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Berufsunfähigkeit in der Corona-Pandemie

Das Coronavirus COVID-19  ist weltweit auf dem Vormarsch. Ständig schockieren neue Meldungen über Infektions- und Todeszahlen. Die Infektionswelle alarmiert und verunsichert insbesondere im Hinblick auf Versicherungsschutz. Betriebsausfallversicherungen stark nachgefragt, denn niemand kann garantieren dass Betriebe aufgrund Behördlicher Anordnung geschlossen werden müssen.

Berufsunfähigkeitsantrag und Coronavirus

Eine der wohl wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Versicherung lautet: Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auch mit Corona-Infektion möglich? Die Antwort auf diese Frage ist: Ja, ein Versicherungsschutz ist auch dann gegeben, wenn beim Antrag explizit aufgeführt werden muss ob man aktuell am Coronavirus erkrankt ist oder in der Vergangenheit infiziert war. Die Versicherer verhalten sich diesbezüglich bisweilen noch ruhig und souverän. Der Allgemeine Tenor der Versicherungsunternehmen ist, dass Versicherte, die am Coronavirus erkrankt sind wie Infizierte mit gewöhnlicher Grippe gewertet werden. Daher sollten Sie sich, auch wenn bei Ihnen eine Corona-Erkrankung diagnostiziert wurde keine großen Sorgen um den Abschluss einer BU und den Versicherungsschutz machen.

Sehr wohl kann es hingegen dazu kommen,  dass ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeitet wird und der Versicherer sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit der Bearbeitung befasst.

Der BU-Antrag ist eine Einzelfallentscheidung

Auch wenn die gegenwärtige Situation die Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen stellt und eine spezielle Situation ist, ist das Procedere der Antragsprüfung wie gehabt. Jeder Fall, sprich jede einzelne Person wird in vielerlei Hinsicht genau unter die Lupe genommen. Persönliche Daten und Parameter wie Alter, Berufsgruppe, Rauchverhalten, Freizeitgestaltung, aber auch Vorerkrankungen und bisherige Diagnosen werden miteinbezogen und gewichtet. Falls Sie mit Corona infiziert wurden, bereits wieder geheilt sind und dieses auch mit einem ärztlichen Attest belegen können, so müssen Sie keinerlei Benachteiligungen in dieser Hinsicht befürchten.

Kann man durch den Corona-Virus berufsunfähig werden?

Bisher sind noch keine Fälle bekannt, welche durch eine Corona-Infektion dauerhaft berufsunfähig wurden. Die überwiegende Mehrheit der Erkrankten wird, oft nach einem milden Krankheitsverlauf, wieder gesund. Traurigerweise stirbt auch ein Bruchteil dieser Betroffenen. Aber auch in diesem Aspekt sollten sich versicherte keine Sorgen machen. Bereits  Berufsunfähigkeitsversicherung-Versicherte sind unabhängig von ihrer gesundheitlichen Einschränkung versichert. Hier sind auch Krankheiten inbegriffen und darunter auch solche, deren Ausbruch bei Vertragsabschluss noch gar nicht in Sicht war. Dies trifft natürlich auch auf das Coronavirus zu.

Berufsunfähigkeit in der Corona-Pandemie aufgrund psychischer Erkrankungen

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt stellen psychische Erkrankungen einen Löwenanteil bei den Gründen für Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dar. Dieser Trend wird sich vermutlich während der Corona-Krise drastisch verstärken. Burnout und Depression waren schon vor der Corona-Krise Volkskrankheiten. Jeder 3.Fall für eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht nach Aussagen und Statistiken verschiedener Analysten auf diese Psychischen Erkrankungen zurück. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl von Berufsunfähigen aus psychischen Gründen unter den gegebenen Umständen stark erhöhen wird. Bei vielen Menschen liegen aktuell die Nerven blank. Nicht nur kommt es häufig aufgrund des „Lagerkollers“ innerhalb der Familien zu Streit, auch belastet viele die ungewisse berufliche Zukunft. Je nach Branche ist sogar die Existenz vieler Arbeitnehmer und insbesondere selbständiger bedroht. Zudem sind viele Menschen großen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Ängsten und Sorgen ausgesetzt.

Coronavirus und das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot

Leistungen der BU bei einem behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot greifen bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Infektionsklausel beinhalten. Letztere wird grade im medizinischen Bereich für beispielsweise Ärzte in den Vertrag integriert. Nicht zuletzt wegen der Infektionsgefahr für Patienten werden Ärzte durch die Infektionsklausel berufsunfähig geschrieben. Aufgrund der hohen Anzahl an Neuerkrankungen mit dem Coronavirus, wird allerdings zurzeit diskutiert diese Klausel aus den neuen Versicherungen zu streichen, um eine medizinische Versorgung der vielen Corona-Fälle zu gewährleisten.

Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für die Versicherungsbranche

Die Versicherungsbranche wird aus genannten Gründen einen Stress-Test bestehen müssen, wie es Ihn seit Jahrzehnten nicht gab. Eine große Anzahl an Versicherten wird wohl relativ zeitnah Ihre Police in Anspruch nehmen. Ein enormer Zuwachs an Leistungsfällen wird sowohl bei Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherungen als auch bei Rechtsschutz- und Reiserücktrittversicherung sowie Betriebsschließungsversicherung nicht ausbleiben. Für die Reiserücktrittversicherung sollte beachtet werden, dass eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kein Rücktrittsgrund darstellt. Für Ärzte und verkammerte Berufe ist auch eine Praxisversicherung ratsam. Sollte infolge einer Notsituation eine Praxis geschlossen werden, würde eine Praxisausfallversicherung greifen.