Beitragsfreistellung


Die Beitragsfreistellung kann in der privaten Pflegezusatzversicherung vereinbart werden. Bei Pflegerentenversicherungen kann diese auf Antrag während der Laufzeit genutzt werden. Dadurch verringert sich allerdings die zu erwartende Pflegerente. In der Pflegetagegeldversicherung kann die Beitragsfreistellung je nach Tarif bereits enthalten sein, als kostenpflichtiger Zusatzbaustein oder auch gar nicht angeboten werden. Sie kommt mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit in Betracht, so dass bei Inanspruchnahme der Leistungen keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen.