Was deckt die Rechtsschutzversicherung alles ab – und was nicht?

Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung gehört heute zu denjenigen Versicherungen, die für die allermeisten Menschen beinahe eine Selbstverständlichkeit darstellt.  Schließlich kann es im privaten sowie im beruflichen Sektor immer mal dazu kommen, dass eine Rechtsschutzversicherung benötigt wird, die uns unterstützt, wenn es darum geht, rechtlich die eigenen Ansprüche durchsetzen zu müssen. Während die Tarifberechnung vor dem Beginn des Versicherungsverhältnisses eine große Rolle spielt, tut es beim Fall der Fälle auch die Deckungssumme, die von Vertrag zu Vertrag sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Die Rechtsschutzversicherung ist auf verschiedensten Rechtsgebieten beheimatet

Die Frage, welche Rechtsfälle von der Rechtsschutzversicherung abgesichert werden, steht sicherlich ganz oben auf der Liste derer, die sich mit dem Abschluss der Versicherung beschäftigen. Hier haben die Versicherten auch durchaus die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern, welche unterschiedliche Bereiche in ihren verfügbaren Tarifen mit einbinden oder eben nicht einbinden.
Sektoren, die besonders häufig für den Einsatz einer solchen Versicherung in Frage kommen, finden sich auf vielen verschiedenen Gebieten des alltäglichen Lebens. Ob Mietrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht oder auch Rechtsfragen aus dem Beruf: Gerade diejenigen, die noch vor dem Abschluss der Versicherung stehen, sollten sich hinterfragen, welche dieser Bereiche bei ihnen die größte Rolle spielen und wahrscheinlich einmal auch rechtliche Fragen aufwerfen werden.
Es ist vor allem das Gefühl der Beruhigung, dass selbst im Fall der Fälle, welcher selbstredend oftmals auch ohne rechtliche Hilfe verhindert werden kann, eine Unterstützung da ist, welche für die doch sehr hohen Kosten aufkommen würde.

Vorsicht bei bereits begonnenen Konflikten

Wie so oft kommen wir oftmals erst dann auf die Idee, uns um eine bestimmte Versicherung zu kümmern, wenn der Fall der Fälle bereits vor der Tür steht und wir befürchten, dass ein Rechtsstreit entstehen könnte. Jedoch ist es bei den allermeisten Verträgen einer Rechtsschutzversicherung so, dass bereits begonnene Konflikte nicht von der vereinbarten Deckungssumme abgesichert werden.
Stattdessen ist eine Sperrfrist üblich, die zu Beginn des Versicherungsverhältnisses gilt und verhindern soll, dass Kunden in ein Versicherungsverhältnis gehen, weil sie genau wissen, dass sich auf dem einen oder anderen Gebiet ein Rechtsstreit nicht mehr verhindern lässt.
Sollte kurz nach der Sperrfrist ein solcher Fall eintreten, so prüfen die Versicherungen in aller Regel, ob der Fall bereits beim Abschluss des Vertrags abzusehen war oder nicht. Es gilt somit, sich im Optimalfall frühzeitig mit der Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung zu beschäftigen, damit es nicht zu solch unschönen Überraschungen kommt, wenn eine Kostenübernahme gewünscht und notwendig wird. Auch im Scheidungsfall tritt die Versicherung nicht für die Kosten ein, da jener nicht inbegriffen ist.

Tritt der Rechtsschutzfall ein, dann ist die Frage nach der Deckungssumme im Raum

Eine Deckungssumme kann sich von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif deutlich unterscheiden. In vielen Fällen reicht eine geringere Summe, wenn es nicht zu erwarten ist, dass sich Rechtsstreitigkeiten um riesige Summen oder in großen Strafsachen ankündigen.
Für Menschen, die mit großen Geldsummen hantieren und bei denen ein Rechtsfall um eben jene nicht auszuschließen ist, empfiehlt es sich, die Deckung im Vorfeld genau zu betrachten. Hier kann es ratsam sein, Vorsicht walten zu lassen und eine höhere Summe zu vereinbaren.