Selbstständigkeit & Altersvorsorge – privat vorsorgen ist notwendig

 
Im Gegensatz zu Angestellten ist Selbstständigen in Deutschland die Art ihrer Altersvorsorge freigestellt. Sie haben selbst die Verantwortung dafür, dass sie im Ruhestand finanziell abgesichert sind. Während alle abhängig Versicherten automatisch über ihren Arbeitgeber in die gesetzliche Rente einzahlen, besteht, abgesehen von einigen Ausnahmen, für Selbstständige, Freiberufler und Beamte keine Rentenversicherungspflicht. Nur bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Künstler, freiberuflicher Lehrer, Hebammen und Publizisten sind per Gesetz pflichtversichert. Trotzdem können sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn sie ihre Ansprüche auf die gesetzliche Altersrente nicht verlieren möchten.

Unumgänglich: private Altersvorsorge für Selbstständige

Idealerweise ist die private Altersvorsorge flexibel, sodass Selbstständige in Zeiten guten Verdienstes mehr einzahlen, in weniger guten Zeiten die Beiträge aber auch reduzieren können. Das erspart die Inanspruchnahme eines teuren Überbrückungskredit ist. Geld für die Rente zurückzulegen, ist in der Selbstständigkeit mehr als sinnvoll. Wie viel das sein kann, hängt immer von den individuellen Einkünften ab.

 

Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige

1. Versorgungswerk für freie Berufe

Angehörige der freien Berufe wie Anwälte, Apotheker und Ingenieure sind automatisch Mitglied im entsprechenden Versorgungswerk. Künstler, Journalisten und Autoren sind berechtigt, sich in der Künstlersozialkasse (KSK) freiwillig zu versichern, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die späteren Leistungen des Versorgungswerks hängen von der Höhe der eingezahlten Beiträge und den Kapitalerträgen ab, die das Versorgungswerk erwirtschaftet hat. Diese Variante ist zwar privat organisiert, ähnelt aber stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Die KSK hat auch Elemente der gesetzlichen Krankenkassen, denn Arbeitgeber und Versicherte zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge.

2. Rürup-Rente (Basis-Rente)

Die zweite Möglichkeit ist die sogenannte Rürup-Rente, eine Basis-Rente, die darin unterstützt, Vermögen fürs Alter anzusparen. Die Beiträge werden subventioniert, allerdings bietet die Rürup-Rente ausschließlich steuerliche Vorteile und wird heute kaum noch empfohlen. Denn sie hat den Nachteil, dass alle Leistungen, die im Alter daraus bezogen werden, versteuert werden müssen. Man profitierte lediglich dadurch, dass der Steuersatz im Rentenalter aller Wahrscheinlichkeit nach niedriger ist als zum Zeitpunkt des Einzahlens. Man kann also Steuern sparen und vorsorgen, was allerdings für Selbstständige mit eher niedrigem Einkommen uninteressant ist.

3. Riester-Rente

Auch die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit dem Zweck, etwaige Rentenlücken zur gesetzlichen Rente zu schließen. Die eingezahlten Beiträge lassen sich steuerlich geltend machen und reduzieren damit das versteuernde Einkommen. Sparer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zulagen, wie zum Beispiel die Kinderzulage, die Berufseinsteigerzulage oder die Grundzulage. So erhöht sich die Rendite der Riester-Rente und trägt zur Altersvorsorge bei.

4. Private Rentenversicherung

Selbstständige haben ebenso die Möglichkeit, in eine private Rentenversicherung einzuzahlen. Der Versicherungsmarkt bietet eine riesige Zahl an verschiedenen Versicherungsprodukten an, deshalb ist ein direkter Vergleich notwendig. Dem Sparer wird bei Rentenbeginn die garantierte Mindestsumme bzw. der tatsächlich erwirtschaftete Betrag mit einem Schlag ausgezahlt.

5. Vorsorge durch Immobilien

Selbstständige, die über ein entsprechendes finanzielles Polster verfügen, können auch eine Immobilie erwerben. Der Kauf von Immobilien kann eine langfristige Kapitalanlage sein und die Wohnung oder das Haus im Laufe der Zeit wertvoller werden. Im Rentenalter bietet die Immobilie den Vorteil, dass man mietfrei wohnen oder die Wohnung vermieten kann und dank der Mietzahlungen eine regelmäßige Einnahmequelle hat.