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Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für die Zahnbehandlung, insbesondere für den Zahnersatz, immer weniger Geld. Meist wird beim Zahnersatz nur die Hälfte der Kosten getragen, geringfügige Erhöhungen der Kostenübernahme sind dabei durch ein vollständig geführtes Bonusheft zu realisieren. Allerdings bezieht sich diese Kostenübernahme nur auf eine Basisversorgung. Wer einen höherwertigen Zahnersatz wünscht, bekommt dennoch nur den Festzuschuss.

Beispiel  
Basisversorgung mit Zahnersatz 650 Euro
Zuschuss durch die GKV 325 Euro
Eigenbeitrag 325 Euro
Entscheidet sich der Patient für einen höherwertigen Zahnersatz, zum Beispiel ein Inlay, sieht das Ganze wie folgt aus:  
Kosten Inlay 1.400 Euro
Zuschuss durch die GKV 325 Euro
Eigenbeitrag 1.075 Euro

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie tief gesetzlich Versicherte für einen guten Zahnersatz in die Tasche greifen müssen. Um diese Versorgungslücke zu schließen oder wenigstens zu reduzieren, bietet sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung an. Doch auch, wenn diese bereits besteht, sollten Patienten den Leistungsumfang und die Kosten in regelmäßigen Abständen überprüfen.

Welche Arten der Zahnzusatzversicherung sind denkbar?


Die Zahnzusatzversicherung kann in verschiedenen Varianten auftreten. So kann sie etwa die Kosten für den Zahnersatz übernehmen, andere Tarife beteiligen sich hingegen auch an den Kosten für die Zahnbehandlung. Daher sollte vor dem Abschluss klar sein, welche Bereiche mit der Zahnzusatzversicherung konkret abgedeckt werden sollen.

Wichtig ist dabei stets, dass die Zahnzusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen wird und das gleich aus zwei Gründen:

  • Steht eine Behandlung an, wenn die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, wird diese meist nicht übernommen.
  • Wurde bereits eine Behandlung durchgeführt, steigt das Risiko für den Versicherer. Die Zahnzusatzversicherung kann nur noch unter erschwerten Bedingungen, etwa mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen, abgeschlossen werden.

Immer an die Zahnstaffeln denken


Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten Verbraucher zudem stets an die Zahnstaffeln denken. Diese berufen sich auf obigen Fall, wenn eine Zahnbehandlung bereits geplant ist. Um eine solche schon geplante Zahnbehandlung nicht sofort bezahlen zu müssen, haben die Versicherer die so genannten Zahnstaffeln eingeführt. Dadurch werden die Höchstleistungen pro Jahr anfänglich begrenzt. In den ersten Jahren nach dem Versicherungsbeginn werden nur anteilige Kosten übernommen. Erst nach einigen Jahren erfolgt die vollständige Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung.

Im Rahmen der Zahnstaffeln wird man auch auf die Wartezeiten aufmerksam, die viele Zahnzusatzversicherungen verlangen. Die allgemeine Wartezeit beträgt dabei im Schnitt drei Monate. Sie gilt für die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen und Zahnreinigungsmaßnahmen. Die besondere Wartezeit kann deutlich länger, nämlich bis zu acht Monaten, andauern. Sie gilt meist für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen und besagt, dass Kosten für derartige Maßnahmen durch den Zahnarzt erst nach der Wartezeit bezahlt werden. In dieser Zeit müssen Patienten zwar bereits Beiträge zahlen, können aber noch nicht von den Leistungen profitieren.

Können auch kieferorthopädische Behandlungen mit abgesichert werden?


Eine wichtige Frage im Bereich der Zahnzusatzversicherung beschäftigt sich mit den kieferorthopädischen Behandlungen. Hier gilt jedoch, dass diese Absicherung nur für Kinder sinnvoll und möglich ist. Grundsätzlich empfehlen Experten, eine derartige Zahnzusatzversicherung bereits für Kinder im Kindergartenalter abzuschließen. Die Kosten belaufen sich dann auf etwa 4 bis 13 Euro monatlich, je nach Versicherer und Leistungsumfang.

Kieferorthopädische Behandlungen können nicht mehr übernommen werden, wenn die Fehlstellung bereits beim Abschluss der Versicherung vorlag, wie es bei Erwachsenen in der Regel der Fall wäre. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass die kieferorthopädischen Maßnahmen nur dann von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dienen sie ausschließlich kosmetischen Beweggründen, darf man nicht damit rechnen, dass eine Kostenübernahme stattfindet.

Welche Leistungen bietet die Zahnzusatzversicherung?


Die Zahnzusatzversicherung kann eine Vielzahl von Leistungen bieten. Hier ist zu unterscheiden in die

  • Basisleistungen und
  • optionale Leistungen

Letztere können individuell gewählt werden, um den Versicherungsschutz den persönlichen Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen.

Basisleistungen der Zahnzusatzversicherung


Die Basisleistungen der Zahnzusatzversicherung setzen sich in der Regel aus der Kostenerstattung für

  • Zahnersatz (Inlays, Implantate, Kronen) und
  • Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, professionelle Zahnreinigung)

zusammen.

Optionale Leistungen der Zahnzusatzversicherung


Darüber hinaus bieten die meisten Versicherungsgesellschaften noch optionale Leistungen an. Diese können zum Beispiel vorsehen, dass die Kostenerstattung die normale Gebührenordnung für Zahnärzte übersteigt. Die Zahnärzte können dann mit einem höheren Satz abrechnen.

Die kieferorthopädischen Behandlungen können ebenfalls abgesichert werden, wobei auf oben genannte Einschränkungen zu achten ist.

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