Fondsgebundene Rentenversicherung

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Rentenversicherung - Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Deutlich höhere Verzinsung als klassische Produkte
  • Monatliche oder einmalige Auszahlung
  • Einmalzahlungen zwischendurch möglich
  • Fondswechsel jederzeit möglich
  • Unabhängiger Vergleich der Fonds

Die fondsgebundene Rentenversicherung als Alternative


Eine der Alternativen zur klassischen privaten Rentenversicherung ist die fondsgebundene Rentenversicherung. Sie bietet den langfristigen Kapitalaufbau, um mit diesem Kapital die gesetzliche Rente aufzustocken. Wird eine fondsgebundene Rentenversicherung gewählt, so werden die beiden Produkte fondsgebundene Kapitalanlage und Rentenversicherung kombiniert. Die Beiträge fließen in der Regel in Investmentfonds, was hohe Renditen sehr wahrscheinlich macht. Allerdings birgt die fondsgebundene Rentenversicherung auch Risiken, die unbedingt zu beachten sind und diese Form der Altersvorsorge nicht für jeden vorteilhaft aussehen lässt.

Welche Vorteile bietet die fondsgebundene Rentenversicherung?


Auch die fondsgebundene Rentenversicherung bietet ihren Versicherten eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählt unter anderem die Nutzung der Renditechancen am Aktienmarkt. Je nach Police und Tarif werden die Sparanteile der Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds investiert. Das können Aktien- oder Rentenfonds, aber auch gemischte Fonds sein. Da die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an den Erfolgen der Fonds, in die sie investiert, beteiligt wird, sind die Renditechancen sehr hoch.

Zum Ablauf des Vertrages können Versicherte auch hier wieder zwischen den beiden Varianten

  • lebenslange, monatliche Rentenzahlung oder
  • Einmalzahlung

wählen.

Wie lange werden die Rentenzahlungen gewährt?


Wer sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung entscheidet und dabei die Rentenzahlung wählt, kann davon ausgehen, dass diese die Rente bis zum Ableben des Versicherten auszahlt. Wer sich unsicher ist, wie lange er leben wird und keine Einbußen erzielen will, kann zudem eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Sollte der Versicherte während der Rentengarantiezeit versterben, muss die Versicherung die Rente bis zu deren Ablauf an die Angehörigen weiter zahlen.

Ebenfalls besteht in einigen Tarifen die Möglichkeit der Witwer- bzw. Witwenrente. Diese kann lebenslang an den Partner gezahlt werden.

Wie wird die fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich beurteilt?


Beiträge, die zur fondsgebundenen Rentenversicherung gezahlt werden, sind grundsätzlich nicht steuerlich geltend zu machen. Ausnahmen gelten nur, wenn der Vertrag als Rürup oder Riester Rente abgeschlossen wird. In diesem Fall zählen die Beiträge zu den Sonderausgaben und machen sich steuerlich bemerkbar.

Allerdings gibt es steuerliche Vorteile. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Versicherung muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren aufweisen.
  • Auszahlung bzw. Laufzeitende darf nicht vor dem 63. Lebensjahr liegen.

In diesem Fall sind die mit der fondsgebundenen Rentenversicherung erwirtschafteten Erträge nur zu 50 Prozent zu versteuern. Das gilt sowohl für die Einmalauszahlung, als auch für die laufenden Rentenzahlungen.

Fondsgebundene Rentenversicherungen unbedingt vergleichen


Bevor eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen wird, sollte man unbedingt einen Vergleich der verschiedenen Angebote durchführen . Auch hier sind unzählige Tarife und Angebote auf dem Markt zu finden. Insbesondere die Vertragsbedingungen der einzelnen Tarife sollten detailliert miteinander verglichen werden.

Zudem investieren die einzelnen fondsgebundenen Rentenversicherungen in verschiedene Investmentfonds. Dabei setzen die einen vorwiegend auf

  • Aktien, die nächsten auf
  • Rentenpapiere und wieder andere auf
  • Immobilien.

Aktien versprechen hohe Renditen, sind aber auch mit einem hohen Risiko behaftet. Gleiches gilt für Immobilien, insbesondere, wenn hier in geschlossene Fonds investiert wird. Rentenpapiere unterliegen meist geringeren Schwankungen, werfen dafür aber auch nur niedrige Renditen ab.

Hier sollte kritisch die eigene Risikobereitschaft hinterfragt werden, um die bestmögliche Anlage für sich zu finden. Ratsam ist es zudem, wenn die Fonds selbst ausgewählt und verwaltet werden können. So können anfänglich gewählte Fonds, deren Performance sich im Laufe der Zeit als nicht so gut wie erwartet herausstellt, durch andere Fonds ausgetauscht werden. Auch neue Kombinationsmöglichkeiten sind in diesem Fall möglich.

