Wie sieht es mit den privaten Unfallversicherungen in Deutschland aus?

Egal, ob man sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls in der Arbeit oder in der Freizeit schützen möchte, eine private Unfallversicherung immer von Vorteil. Wozu benötigt man eine private Unfallsversicherung, in welcher Situation gibt es eine Versicherungsleistung, wie hoch sind die Beiträge und welche Fälle werden von der Versicherung abgedeckt bzw. nicht abgedeckt?

Bei einem Sturz vom Rad oder von einer Leiter bleiben in vielen Fällen dauerhafte Schäden. Es ist zu empfehlen wenn der Verunglückte zumindest gegen die finanziellen Folgen abgesichert ist. Viele Versicherungen verkaufen gerne private Unfallversicherungen, solche Policen können teilweise sehr sinnvoll sein, bietet aber nicht in wirklich jedem Fall den optimalen Schutz.

 

In Deutschland gab es im Jahr 2015 ungefähr zehn Millionen Unfallverletzte und beinahe 25.000 Unfalltote. Rechnerisch bedeutet das, dass rund jeder achte Mensch einen Unfall hat. Fast 40 Prozent der Unfälle ereigneten sich in der freien Zeit. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatten die privaten Versicherer im Jahr 2018 insgesamt 25,4 Millionen Bestands-Verträge. Der größte Anbieter dabei ist die Allianz mit mehr als 3,9 Millionen Policen, gefolgt von Debeka und Ergo.

Der Kernpunkt der privaten Unfallversicherung betrifft eine Kapitalleistung. Das bedeutet, der Versicherer zahlt diese, wenn eine Schädigung von Dauer nach einem Unfall zurückbleibt. Von Dauer bedeutet in diesem Fall, mindestens drei Jahre ohne Aussicht auf mögliche Besserung. Die Versicherung ist dafür da, den größeren Geldbedarf nach einem schweren Unfall abzudecken, damit beispielsweise ein neues Fahrzeug gekauft oder die Wohnung umgebaut werden kann. Die Kosten für die Behandlung selbst werden von der Krankenversicherung übernommen, die jeder Bürger in Europa haben muss.

Sollten umfangreiche Bergungsarbeiten erforderlich werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil übernommen werden, zahlt eine Unfall-Versicherung diese Kosten, zumindest bis zu einer vereinbarten Summe. Daher ist die private Unfall-Versicherung insbesondere für Sportlern, die unter anderem Paragliding, Tauchen oder Skifahren betreiben, geeignet. Wichtig ist allerdings, dass man die Sportart beim Versicherungsabschluss angibt, damit im Ernstfall der Versicherungsschutz besteht.

 

Wie wird ein Unfall eigentlich definiert?

Ein Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich auf den Körper einwirkt. Sollte jemand ohne erkennbaren Grund stürzen, zahlt das die Versicherung nicht. Wenn die versicherte Person aber über eine lose Gehweg-platte stolpert, gilt das als Einfluss von außen und die Versicherung kommt auf. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass nur gute Tarife zahlen, wenn ein Unfall infolge einer Bewusstseinsstörung zum Beispiel durch Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch, eines Herzinfarkts oder eines epileptischen Anfalls.

Wenn es zu einem Versicherungsfall kommen sollte, zahlt der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz der Invaliditätssumme. Dieser Satz orientiert sich daran, wie stark die versicherte Person in seiner Leistungsfähigkeit, sowohl geistig als auch körperlich, eingeschränkt ist. Für manche Körperteile bzw. Sinnesorgane sind feste Prozentsätze vereinbart, das regelt die sogenannte Gliedertaxe.

 

Absicherung von Arbeits- und Wegunfälle

Sehr wichtig ist eine private Unfall-Versicherung für Selbstständige und Arbeitslose. Arbeitnehmer/innen sind über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfall-Versicherung pflichtversichert. Diese Versicherung ist zur Absicherung bei Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten da. Sie ist neben der Behandlung vor allem in die Rehabilitation und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zuständig. Bei Schäden auf Dauer zahlt die Unfall-Versicherung eine Rente.

Zudem sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert. Dieser Schutz gilt aber lediglich bei der Arbeit, im Kindergarten, Schule bzw. Hochschule. Da dieser Schutz nicht immer und überall gilt und auch keine hohen Zahlungen für Geschädigte vorsieht, ist es von Vorteil, ergänzend eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Was die gesetzliche Unfallversicherung als Arbeits- bzw. Wegeunfall akzeptiert, ist nicht immer ganz zu beantworten. So muss oft das Gericht entscheiden, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Bei Kinder ist es bessern, wenn man sich für eine Invaliditätsversicherung entscheidet, da Kinder meist wegen Krankheiten invalide werden und nicht in Folge eines Unfalls.