Direktversicherung

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Betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung

Der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung

  • Einschluss von Zusatzversicherungen möglich
  • Bei Arbeitgeberwechsel Weiterführung möglich
  • Steuervorteile in der Rentenzeit
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Betriebliche Direktversicherung - sicherheitsorientiert mit Steuerersparnis


Die Direktversicherung gehört ebenfalls zu den Durchführungswegen der bAV. Sie zählt dabei zu den externen Durchführungswegen. Die Grundlagen sehen wie folgt aus:

  • Arbeitgeber schließt Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer ab.
  • Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
  • Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene erhalten Leistungen im Erlebens- bzw. Todesfall. (Bezugsberechtigte)
  • Einzahlung kann durch Entgeltumwandlung erfolgen.
  • Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können jährlich steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden.
  • Weitere 1.800 Euro können steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig eingezahlt werden, wenn keine weitere Altersvorsorge vorliegt, die der Pauschalversteuerung unterliegt.
  • Leistungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr (Verträge vor 2011) bzw. dem 62. Lebensjahr (Verträge ab 2012) ausgezahlt werden.
  • Bei Zusage ab 2005 unterliegen die Rentenzahlungen der nachgelagerten Besteuerung.
  • Bei Zusage vor 2005 wird nur der Ertragsanteil versteuert.
  • Es besteht das Kapitalwahlrecht zwischen Einmalauszahlung und Zahlung einer lebenslangen Betriebsrente.

Funktionsweise der Direktversicherung


Die Direktversicherung funktioniert dabei sehr ähnlich der Pensionskasse. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Wer kann die Direktversicherung abschließen?

Die Direktversicherung kann von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden, der ein Anrecht auf Entgeltumwandlung hat. Dazu zählen

  • Arbeiter,
  • Angestellte,
  • Arbeitnehmer,
  • Auszubildende,
  • Vorstandsmitglieder der AG und
  • Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH.

Welche Möglichkeiten bietet die Direktversicherung?

Der Durchführungsweg der Direktversicherung wird vom Arbeitgeber festgelegt. Der Arbeitnehmer kann sich aber zwischen verschiedenen Vertragsgestaltungen entscheiden. Dazu zählen:

  1. Kapitallebensversicherung
  2. Klassische Rentenversicherung
  3. Fondsgebundene Rentenversicherung

Wer zahlt die Beiträge?

Die Beiträge können durch den Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung finanziert werden. Auch der Arbeitgeber kann diese einzahlen, dann spricht man von einer Arbeitgeberfinanzierung bzw. Zuwendungen des Arbeitgebers.

Wann werden die Beiträge eingezahlt?

Die Beiträge in die Direktversicherung müssen in regelmäßigen Abständen eingezahlt werden. Dabei kann man die Einzahlung monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich vornehmen. Auch Sondereinzahlungen sind möglich, indem etwa das Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld umgewandelt wird.

FINANZtest-online sagt:

"... Rente über den Betrieb: Viel mehr Rente mit der passenden Direktversicherung. Bei den Angeboten für eine Direktversicherung gibt es große Unterschiede. Ein besserer Tarif kann Tausende Euro mehr Rente einbringen..." (16.08.2022)

Vorteile der Direktversicherung


Die Direktversicherung bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern einige wichtige Vorteile. Die bedeutendsten sollen hier kurz zusammengefasst werden:

  • Übertragbarkeit auf den neuen Arbeitgeber beim Arbeitgeberwechsel ist möglich
  • Private Fortführung des Vertrags nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist möglich
  • Anwartschaft auf die Leistungen besteht sofort, wenn die Entgeltumwandlung gewählt wird
  • Steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlungen sind möglich
  • Die Betriebsrente bleibt Hartz-IV-sicher, so dass die Einnahmen nicht auf den ALG-II-Bezug angerechnet werden können
  • Beitragsfreistellung in finanziellen Notlagen ist möglich, sofern die Mindestrente bereits erreicht wurde
  • Beiträge lassen sich jederzeit senken oder erhöhen

