Die Kosten der privaten Rente hängen im Wesentlichen vom Beginn des Sparens ab. Wer beispielsweise 500 Euro Zusatzrente ab dem 65. Lebensjahr erreichen will, muss dafür mit 75 Euro monatlich rechnen, wenn der Vertrag mit 20 Jahren abgeschlossen wird. Wer schon 40 Jahre alt ist, wenn er den Vertrag abschließt, zahlt bereits 210 Euro monatlich. Grund dafür ist die kürzere Ansparphase, die zur Verfügung steht. Dadurch können auch weniger Zinsen gezahlt werden, so dass das Sparziel nur über höhere Beiträge erreicht werden kann.
Wer sich für die private Altersvorsorge entscheidet, muss wissen, welche Rentenhöhe er benötigt. Die Versorgungslücke lässt sich mit folgender Formel berechnen:
Experten empfehlen, dass man auch im Alter etwa 80 bis 90 Prozent des zuvor erwirtschafteten Nettoeinkommens zur Verfügung haben sollte.
Um das passende Vorsorgeprodukt zu finden, ist es wichtig, dass bestimmte Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem
Die Antwort auf diese Frage lautet Jein. Einerseits müssen die Beiträge für private Vorsorgeprodukte höher ausfallen, da meist keine Einnahmen aus der gesetzlichen Rente zu erwarten sind. Andererseits sparen sich Selbstständige die hohen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und können dadurch auch mehr in die privaten Produkte investieren.
So früh wie nur irgend möglich. Je früher man mit der privaten Vorsorge beginnt, umso niedriger fallen die Beiträge aus und dennoch kann die gleiche Höhe der Zusatzrente erreicht werden.
Eine klare Antwort kann hierauf nicht gegeben werden, da beide Varianten Vor- und Nachteile haben. Familien sind mit der Kapitallebensversicherung gut beraten, da die Hinterbliebenen im Todesfall eine höhere Summe ausgezahlt bekommen. In der Rentenversicherung wird nur das bis dato angesparte Kapital ausgezahlt.
Nein, zusätzlich sollte in jedem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, damit auch für den Fall, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, eine weitere Absicherung des Lebensstandards besteht.
Ja, Vater Staat zahlt Zulagen in der Riester Rente, gewährt Steuervorteile bei der Rürup Rente und auch andere Versicherungsbeiträge lassen sich steuerlich absetzen.
Ja, seit 2002 besteht laut AVmG ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer auf betriebliche Altersvorsorge mit Hilfe der Entgeltumwandlung.
Nein, die Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge besteht nicht, allerdings wird dringend auch von Expertenseite dazu geraten, privat vorzusorgen.