Was bringt uns die Pflegereform 2021?

Seit vielen Jahren stehen die deutsche Pflege und die Pflegeversicherung in der Kritik.

Die Diskussionen hinsichtlich nachhaltiger und wichtiger Veränderungen reißt nicht ab.

Der Druck für die Verantwortlichen in der Politik nahm so im Laufe der Zeit weiterhin zu, sodass eine Pflegereform 2021 unausweichlich wurde.
Nachfolgende Änderungen wurden durch das Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht.

Angemessene, gesteigerte Vergütung für das Pflegepersonal

Mit diesem Punkt wurde das Ziel gesetzt, allen Pflegekräften gleichermaßen eine verbesserte Vergütung zu garantieren.

Somit sollen ab Herbst 2022 nur noch stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste einen Versorgungsvertrag erhalten und zugelassen werden, bei denen die Vergütung tariflich gebunden ist.

Deckelung des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE)

Des Weiteren soll der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der in den stationären Pflegeeinrichtungen durch die Pflegebedürftigen bezahlt werden muss, gedeckelt werden.

Konkret darf dieser Eigenanteil dann maximal nur 700 Euro im Monat betragen.
Dies gilt dann für höchstens drei Jahre.
Begründet wird dieser Schritt mit den stetigen jährlichen Steigerungen des Selbstzahler-Betrages Einrichtungseinheitliche Eigenanteil.
Hier erfolgten zum Teil Steigerungen von jährlich über 250 Euro.
Mit den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen lag so der bundesweite durchschnittliche Selbstkostenbeitrag in stationären Pflegeeinrichtungen bei fast 2100 Euro.
Die Deckelung des Eigenanteils wird gemäß der Pflegereform 2021 jedoch nur für den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil vorgesehen sein und wird nicht den Bereich der Unterkunft, Verpflegung und den Investitionsbetrag betreffen.

Bundesländer übernehmen mehr Verantwortung im Rahmen der Pflegeversicherung

Der Investitionskostenbetrag für teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen wird durch die einzelnen Bundesländer gefördert.

Diese Förderung soll nun ausgebaut und mit den Pflegebedürftigen oder ihren gesetzlichen Vertretern verbindlich vereinbart werden.
Geplant ist ein pauschaler, monatlicher Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100 Euro.
Der Bund sieht hier bei den Bundesländern noch Spielräume, da sie im Bereich der Sozialhilfe durch die Deckelung des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils deutlich entlastet werden.

Entlastung bei teilstationärer und ambulanter Pflege

Auch die Leistungen der teilstationären und ambulanten Pflege gem. Pflegeversicherung werden bei der Pflegereform berücksichtigt.

So sollen Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen finanziell entlastet werden. Das bedeutet, dass bereits ab Juli 2021 die Leistungen – Pflegegeld und Pflegesachleistungen – um 5 Prozent angehoben werden.

Pflegegrad 2:
Pflegegeld (bisher): 316 Euro; Pflegegeld (ab Juli 2021): 332 Euro
Sachleistungen (bisher): 689 Euro; Sachleistungen (ab Juli 2021): 723 Euro

Pflegegrad 3:
Pflegegeld (bisher): 545 Euro; Pflegegeld (ab Juli 2021): 572 Euro
Sachleistungen (bisher): 1298 Euro; Sachleistungen (ab Juli 2021): 1363 Euro

Pflegegrad 4:
Pflegegeld (bisher): 728 Euro; Pflegegeld (ab Juli 2021): 764 Euro
Sachleistungen (bisher): 1612 Euro; Sachleistungen (ab Juli 2021): 1693 Euro

Pflegegrad 5:
Pflegegeld (bisher): 901 Euro; Pflegegeld (ab Juli 2021): 946 Euro
Sachleistungen (bisher): 1995 Euro; Sachleistungen (ab Juli 2021): 2095 Euro

Mehr für Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege

Es kommt ebenfalls zu Veränderungen bei der Hilfsmittelversorgung und der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommen.

In diesem Bereich werden die Pauschalen um 60 Euro erhöht werden.
Vor allem soll die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege gestärkt werden.
Dabei soll den Pflegebedürftigen ein Budget von insgesamt 3300 Euro im Jahr zur Verfügung stehen.
Ein einfacherer Zugang zu den Kombinationen der Entlastungsmöglichkeiten Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege soll ermöglicht werden.

Finanzierung

Die Bundesregierung möchte diese Änderungen durch die Pflegereform über eine Beitragsanhebung der Pflegeversicherung finanzieren.

Geplant ist dabei die Anhebung des Beitragssatzes für Kinderlose auf 3,4 Prozent des Bruttoverdienstes. Bisher liegt der Beitragssatz noch bei 3,3 Prozent.
Eine weitere Finanzierungsstütze soll jährlich aus dem Bundeshaushalt kommen und eine Milliarde Euro betragen.

Ein weiterer Schritt in Richtung privater Zusatzvorsorge. Jeder sollte sich Gedanken über eine private Pflegeversicherung machen. Weitere Informationen finden Sie hier.