Pensionskassen

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Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskassen

Sichere betriebliche Zusatzrente

  • Einschluss von Zusatzversicherungen möglich
  • Bei Arbeitgeberwechsel Weiterführung möglich
  • Steuervorteile in der Rentenzeit
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Pensionskassen gibt es von sicherheitsorientiert bis chancenorientiert


Die Pensionskasse stellt einen weiteren Durchführungsweg der bAV dar. Sie tritt ebenfalls als rechtlich selbstständige Einrichtung auf und ihr können ein oder mehrere Arbeitgeber beitreten. Dabei unterliegt die Pensionskasse ebenso dem VAG. Die Beiträge zur Pensionskasse können durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer finanziert werden. Werden Beiträge arbeitnehmerfinanziert, und zwar aus dem Nettoeinkommen, ist zudem die Riester Förderung möglich.

Außerdem kann die Gehaltsumwandlung erfolgen. In diesem Fall sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze jährlich steuer- und sozialabgabenfrei. Hinzukommen weitere 1.800 Euro, die steuerfrei eingezahlt werden können, sofern keine anderen Zusagen vorliegen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen. Diese Regelungen gelten für Zusagen, die ab dem 01.01.2005 getätigt wurden.

Ältere Zusagen erlauben die gleichen Regelungen, abgesehen von den steuerfreien Varianten der zusätzlichen 1.800 Euro. Hier ist der Höchstbetrag auf 1.752 Euro jährlich festgelegt, doch muss dieser mit 20 Prozent pauschal versteuert werden. Die Leistungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr (Verträge, die bis 31.12.2011 abgeschlossen wurden) bzw. ab dem 62. Lebensjahr (Verträge, die ab 01.01.2012 abgeschlossen wurden) ausgezahlt werden. Aufgrund der steuerlichen Begünstigung während der Ansparphase müssen die Leistungen in der Auszahlungsphase versteuert werden. Ausnahmen gelten lediglich für Altverträge, die der Pauschalversteuerung unterlagen. Hier wird lediglich der Ertragsanteil versteuert.

Vorteile der Pensionskasse


Die Pensionskasse bietet den Versicherten natürlich zahlreiche Vorteile. Zu ihnen zählen:

  • Steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer (steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlungen),
  • Fördermöglichkeiten nach Riester,
  • Kapitalwahlrecht, so dass lebenslange Rentenzahlungen genauso möglich sind, wie Einmalauszahlungen (Achtung: Muss fristgerecht vor der Auszahlung beantragt werden),
  • Pensionskasse kann beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden,
  • Pensionskasse kann vom Arbeitnehmer privat weitergeführt werden,
  • Beitragsfreistellung ist möglich, sofern die Mindestrente erreicht ist,
  • Beiträge lassen sich jederzeit reduzieren oder erhöhen (Flexibilität),
  • Versteuerung erfolgt nachgelagert, wobei der persönliche Steuersatz im Alter meist niedriger ist als im Erwerbsleben,
  • Betriebsrenten aus der Pensionskasse sind Hartz-IV-geschützt, so dass sie nicht angerechnet werden können, wenn ALG II bezogen wird.

Nachteile der Pensionskasse


Dennoch gibt es natürlich auch eine Reihe von Nachteilen rund um die Pensionskasse. Diese dürfen hier nicht verschwiegen werden.

  • Entscheidung über den Durchführungsweg der bAV liegt allein beim Arbeitgeber,
  • Sozialabgabenfreiheit führt zu geringeren Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit zu einer Verringerung der zu erwartenden Altersrente,
  • Betriebsrenten sind zu 100 Prozent steuerpflichtig (Ausnahmen für die Pauschalbesteuerung der Beiträge in der Ansparphase),
  • Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse sind voll steuerpflichtig und dürfen lediglich um den Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro verringert werden,
  • Auszahlung der Leistungen nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr möglich,
  • Kündigung vor Ablauf der Laufzeit nicht möglich.

FINANZtest-online sagt:

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Funktionsweise der Pensionskassen


Die Funktionsweise der Pensionskassen richtet sich nach einem einfachen Prinzip: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag mit der Pensionskasse. Er stellt dabei den Beitragszahler dar, während der Arbeitnehmer die versicherte Person ist. Anschließend werden die Beiträge eingezahlt – diese können als Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder wie oben beschrieben durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers erfolgen.

Wer erhält wann Leistungen?

Im Erlebensfall ist der Arbeitnehmer der Leistungsempfänger. Im Todesfall gibt es die Todesfallleistung, die an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Wie werden die Beiträge gezahlt?

Die Beiträge werden in regelmäßigen Abständen gezahlt. Diese Zahlungen können monatlich, viertel- und halbjährlich oder jährlich erfolgen. Darüber hinaus sind Sonderzahlungen möglich, die etwa aus dem Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld der Arbeitnehmer bestritten werden.

Welche Leistungen gibt es?

