Sturmschäden: Was zahlt die Versicherung bei Sturm ?

Extreme Wetterlagen, wie Stürme, verursachen häufig enorme Schäden an Immobilien und Fahrzeugen. Diverse Versicherungsarten ermöglichen einen umfassenden Schutz vor den Folgen eines solchen Sturmschadens. Was zahlt welche Versicherung? Dieser Artikel bietet einen kompakten Überblick zur Thematik.

 

Eine pauschale Aussage zur Versicherungsleistung im Schadensfall ist prinzipiell nicht machbar. Die Schäden nach einem Sturm sind individuell und eng mit der jeweiligen Versicherungspolice verflochten. In jedem Fall haben Versicherungskunden eine sogenannte Schadensminderungspflicht zu erfüllen. Sie dient dem Zweck, Schäden durch geeignete Vorsorgemaßnahmen möglichst klein zu halten oder vollständig zu verhindern.

Demzufolge sind Versicherte verpflichtet, bei einem bevorstehenden Sturm Türen und Fenster zu schließen, gegebenenfalls abzudichten und sämtliche losen Objekte draußen angemessen zu sichern. Droht ein starker Sturm, sind vordergründig Leben zu schützen, indem sich Personen möglichst nicht im Freien aufhalten. Die Auskünfte vom Deutschen Wetterdienst helfen, rechtzeitig Warnungen zu erhalten.

 

Hausratversicherung: Basis für Eigentum

Alle beweglichen, persönlichen Haushaltsgegenstände fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung. Sie bietet unter Umständen spezielle Vertragsklauseln zum finanziellen Schutz bei Sturmschäden. Dabei besteht die Option elektronische Gegenstände, das Mobiliar oder andere Einrichtungsobjekte entweder reparieren oder komplett ersetzen zu lassen. Wichtig ist stets der zeitige und umfassend dokumentierte Nachweis der Schäden. Insbesondere die Versicherungspolice ist von betroffenen Personen zu prüfen, um zu erkennen, welche Schäden de facto abgesichert sind.

 

Haftpflichtversicherung: Eigentum Dritter schützen

Im Gegensatz zur Hausratversicherung gilt die Haftpflichtversicherung jenen Schäden, die Versicherte am Eigentum Anderer verursachen. Im Fall eines Sturmschadens kann dies unter Umständen der Besitz des Baumes sein, der auf des Nachbarn Auto stürzt. Herunterstürzende Dachziegel oder andere Objekte, die der versicherten Person gehören, fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Haftpflichtversicherung.

 

Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge

Eine Vollkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung schützt in erster Linie das Fahrzeug vor finanzielle Schäden durch Naturereignisse. Für gewöhnlich sichert sie den Verlust des Kraftfahrzeugs oder einzelne Reparaturkosten finanziell ab. Ob jedoch Sturmschäden in der Versicherungsleistung enthalten ist, steht in der jeweiligen Versicherungspolice beschrieben.

 

Gebäudeversicherung: Schäden an Immobilien

Die Wohngebäudeversicherung unterstützt Hausbesitzer im Schadensfall. Solche eine Versicherung ist prinzipiell bei Immobilien erforderlich, um finanzielle Schwierigkeiten nach Schäden stemmen zu können. Normalerweise gilt eine Gebäudeversicherung dem kompletten Haus mit allen fest installierten Objekten. Sie greift beispielsweise, sobald ein Sturm Windstärke acht aufweist. Allerdings ist nicht automatisch ein Sturmschaden Teil der Versicherungsleistung. Mancher Schaden, wie Schäden durch Überflutungen oder eindringendes Wasser, erfordern oftmals eine gesonderte Elementarschadenversicherung.

 

Fazit: Versicherungspolice im Schadensfall entscheidend

Sturmschäden ziehen mitunter enorme finanzielle Belastungen nach sich. Für Versicherungskunden sind die jeweiligen Versicherungspolicen wesentlich. Damit der Schutz bei Sturm ausreicht, braucht es verschiedene Versicherungen für unterschiedliche Schadensfälle. Hausrat-, Haftpflicht-, Vollkasko- und Wohngebäudeversicherung gelten als gängige, teils notwendige Versicherungsmodelle. Allerdings ist auf die tatsächlich abgedeckten Leistungen im Versicherungsvertrag zu achten. Ein Sturmschaden ist nicht immer enthalten. Daher lohnt sich im Voraus der ausführliche Vergleich verschiedener Schadensversicherungen, um im Schadensfall optimal zu profitieren.