptverdieners keine Möglichkeit hatten, sich auf dessen Ableben vorzubereiten. Erkrankt zum Beispiel der Hauptverdiener an Krebs, ist absehbar, dass er vielleicht nur noch wenige Monate zu leben hat, kann sich der Partner bereits um einen Job bemühen. Tritt der Tod durch einen Autounfall ein, gab es diese Chance für den Partner nicht und er kann mit der höheren Todesfallleistung eine längere Zeit überbrücken.
Die versicherte Person ist in der Regel auch die Bezugsberechtigte, wenn der Erlebensfall eintritt. Sie ist meist, aber nicht immer, gleichbedeutend mit dem Versicherungsnehmer. Wird also das Ende der Laufzeit erreicht, so erhält die versicherte Person die Auszahlung aus der fondsgebundenen Lebensversicherung.
Im Todesfall wird oft eine bestimmte bezugsberechtigte Person benannt. Diese erhält die Zahlung im Todesfall. Hier sollten Versicherungsnehmer darauf achten, ein widerrufliches Bezugsrecht zu vereinbaren. Dadurch kann beispielsweise der Ehepartner als Bezugsberechtigter durch den neuen Lebenspartner nach einer Scheidung ersetzt werden.
Wird dagegen eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung vereinbart, so kann ein neuer Bezugsberechtigter nur dann eingesetzt werden, wenn der bisher Bezugsberechtigte dazu seine Zustimmung erteilt.
Auf dem Markt herrscht ein schier unüberschaubares Angebot für fondsgebundene Lebensversicherungen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer
sehr deutlich. Daher sollten Versicherte unbedingt darauf achten, dass sie eine für sie passende fondsgebundene Lebensversicherung abschließen. Wer großen Wert auf Sicherheit legt, sollte Anbieter wählen, die vorwiegend in Rentenfonds investieren. Wer dagegen sehr risikofreudig ist, kann auch mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die vornehmlich in Aktienfonds investiert, gut beraten sein.
Im Zweifel lohnt sich die Beratung durch einen unabhängigen Experten. Außerdem sollten die Anbieter genauer überprüft werden. Wichtige Fragen sind dabei, wie die Erträge in den vergangenen Jahren aussahen, welche Kosten und Gebühren beim Abschluss oder im laufenden Vertrag anfallen und vieles mehr. Ein intensiver Vergleich verschiedener Anbieter sollte daher vor jedem Vertragsschluss stehen.
Soll die fondsgebundene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt werden, gibt es keinen klar geregelten Rückkaufswert. Stattdessen wird der aktuelle Tageswert der Fondsanteile ausgezahlt. Dieser kann im ungünstigen Fall deutlich unter den bisher eingezahlten Beiträgen liegen. Zu beachten ist auch, dass die Kosten des Versicherers noch abgezogen werden.