Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Thema, das oft unterschätzt wird. Sie ermöglicht es, für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dies kann durch Krankheit, Unfall oder das fortschreitende Alter notwendig werden. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, wichtige Entscheidungen zu treffen und Angelegenheiten zu regeln. In diesem Artikel erklären wir, was eine Vorsorgevollmacht ist, welche Bereiche sie abdeckt und was es zu beachten gilt.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, das einer anderen Person das Recht gibt, im eigenen Namen zu handeln, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die bevollmächtigte Person, oft auch „Bevollmächtigter“ genannt, kann dann zum Beispiel Entscheidungen über medizinische Behandlungen oder finanzielle Angelegenheiten treffen.
Eine Vorsorgevollmacht kann flexibel gestaltet werden. Der Vollmachtgeber, also die Person, die die Vollmacht ausstellt, kann genau festlegen, welche Rechte der Bevollmächtigte haben soll. So lässt sich vermeiden, dass ein Gericht einen Betreuer bestimmen muss, wenn jemand handlungsunfähig wird. Dadurch bleibt die Entscheidungsfreiheit erhalten und kann sicherstellen, dass die Wünsche des Vollmachtgebers respektiert werden.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden plötzlich treffen. Wenn man keine Vorsorgevollmacht hat, wird ein Gericht entscheiden, wer die Angelegenheiten regelt. Das Gericht kann dann eine Person bestimmen, die einem nicht unbedingt vertraut ist.
Die Vorsorgevollmacht hilft, in solchen Fällen die Kontrolle zu behalten. Man kann schon im Vorfeld bestimmen, wer im Ernstfall für einen handeln darf. Diese Person hat dann die Möglichkeit, auf die Wünsche und Vorstellungen des Vollmachtgebers einzugehen. Außerdem werden Angehörige entlastet, weil die schwierige Entscheidung über die Betreuung nicht erst in einer Notsituation getroffen werden muss.
Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?
Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Lebensbereiche umfassen. Typische Bereiche sind:
1. Gesundheitsfragen:
Der Bevollmächtigte darf Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen treffen. Dazu gehören zum Beispiel Operationen, die Verweigerung von Behandlungen oder die Zustimmung zu bestimmten Therapieformen.
2. Finanzen und Vermögen:
Hier regelt die Vorsorgevollmacht den Zugriff auf Konten, Versicherungen und andere finanzielle Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte kann Rechnungen bezahlen, Bankgeschäfte erledigen und das Vermögen verwalten.
3. Wohnung und Aufenthalt:
Die bevollmächtigte Person kann über den Wohnsitz des Vollmachtgebers entscheiden. Das umfasst auch die Zustimmung zum Umzug in ein Pflegeheim, falls notwendig.
4. Post- und Fernmeldeverkehr:
Der Bevollmächtigte darf den Schriftverkehr des Vollmachtgebers übernehmen, beispielsweise Briefe öffnen oder Telefonverträge kündigen.
5. Behördengänge:
Auch Behördengänge und Formalitäten wie Steuerangelegenheiten können in der Vorsorgevollmacht abgedeckt sein.
Die Vorsorgevollmacht kann so angepasst werden, dass der Bevollmächtigte nur in bestimmten Bereichen Entscheidungen treffen darf. Man kann beispielsweise festlegen, dass die Vollmacht nur für medizinische Belange gilt und nicht für finanzielle Entscheidungen.
Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht kann formlos erstellt werden. Es genügt, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Allerdings empfiehlt es sich, eine Vorlage oder ein Formular zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte abgedeckt sind.
In vielen Fällen ist es ratsam, die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Eine notarielle Beglaubigung gibt dem Dokument zusätzliche Rechtskraft und erleichtert es, im Ernstfall auf die Vollmacht zurückzugreifen. Vor allem bei Immobilienangelegenheiten oder größeren Vermögenswerten ist eine notarielle Beglaubigung wichtig.
Was ist bei der Auswahl des Bevollmächtigten zu beachten?
Der Bevollmächtigte sollte eine Person des Vertrauens sein. Diese Person sollte in der Lage sein, im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln und dessen Wünsche zu respektieren. Es ist sinnvoll, die bevollmächtigte Person im Voraus über ihre Rolle zu informieren und die Erwartungen abzustimmen.
Auch ist es ratsam, eine Ersatzperson zu benennen. Falls der ursprüngliche Bevollmächtigte im Ernstfall verhindert ist, kann die Ersatzperson einspringen. So ist sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht greift, selbst wenn der erste Bevollmächtigte die Aufgaben nicht übernehmen kann.
Wie oft sollte eine Vorsorgevollmacht überprüft werden?
Eine Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch den aktuellen Wünschen entspricht. Lebensumstände können sich ändern, ebenso das Vertrauen in die bevollmächtigte Person. Auch können rechtliche Änderungen Auswirkungen haben.
Experten empfehlen, die Vorsorgevollmacht alle paar Jahre zu aktualisieren. So wird verhindert, dass im Ernstfall eine veraltete oder unzureichende Regelung zur Anwendung kommt.
Fazit
Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung der eigenen Interessen. Sie sorgt dafür, dass im Notfall eine vertrauenswürdige Person Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers trifft. Wer frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt, gibt sich und seinen Angehörigen Sicherheit. Es ist ratsam, die Vollmacht gut zu durchdenken, regelmäßig zu überprüfen und eventuell notariell beglaubigen zu lassen. So bleibt die Selbstbestimmung auch in schwierigen Zeiten erhalten. Außerdem raten Experten zu einer privaten Pflegeversicherung, die im Pflegefall für den Großteil der entstehenden Kosten aufkommt. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei weitem nicht um diese Kosten aufzufangen.