Die Wohngebäudeversicherung – wichtige Absicherung der Immobilie

Die eigenen vier Wände sind für die meisten Familien der materiell wertvollste Besitz. Die passende Versicherung ist nicht nur zur Absicherung der Finanzierung wichtig, sondern liegt ganz im Interesse des Eigentümers.

Versicherung neu abschließen oder übernehmen

Wer ein Haus kauft, übernimmt die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers, damit keine Deckungslücken entstehen. Es gibt aber ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach grundbuchamtlicher Umschreibung ausgeübt werden muss. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres ausgesprochen werden. So lässt sich der bereits bezahlte Beitrag ausnutzen.

Der Erbe eines Hauses hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, er kann nur zum Ablauf kündigen. Besonderheiten gibt es auch bei der Zwangsversteigerung. Erkundigen Sie sich bei der Bank, ob die bestehende Wohngebäudeversicherung weiterläuft oder mit dem Zuschlag erlischt. Käufer einer Eigentumswohnung müssen sich um die Gebäudeversicherung nicht kümmern, das ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft. Mit ihr können auch Abgrenzungsfragen zur Hausratversicherung geklärt werden, zum Beispiel bezüglich Einbaumöbeln.

Häuslebauer müssen die Wohngebäudeversicherung selbst abschließen. Sie beginnt mit einer Feuerrohbauversicherung. Diese wird bei mehrjähriger Vertragsbindung meist beitragsfrei gewährt. Andere Gefahren kommen erst mit Bezugsfertigkeit hinzu.

Versicherte Sachen und Kosten

Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich auf das Gebäude selbst und auf sogenanntes Zubehör (zum Beispiel Heizölvorrat, Reserve-Fliesen). In den meisten Verträgen sind auch weitere Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Müllboxen und freistehende Briefkästen mitversichert. Erkundigen Sie sich bei Nebengebäuden (Carport, Gartenhaus), ob es Einschränkungen bezüglich Fläche oder Wert gibt. Auch bei Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes kann eine Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen Mehrbeitrag sinnvoll sein. Einbaumöbel, die speziell für das Gebäude angefertigt sind, gehören zur Gebäudeversicherung. Eine Küche, die nur mit ein paar Leisten angepasst wird, ist dagegen Hausrat. Faustregel: Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen, ist über die Hausratversicherung gedeckt, alles andere gehört zum Gebäude.

Neben dem Sachschaden sind auch verschiedene Kosten versichert, zum Beispiel Aufräumungskosten sowie Mietausfall bzw. eine ortsübliche Miete für selbst bewohnte Häuser. Die Versicherer bieten Erweiterungen an, etwa Kostenübernahme für Wasserverlust nach einem Rohrbruch, für die Entfernung umgestürzter Bäume nach einem Sturm oder für die Beseitigung von Graffiti.

Wert 1914 oder Wohnflächenmodell

Viele Verträge in der Wohngebäudeversicherung basieren auf Versicherungswerten des Jahres 1914, einem wichtigen Basisjahr für den Baupreisindex. Dieser Wert wird nach Größe und Ausstattungsmerkmalen des Hauses in Mark 1914 ermittelt. Der daraus berechnete Beitrag wird mit einem Anpassungsfaktor in Euro umgerechnet. Moderne Verträge verzichten auf die komplizierte Umrechnung und gehen direkt über Wohn- und Nutzfläche. In beiden Modellen gibt es keine Entschädigungsgrenze in Euro.

Der Versicherer zahlt im Totalschadenfall für einen gleichwertigen Neubau – praktisch eine Haus-zurück-Garantie.

Versicherte Gefahren

Während der Bauphase besteht Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Luftfahrzeugabsturz. Das ist der Umfang der in der Feuerrohbauversicherung. Die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sind versichert, sobald das Haus bezugsfertig ist, also das Dach gedeckt, Türen und Fenster eingesetzt und Bodenbeläge eingebracht sind.

Besonders wichtig in Zeiten des Klimawandels ist die Elementarschadenversicherung. Hierunter sind die Gefahren Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst. Die Elementarschadenversicherung wird meist als Paket verkauft, um regionale Gefahrenunterschiede auszugleichen. Der Preis richtet sich nach Tarifzonen.