Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?


 
Seit dem ersten Januar 2023 stehen Versicherte nicht mehr in der Pflicht, den „gelben Schein“ beim Arbeitgeber einzureichen. Der Krankenschein wird ab sofort digital an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber muss sich nun selber darum kümmern, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abzurufen. Dies geschieht bei der Versicherung des Arbeitnehmers. Hierfür wird eine technische Schnittstelle bereitgehalten, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Gilt die elektronische Krankmeldung für alle?

Nein, vorerst sind Privatpatienten sowie Beihilfeberechtigte von den Änderungen nicht betroffen. Einzig und allein Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen kommen in den Genuss der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wer privat versichert ist, reicht den Krankenschein wie gewohnt beim Arbeitgeber ein – in Papierform.
 

Bestehen Ausnahmen?

Ja:

  • Bei einem Auslandsaufenthalt gilt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an den Arbeitgeber gesandt wird. Der Grund hierfür ist, dass ausländische Ärzte bzw. Kliniken noch nicht an das elektronische System angeschlossen sind.
  • Die Krankschreibung in Papierform gilt auch dann für Gesetzlich-Versicherte, wenn diese von Physio- und Psychotherapeuten ausgestellt wurde. Auch Privatärzte und Rehakliniken können das System bislang nicht nutzen.

 

So wird die AU in der Praxis ausgestellt!

Wer krank wird, meldet sich telefonisch oder schriftlich beim Arbeitgeber ab. Beim Hausarzt erhält der Patient nun lediglich eine Bescheinigung für die eigenen Unterlagen. Der eigentliche Krankenschein wird direkt an die Krankenkasse übermittelt.

 

Welche Alternativen bestehen, falls das System streikt?

Technische Probleme können immer auftreten. Kann die Arztpraxis aufgrund technischer Schwierigkeiten keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellen und übermitteln, wird ein Papierausdruck erstellt. Auf diesem ist ein Barcode aufgedruckt, der eine Digitalisierung durch den Versicherer ermöglicht. Hierfür muss der Schein aber vom Versicherungsnehmer eigenständig an die Gesundheitskasse geschickt werden. Der Abruf der Daten durch den Arbeitgeber erfolgt weiterhin digital.

 

Welche Informationen erhält der Arbeitgeber?

In der elektronischen Version der AU sind keine zusätzlichen Informationen enthalten. Der Arbeitgeber erfährt lediglich den Namen des Patienten sowie den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Kennzeichnung, ob es sich um eine Erstmeldung handelt oder ob die Krankschreibung verlängert wurde.
Diagnosen sowie Informationen über den behandelnden Arzt werden nicht mitgeteilt.
Gut zu wissen: Die AU kann erst am Folgetag der Krankschreibung abgerufen werden!

 

Wird der „gelbe Schein“ weiterhin benötigt?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass nicht alle Arbeitgeber die Frist zur technischen Umrüstung einhalten können. Auch eine organisatorische Umstellung im Betrieb sei notwendig, um die elektronische AU effizient nutzen zu können. Deshalb soll es Arztpraxen vorerst erlaubt sein, Papierausdrucke weiterhin anzubieten. Der Berufsverband begründet dies mit der Vermeidung eines Mehraufwandes.