Die Pensionskasse kann in Form einer klassischen Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung daher kommen. Zusätzlich können weitere Leistungen, wie der Berufsunfähigkeitsschutz bzw. die Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden. Im Leistungsfall wird stets direkt an die Bezugsberechtigten gezahlt.

Beim Berufsunfähigkeitsschutz erhalten die Arbeitnehmer nicht nur eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, sondern werden auch die Beiträge für die Pensionskasse weiter gezahlt. Dadurch kann die Altersvorsorge abgesichert werden. Allerdings muss die Berufsunfähigkeitsrente voll versteuert werden.

Beim Hinterbliebenenschutz ist zusätzlich zwischen den beiden Varianten

  1. Todesfallleistung
  2. Rentengarantiezeit

zu unterscheiden. Die Todesfallleistung sieht eine höhere Einmalzahlung an die Hinterbliebenen vor, sollte die versicherte Person in der Ansparphase sterben. Die Rentengarantiezeit dagegen sichert die Hinterbliebenen auch dann noch für eine geraume Zeit ab, wenn der Versicherte erst in der Auszahlungsphase stirbt. Für die gesamte Rentengarantiezeit muss dann die Rente an die Hinterbliebenen auszahlt werden.

Für wen ist der Durchführungsweg der Pensionskasse interessant?


Die Pensionskasse ist besonders für Besserverdiener interessant. Auch Mitarbeiter, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, profitieren von den hohen Steuervorteilen in der Ansparphase. Zudem ist es für sie vorteilhaft, dass die Auszahlung im Rentenalter sozialversicherungsfrei erfolgt. Das gilt allerdings nur, wenn man privat versichert ist. Gesetzlich Versicherte müssen aus der Betriebsrente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Privat Versicherte müssen die Betriebsrente lediglich mit dem dann für sie gültigen und oft sehr niedrigen Steuersatz versteuern. Generell können aber fast alle im Unternehmen Beschäftigten die Pensionskasse für sich nutzen, wie etwa die

  • Arbeitnehmer,
  • Arbeiter,
  • Angestellte,
  • Auszubildende,
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH) oder
  • Vorstandsmitglieder (AG).

Was passiert mit der Pensionskasse, wenn ich das Unternehmen vorzeitig verlassen muss?


Wird das Unternehmen vor Ende der Vertragslaufzeit vom Arbeitnehmer verlassen, hat er verschiedene Möglichkeiten, um den Vertrag weiterzuführen. Er kann ihn zum Beispiel beitragsfrei stellen, was insbesondere bei vorübergehender Arbeitslosigkeit und dem damit verbundenen verringerten Einkommen als sinnvoll erscheint. Das bis dato angesparte Kapital wird dann dennoch im Rentenalter ausgezahlt.

Die zweite Variante besteht darin, dass er den Vertrag privat weiter führt. In diesem Fall muss auf die bereits versteuerten, eingezahlten Beiträge, keine nachgelagerte Versteuerung im Alter erfolgen. Die Sozialversicherungspflicht besteht allerdings für den gesamten Vertrag.

Wurde die Pensionskasse als arbeitgeberfinanzierte bAV festgelegt, so bleibt die Anwartschaft dem Arbeitnehmer ebenfalls erhalten. Allerdings müssen dafür die Fristen der Unverfallbarkeit bereits erfüllt worden sein.

Bei der Arbeitsaufnahme in einem neuen Unternehmen kann der Vertrag auf dieses übertragen werden. Der neue Arbeitgeber ist dann Versicherungsnehmer. Alternativ dazu bestehen die bereits genannten Möglichkeiten. Wurde der Vertrag mit der Pensionskasse ab dem 01.01.2005 abgeschlossen, so kann das darin gebildete Kapital auch auf einen neuen Versorgungsvertrag übertragen werden. Dabei dürfen weder für den Arbeitgeber, noch für den Arbeitnehmer Kosten entstehen.

Die Unverfallbarkeitsfristen in der Pensionskasse


Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Unverfallbarkeitsfristen. Sie kommen in Frage, wenn die Pensionskasse vom Arbeitgeber finanziert wird. Erfolgt die Finanzierung arbeitnehmerseitig durch Entgeltumwandlung, sind die Anwartschaften sofort gültig. Dabei gelten folgende Regelungen für alle Zusagen, die ab dem 01.01.2001 getroffen wurden:

  • Arbeitnehmer muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Zusage muss seit mindestens fünf Jahren bestehen

Versorgungszusagen, die vor dem 01.01.2001 gemacht wurden, haben andere Bedingungen:

  • Arbeitnehmer muss mindestens 35 Jahre alt sein und
  • Versorgungszusage muss seit mindestens zehn Jahren bestehen ODER
  • Versorgungszusage muss seit mindestens drei Jahren bestehen und
  • Arbeitnehmer muss mindestens 35 Jahre alt sein und
  • Arbeitnehmer muss auf eine mindestens zwölfjährige Betriebszugehörigkeit zurückblicken.
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