Die Sofort-Rente durch Einmalzahlung

Sofort-Rente oder auch Rente durch Einmalzahlung

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Die Sofort-Rente durch Einmalzahlung


Die gesetzliche Rentenversicherung kann künftig bestenfalls als Grundabsicherung angesehen werden. Den gewohnten Lebensstandard wird aufgrund der ständig erfolgenden Rentenkürzungen und der Verschiebungen des Renteneintritts aber kaum jemand mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufrechterhalten können. Daher ist die private Vorsorge zunehmend wichtiger. Eine dieser Vorsorgevarianten ist die Sofortrente. Sie bietet sich vor allem für all jene an, die bereits kurz vor dem Renteneintritt stehen, aber für das Alter noch nicht privat vorgesorgt haben.

Sofortrente basiert auf Einmalzahlung


Die Sofortrente basiert auf dem Prinzip der Einmalzahlung. Damit unterscheidet sie sich von der klassischen Rentenversicherung, die meist in jungen Jahren abgeschlossen wird und in die man Beiträge über einen sehr langen Zeitraum einzahlt. Die Sofortrente sieht keine regelmäßigen Einzahlungen vor, eine einmalige Einzahlung reicht aus. Sobald diese bei der auch als sofort beginnenden Rentenversicherung bekannten Versicherung eingegangen ist, wird die Rente ausgezahlt.

Wann macht die Sofortrente Sinn?


Die Sofortrente ist immer dann sinnvoll, wenn man sich bereits kurz vor dem Renteneintritt befindet und noch keine andere private Vorsorge getroffen hat. Ratsam ist es natürlich, wenn eine vergleichsweise hohe Summe eingezahlt werden kann. Diese kann zum Beispiel aus

  • Sparmaßnahmen,
  • Auszahlung einer Lebensversicherung oder
  • Erbschaften

stammen. Die Rentenauszahlung beginnt direkt nach der Einmalzahlung und wird lebenslang gewährt. So kann man die gesetzliche Rente deutlich aufstocken.

Wie setzen sich die Rentenzahlungen zusammen?


Auch bei der Sofortrente setzen sich die Rentenzahlungen aus zwei grundlegenden Bestandteilen zusammen:

  1. Garantierente
  2. Überschussbeteiligungen

Die Garantierente bezeichnet die Rentenhöhe, die der Versicherer garantieren kann. Hierbei gilt ein Garantiezins, der aktuell für Rentenversicherungen einheitlich bei 1,75 Prozent liegt.

Die Überschussbeteiligungen werden dagegen zusätzlich ausgezahlt. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Versicherer ab und wie gut dieser mit seinem Kapital umgehen kann. Eine detaillierte Prognose kann daher nicht abgegeben werden.

Bei der Wahl eines Anbieters für die Sofortrente sollte deshalb darauf geachtet werden, wie finanzstark der Versicherer ist. Außerdem lohnt sich ein Blick auf die erwirtschafteten Überschussbeteiligungen aus der Vergangenheit.

Wichtig bei der Garantierente und den Überschussbeteiligungen: Man muss sich vor der ersten Rentenzahlung entscheiden, ob man die Garantierente erhalten will oder ob man die höchstmögliche Rentenauszahlung inklusive Überschussbeteiligungen bevorzugt. Ratsam ist es, zu Beginn nur auf die Garantierente zu setzen. Dieser werden jährlich Überschussbeteiligungen zugeführt, wodurch die Rente steigt. Die dadurch einmal erreichte Rentenhöhe kann auch nicht mehr gekürzt werden. Wer dagegen sofort auf die höchste Rentenauszahlung setzt, riskiert, dass es später zu Rentenkürzungen kommen kann.

Konstante vs. dynamische Sofortrente


Bei der Sofortrente können sich Versicherte zudem zwischen der konstanten und der dynamischen Sofortrente entscheiden. Die konstante Rentenzahlung bedeutet, dass die Rentenhöhe lebenslang gleich bleibt. Auswirkungen, wie die Inflation können somit nicht abgefedert werden.

Bei der dynamischen Sofortrente wird die Rentenhöhe jährlich angepasst und steigt entsprechend. Drohenden Wertverlusten durch eine fortschreitende Inflation kann so entgegengewirkt werden.

Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr vereinbaren


Damit auch bei der Sofortrente ein gewisser Hinterbliebenenschutz gewährleistet werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Vereinbarung einer Rentengarantiezeit
  2. Vereinbarung der Beitragsrückgewähr

Was bedeutet die Rentengarantiezeit?

Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, bedeutet dies, dass die Versicherung die Rente mindestens über diesen Zeitraum auszahlen muss. Tritt man beispielsweise im Alter von 65 Jahren in die Sofortrente ein und hat eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren vereinbart, läuft diese bis zum 85. Lebensjahr. Verstirbt der Versicherte mit 75 Jahren, werden die Sofortrenten noch zehn weitere Jahre an dessen Angehörige weiter gezahlt. So lässt sich im frühzeitigen Todesfall der Verlust eines Teils der eingezahlten Beiträge vermeiden.

Was bedeutet die Beitragsrückgewähr?

Die Beitragsrückgewähr besagt, dass die Angehörigen im Todesfall des Versicherten, die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt bekommen. Auch so wird der Verlust vermieden.

Bei beiden Varianten ist jedoch ein Punkt zu berücksichtigen: Ein Teil der Einmalzahlung wird von der Versicherung als Sicherheit zur Seite gelegt, um diese Leistungen bieten zu können. Dadurch verringern sich die Rentenhöhen, die ausgezahlt werden.

Wann wird die Sofortrente ausgezahlt?


Grundsätzlich kann mit der Auszahlung der lebenslangen, monatlichen Leibrente direkt nach Eingang der Einmalzahlung begonnen werden. Wer jedoch beispielsweise mit Mitte 50 eine Erbschaft ausgezahlt bekommt und diese als Einmalzahlung in die Sofortrente einbringt, kann den Auszahlungsbeginn beliebig nach hinten verschieben. Dies macht schon deshalb Sinn, weil er seinen Lebensunterhalt in der Regel noch durch die Einkünfte aus seiner Berufstätigkeit bestreiten kann. Zudem können in dieser Wartezeit bereits erste Überschussbeteiligungen anfallen, wodurch die spätere Rentenzahlung aufgestockt werden kann.

Steuerliche Behandlung der Sofortrente


Der große Vorteil der Sofortrente liegt in der steuerlichen Behandlung während der Auszahlungsphase. Im Gegensatz zu den geförderten Altersvorsorgeprodukten hängt die Besteuerung vom Alter ab, in dem die Rentenzahlung beginnt und ist gestaffelt. Es wird lediglich ein prozentualer Anteil des Renteneinkommens zum jeweils gültigen, persönlichen Steuersatz besteuert. Die Staffelung gestaltet sich dabei wie folgt:

Renteneintrittsalter Prozentual zu versteuernder Anteil Zu versteuernder Anteil bei einer Sofortrente von 1.000 Euro
61 22 Prozent 220 Euro
62 21 Prozent 210 Euro
63 20 Prozent 200 Euro
64 19 Prozent 190 Euro
65 18 Prozent 180 Euro
67 17 Prozent 170 Euro
69 15 Prozent 150 Euro
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