Nachteile der Direktversicherung


Trotz vielfältiger Vorteile gibt es natürlich auch bei der Direktversicherung den einen oder anderen Nachteil. Die wichtigsten Nachteile sind folgende:

  • Arbeitgeber entscheidet, welcher Durchführungsweg für die bAV in Frage kommt, Arbeitnehmer hat kein bzw. nur ein geringes Mitspracherecht.
  • Durch die Sozialabgabenfreiheit bei Entgeltumwandlung verringern sich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wodurch die Rentenzahlung im Alter aus dieser geringer ausfallen kann.
  • Die ausgezahlten Betriebsrenten müssen zu 100 Prozent versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
  • Auszahlungen können nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr erfolgen.
  • Betriebsrenten sind sozialversicherungspflichtig. (gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Direktversicherung kann nicht vorzeitig gekündigt werden.

Für wen ist die Direktversicherung geeignet?


Die Direktversicherung kann grundsätzlich von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Besonders interessant ist sie jedoch für Besserverdiener und Personen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind. Sie profitieren in der Ansparphase von den Steuervorteilen. Zwar werden die Betriebsrenten im Alter voll versteuert, allerdings liegt der persönliche Steuersatz dann meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben. Wer privat versichert ist, profitiert zudem davon, dass er auf die Betriebsrente keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung leisten muss.

Lassen sich weitere Leistungen in die Direktversicherung einschließen?


Ja, es besteht die Möglichkeit unterschiedliche Zusatzleistungen in die Direktversicherung mit einzubringen. Zu diesen zählt etwa der Berufsunfähigkeitsschutz. Im Falle der Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Diese ist aufgrund der steuerlichen Förderung zu ihrem Aufbau allerdings voll zu versteuern. Außerdem kann hierbei eine Beitragsbefreiung inkludiert werden. Die Direktversicherung übernimmt dann die weiteren Beitragszahlungen in den Altersvorsorgevertrag, so dass die private Vorsorge weiter abgesichert bleibt.

Ebenfalls gibt es einen Hinterbliebenenschutz im Todesfall, der mit in die Direktversicherung eingegliedert werden kann. Verstirbt die versicherte Person in der Ansparphase, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung. Wird zusätzlich eine Rentengarantiezeit in den Vertrag mit eingearbeitet, so muss die Direktversicherung beim Ableben des Versicherten in der Auszahlungsphase die gewährte Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit an die Angehörigen auszahlen.

Welche Kosten fallen bei der Direktversicherung an?


Wie bei jeder Versicherung, so fallen auch bei der Direktversicherung Verwaltungs- und Abschlusskosten an. Diese fallen je nach Anbieter unterschiedlich hoch aus. Sie werden dem Arbeitnehmer allerdings nicht pauschal in Rechnung gestellt, sondern mit den Beiträgen, die er einzahlt, verrechnet. Dabei müssen die Kosten innerhalb der ersten fünf Jahre auf die eingezahlten Beiträge gleichmäßig aufgeteilt werden. So sieht es zumindest die Versicherungsreform aus dem Jahre 2008 vor.

Wie flexibel ist die Direktversicherung?


Eine wichtige Frage, die viele Versicherte beschäftigt, die eine Direktversicherung abschließen möchten, ist die nach deren Flexibilität. Und diese ist gleich in mehrfacher Hinsicht gegeben. So kann direkt beim Vertragsabschluss eine Dynamik eingeschlossen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Beiträge sich an die sich jährlich verändernde Beitragsbemessungsgrenze anpassen. So können stets die maximalen steuerlichen Förderungen in Anspruch genommen werden.

Ebenfalls kann die Dynamik jederzeit ausgesetzt werden. In finanziellen Notlagen besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Reduktion der Einzahlungen auf einen Mindestbeitrag. Ebenso kann der Beitrag erhöht werden, wobei Einzahlungen, die über die geförderten Beträge hinausgehen, nicht unbedingt anzuraten sind.

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