Da die Angebotsvielfalt enorm ist und auch Testberichte und Co. nur selten verständlich alle wichtigen Informationen für den Laien aufbereiten, sollte vor dem Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ein unabhängiger Berater wie etwa die Experten von Versicherungstarife.info kontaktiert werden. Wir können viele Informationen leicht verständlich liefern und dem Interessenten den Tarif-Vergleich erstellen, sowie passende Angebote unterbreiten.

Für wen eignet sich eine fondsgebundene Rentenversicherung?


Die fondsgebundene Rentenversicherung eignet sich vorwiegend für zwei Zielgruppen:

  • Personen, die risikobereit sind und bereits anderweitig fürs Alter vorgesorgt haben.
  • Personen, die eine Alternative zur Kapitallebensversicherung bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung suchen.

Da die fondsgebundene Rentenversicherung auch mit dem Risiko eines Kapitalverlusts einhergeht, das ausschließlich der Anleger, nicht jedoch die Versicherung trägt, sollten nur Personen, die finanziell gut abgesichert sind, diese Versicherung abschließen. Zudem sollten sie fürs Alter bereits mit anderen Produkten vorgesorgt haben.

Personen, die bereits erfolglos nach einer Kapitallebensversicherung bzw. einer fondsgebundenen Lebensversicherung gesucht haben, profitieren bei der fondsgebundenen Rentenversicherung davon, dass diese keine Gesundheitsprüfung vorsieht. Wer also aufgrund bestehender Vorerkrankungen die anderen Versicherungen nicht erhält, kann die fondsgebundene Rentenversicherung als Alternative sehen.

Kann man die fondsgebundene Rentenversicherung kündigen oder wechseln?


Entwickelt sich die Lage an den Aktienmärkten schlechter als ursprünglich gedacht, sind viele Anleger schnell bei dem Gedanken, ihre fondsgebundene Rentenversicherung einfach zu kündigen. Doch dies ist gleich aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert:

  • Bei der Kündigung in schlechten Zeiten der Aktienmärkte müssen hohe Kursverluste hingenommen werden.
  • Bei der vorzeitigen Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung müssen überdies die in den ersten Monaten und Jahren anfallenden und oft sehr hohen Verwaltungskosten getragen werden.

Dadurch werden die Versicherten gleich doppelt belastet. Unser Tipp: Man sollte versuchen, die Fonds umzuschichten. Können die Sparanteile auf andere Fonds umverteilt werden, bringt das in der Regel mehr, als die Kündigung. Viele Policen ermöglichen eine solche Umschichtung einmal pro Jahr sogar kostenfrei.

Lohnt sich ein Wechsel der fondsgebundenen Rentenversicherung?

Der Wechsel einer fondsgebundenen Rentenversicherung lohnt sich in aller Regel nicht. Sinnvoller ist es stets, nach einer Beitragsfreistellung zu fragen. Die Nachteile beim Wechsel sind vielfältig, liegen jedoch in erster Linie im Verlust eines hohen Kapitals. So werden beim Wechsel oft nur noch geringe Rückkaufswerte ausgezahlt, wenn es zur Kündigung des Vertrags kommt. Diese errechnen sich dabei wie folgt:

aktuelle Werte der Fondsanteile - Abschlag

Der Abschlag ergibt sich oft aus Verwaltungs- und Vertriebskosten und ist häufig als sehr hoch einzustufen.

Grundlegende Tipps für die fondsgebundene Rentenversicherung


Anleger sollten vor der Wahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung zudem einige grundlegende Tipps beherzigen. Dazu zählen:

  • Investmentfonds sollten nur dann abgeschlossen werden, wenn man bereits Erfahrungen mit Fonds hat und bereit ist, sich selbst um das Fondsmanagement zu kümmern. Andernfalls sollte man auf voll gemanagte Produkte zurückgreifen.
  • Testsieger sollten bei der Auswahl der Policen berücksichtigt werden (z. B. Interrisk, Hannoversche Leben oder Condor).
  • Das Fondsmanagement sollte möglichst selbst durchgeführt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht nur bestimmt, wohin die eingezahlten Beiträge gehen, sondern auch konzerneigene Fonds bevorzugt.
  • Das Recht, auch künftig neu aufgelegte Fonds in die fondsgebundene Rentenversicherung mit aufzunehmen, sollte in jedem Fall vereinbart werden.
  • Die Zahlung von monatlichen Beiträgen ist zu bevorzugen. Dadurch werden besonders viele verschiedene Zahlungs- bzw. Kauftermine gewährleistet. Diese wiederum sorgen dafür, dass die üblichen Schwankungen am Markt besser ausgeglichen werden.
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